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Praxistest: Reisebuchung bei ab-in-den-Urlaub.de

Praxistest

„Wer eine Reise macht bucht, der kann etwas erzählen.“ Dieses leicht abgewandelte Sprichwort lege ich meinen Erfahrungen mit ab-in-den-urlaub.de zu Grunde, die ich im Rahmen einer Reisebuchung für meinen Sohn habe machen müssen.

Wenn es um die Werbung geht ist ab-in-den-Urlaub.de mit einigen anderen zur gleichen Unternehmensgruppe gehörenden Reiseportalen ganz vorne mit dabei. Die Werbeauftritte im TV sind mit unterstützt von prominenten Persönlichkeiten aus der Sportwelt und auch die Webseite von ab-in-den-urlaub.de (AIDU) wirbt mit zahlreichen Gütesiegeln. Neben dem TÜV Saarland und dem  Deutschen Institut für Service-Qualität findet sich dort auch eine Empfehlung des Verbraucherschutzes.

Wo Verbraucherschutz und Service-Qualität ein „Ja“ geben dachte ich (auch wenn es letztlich der Sohn war) als Kunde gut aufgehoben und vor bösen Überraschungen geschützt zu sein. Leider wurde ich bei AIDU in spezieller Hinsicht auf den Kundenservice eines besseren belehrt.

Bei Reisen ab einem gewissen Preissegment sind Vergleiche des Preis- / Leistungsverhältnisses definitiv unerlässlich. Nicht selten stecken in den Reisedetails kleine aber dennoch bedeutende Unterschiede in Sachen Leistung die ein genaueres Hinsehen nahezu vorschreiben. Das Reiseziel von Sohnemann und dessen besserer Hälfte sollte der indische Ozean sein. Ich hatte mehrere Reiseanbieter in den Vergleich einbezogen, darunter eben auch AIDU.

Die ungewollte Buchung

Die Wahl fiel letztendlich auf eine Hotelanlage, die von Meiers Weltreisen angeboten wurde. Bei den Hoteldetails (Art der Zimmer) gab es im Vergleich zur selben Hotelanlage bei AIDU besagte Unterschiede, sodass die Buchung bei Meiers Weltreisen direkt und bewusst vorgenommen und von dort auch bestätigt wurde. „Bewusst“ deswegen, weil einige Zeit später auch eine Buchungsbestätigung seitens von AIDU kam, obwohl die Buchung dort nicht „bewusst“ ausgelöst wurde. Ein Verklicken kann ich guten Gewissens ausschließen.

Wie es zu der Buchung kam konnte und kann ich bis heute nicht nachvollziehen. Zwar wurden Daten wie Name und E-Mail-Adresse abgefragt, die bei Onlinebuchungen üblichen Abfragen nach Reiseversicherungen und vor allem der Zahlungsmöglichkeiten wurde mir nicht angezeigt. Nicht zuletzt deswegen ging ich nicht von einer vorgenommenen Buchung aus.

Die Buchung bei AIDU wurde sofort per E-Mail widerrufen und in dem Zusammenhang auch eine Bestätigung seitens AIDU angefordert.

Eine Antwort erhielt ich auch nach 2 Tagen nicht, sodass ich telefonisch mit dem Kundenservice in Kontakt getreten bin. Dort schilderte ich den gesamten Vorgang und erhielt eine für mich gleichzeitig merkwürdige als auch schockierende Antwort:

Eine Stornierung der Reise ist nicht möglich!

Darauf fragte ich noch einmal nach, weil ich es absolut nicht nachvollziehen konnte, dass eine Reise nicht stornierbar sein soll. Daraufhin erhielt ich wie aus der Pistole geschossen folgende Erklärung, die für mich einen „vorgefertigten Charakter“ aufwies.

Meiers Weltreisen sieht es so vor, dass Sie nur heute und nur jetzt sofort gegen eine Zahlung von 100 € stornieren können. Wenn Sie das nicht machen nicht wird eine Stornogebühr von 1000 € fällig. Dies ist allerdings nur eine Kulanz seitens von Meiers Weltreisen. Sie müssen sich allerdings jetzt sofort entscheiden…. so will es der Reiseveranstalter. Immerhin sind die Flugtickets bereits reserviert und ausgedruckt.

