Es schein ein einträgliches Geschäft zu sein, Abmahnungen zu verschicken im 3 oder 4-stelligen Bereich nur wegen einer sache, die sich mit Sicherheit auch anders lösen lassen würde. Der jüngste Fall mit dem “Wiener Würstchen” ist da das beste Beispiel. Eine E-Mail an den Bloginhaber hätte gereicht und die Sache wäre geklärt gewesen. Aber dann würden Anwälte nichts verdienen.

Es fällt nur auf, dass so manche Abmahnschiene dann seitens der klagenden Anwälte wieder eingestellt wird, wenn man ein wenig “Wind” in die Sache bläst. Siehe hierzu auch die Abmahnung des Augsblog´s, auch wenn das nicht wegen eines Würstchens, sondern wegen eines gesetzten Links war.

Blogabmahnungen, in meinen Augen eine Unart der besonderen Art. Traurig!


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