Der Tonfall des Mitarbeiters der Stornoabteilung war während des ganzen Telefonats sehr forsch und unfreundlich. Was ein Kunde bei einer Reklamation wert ist wurde mir deutlich vermittelt – nämlich nichts.

Wenn ich jetzt sage, dass ich mich massiv unter Druck gesetzt fühlte – jetzt sofort 100 € zu bezahlen oder gleich anschließend 1000 € bezahlen zu müssen – dann ist dies noch sehr milde ausgedrückt. An bereits gebuchte und ausgedruckte Flugtickets konnte ich jedenfalls bei einem Reisebeginn in erst 6 Moanten nicht glauben. Ich beendete das Telefonat, für welches ich dank Mithörfunktion Zeugen hatte ohne eine Zusage und wandte mich umgehend an Meiers Weltreisen.

Meiers Weltreisen ist ein Unternehmen mit sehr gutem Ruf und ich konnte es mir nicht vorstellen, dass sich diese Firma auf eine erpresserische Ebene begeben würde.

Wie aus einer Stornierung noch ein Geschäft wird

Die Mitarbeiterin von Meiers Weltreisen wirkt auf mich am Telefon sehr verdutzt angesichts der Behauptungen seitens AIDU, dass ihr Unternehmen für die Stornierung 100 € bzw. 1000 € haben möchte und klärte mich entsprechend auf.

Die Reise wurde heute kostenfrei storniert. Es werden weder 100 € noch 1000 € fällig, nicht heute und auch nicht morgen. Die Stornierung ist von unserer Seite aus völlig kosten- und gebührenfrei.

Meine Erkenntnis teilte ich AIDU dann schriftlich mit. Ich brachte dabei deutlich zum Ausdruck, dass diese Lügereien von wegen „reservierter und bereits ausgedruckter Flugtickets“ kein besonders gutes Licht auf AIDU werfen und mit Kundenfreundlichkeit nicht wirklich viel am Hut haben. Die Reaktion darauf war genauso erschreckend und erweckt für mich den Eindruck eines „Geschäftsmodells“.

Der Reisevertrag zwischen Ihnen und Meiers Weltreisen kam sofort zu Stande…..! Unsererseits ist es nicht gewünscht, verbindliche Buchungen über das Internet abzuschließen und im Nachgang kostenfrei stornieren zu lassen…..!

Kundenwünsche scheinen AIDU nicht sonderlich zu interessieren. Die vermeintliche Buchung und das Reisedatum lagen zu dem Zeitpunkt 6 Monate auseinander. Von einem „Schaden“ kann also wirklich nicht gesprochen werden. Viel eher von einem „beleidigt sein“ seitens AIDU angesichts der verlorenen Provisionen von Meiers Weltreisen. Dafür spricht auch der folgende Satz:

Meiers Weltreisen ist ein Reiseveranstalter der z.T. eine 3-tägige Optionsfrist anbietet, dies ist bei Ihrer Buchung der Fall gewesen. Diese Information wird unsererseits nicht an Kunden kommuniziert, da Sie wie bereits erwähnt, verbindlich gebucht haben.

AIDU geht von einer Buchung aus, dann bin ich allerdings der Ansicht, dass ich diese Optionsfrist von Meiers Weltreisen mitgebucht wurde. Diese einfach nicht an den Kunden weiterzugeben ist eine doch schon sehr merkwürdige Handhabung des Reisevermittlers, die m. E. rechtlich betrachtet etwas „schräg“ zu sein scheint.

AIDU sind keine Kosten durch den Reisewiderruf entstanden. Sich einen Mausklick – nämlich den der Stornierung – mit einer Art Strafgebühr von 100 € zu belegen und die Schuld dafür auf den Reiseveranstalter abzuwiegeln ist nicht fair, weder dem Kunden noch dem Reiseveranstalter gegenüber. Ob letzterer von dieser Vorgehensweise Kenntnis hat lasse ich mal dahingestellt.

Dass AIDU im Falle einer Reisestornierung den Kunden offenbar lediglich „bestrafen“ will zeigt mir auch der abschließende Satz dieser E-Mail.

….. wir sind ein Reisebüro und wollen, dass Kunden verreisen. Wir würden uns freuen, wenn Sie eine „neue“ Buchung vornehmen würden, somit ist die Zahlung des Betrages von 100 € nicht notwendig!

Mit einer neuen Buchung wird von der Zahlung der Gebühr seitens AIDU also Abstand genommen. Die Einschätzung dieser Haltung überlasse ich jedem selbst, wie man es allerdings bezeichnet wenn man zu jemandem sagt „entweder… oder“ dürfte jedem hinreichend bekannt sein.

Der gesamte „Fall“ wurde inzwischen dem Verbraucherschutz übergeben. Mit welchem Ergebnis wird sich noch zeigen, jedenfalls könnte ihr hier darüber lesen.

Meine Erfahrung – mein Fazit

Eine erneute Buchung bei ab-in-den-urlaub.de wird es von mir sicher nicht geben. Ein Reisevermittler der nicht alle vom Reiseveranstalter zur Verfügung gestellten Optionen an Kunden weitergibt wird von mir weder genutzt noch bewusst weiterempfohlen. Ich möchte niemanden davon abhalten bei AIDU zu buchen, es soll sich jeder gerne seine eigene Meinung bilden.

Allerdings wäre ich im diesem Fall besser beraten gewesen, wenn ich vor dem Aufrufen der Webseite von AIDU gründlicher im Netz recherchiert hätte.

Firmen die mit „dubiosen Methoden“ auffallen sind nämlich generell nicht meine erste Wahl. Erst recht nicht, wenn die verwendeten Gütesiegel nicht von neutraler Seite aus vergeben wurden und deswegen per Gerichtsbeschluss verboten wurden oder „intransparente Preismodelle“ bereits etliche Kunden verärgert haben. Doch wie heißt es so schön – hinterher ist man eben immer schlauer.

Urlaubsreisen müssen nicht grundsätzlich im Reisebüro vor Ort gebucht werden, im Internet lassen sich viele interessante und preisgünstige Schnäppchen finden. Und zum Glück gibt es noch ausreichend andere Anbieter als jene von der Unister Gruppe aus Leipzig! Um diese werde ich künftig in jeder Hinsicht einen großen Bogen machen.

Update 06.07.2012: Unister nimmt es offenbar auch beim Datenschutz nicht so ganz genau.

4 Gedanken zu „Praxistest: Reisebuchung bei ab-in-den-Urlaub.de“

  1. Mir ging es genauso:
    Ich habe lediglich Reisen bei „Ab in den Urlaub“ durchgesehen und erhielt plötztlich ein oder zwei Tage später eine Rechnung über eine angeblich gebuchte Reise. Auch bei mir wurden komischerweise aber keine Zahlungsmodalitäten abgefragt. Es gab auch keinen Buttom: „Wollen Sie nach Durchsicht der Daten nun endgültig buchen?“ oder sowas ähnliches.

    Es war mir unmöglich, irgendwie per e-mail jemanden zu erreichen. Ich habe eine e-mail nach der anderen an „ab-in-den-urlaub“ und an die beauftragte „Der-Tour“ geschickt, aber nie eine Reaktion erhalten. Die Mahnungen gingen einfach mechanisch weiter. Telefonische Zusagen wie von Der Tour „Wir haben oft Ärger mit „Ab in den Urlaub“, irgnorieren Sie einfach weitere Mahnung, wir machen das“ waren nichts wert. Denn mittlerweile habe ich ein Inkasso-Unternehmen am Hals und muss mich mit denen auseinandersetzen.
    Ich werde einen möglichen Prozess sicher gewinnen, weil die Sache zu eindeutig ist.

    *wurde von der Redaktion editiert*

    1. @Thomas Fertig: Willkommen bei Nicht spurlos. Das beweist mir, dass meine Erfahrungen kein Einzelfall gewesen sind – leider. Die Hauptproblematik bei Dir sehe ich darin, dass vieles telefonisch „geklärt“ wurde. Beim Zahlungsverkehrs heißt es „nur Bares ist Wahres“ – in solchen Angelegenheiten muss das heißen „nur schriftliches lässt sich beweisen“. Telefonat sind wenn es zum Streit kommt völlig ggf. völlig wertlos weil sich der Inhalt des Gespräches nicht nachvollziehen lässt. Für die Zukunft der Tipp: Immer alles nur schriftlich abwickeln!

      Viel Erfolg für den Rechtsstreit.

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