Deckmantelpolitik
Freitag, 19.06.2009Das Zugangserschwerungsgesetz wurde vom Bundestag tatsächlich beschlossen. Durch dieses mit vielen Mängeln überhäufte Gesetz ist der Zensur des Internets auf verfassungswidrigem Wege Tür und Tor geöffnet worden. Über sinnvollere Aktionen Betreibern von kinderpornografischen Seiten beizukommen verfügen unsere Politiker wohl nicht. Den Zugang zu erschweren ist nicht mehr als der stümperhafte Wurf eines Deckmantels über den Sumpf dieser Kriminalitätskategorie. “Denn was man nicht sieht, ist schließlich auch nicht da”! Etwas weniger Schildbürgertum hätte ich unserer Regierung schon zugetraut.
Aus Angst im Wahlkampf als Befürworter für kinderpornografisches Material gelten zu können, hat die SPD den Schwanz eingezogen, klein beigegeben und somit auf ganzer Linie versagt! Die Glaubwürdigkeit dieser Partei ist schlichtweg dahin. Wer sich bei solch einfach zu lösenden Dingen nicht die Mund aufzumachen traut und dafür sorgt, dass die Kirche im Dorf bleibt, was will derjenige eigentlich an der Regierungsspitze?
Durch diese Lachnummer der SPD wird der eine oder andere Steinmeier-Befürworter in der “Netzgemeinde” bei der Stimmabgabe im Herbst wohl ins Wanken geraten. Die relativ wenigen Last-Minute-Gegner in Sachen Netzsperren in den SPD-Reihen können das auch nicht mehr wettmachen – die Piratenpartei u.a. wird es garantiert freuen!
Auf 3 Jahre soll dieses Gesetz befristet sein. Nun, wenn man dieser Laufzeit genauso trauen darf wie jener des Solidaritätszuschlages….. der sollte ursprünglich auch auf 10 Jahre begrenzt sein. Der Bundesdatenschützer Schaar wird schon wissen, warum er nicht der “regierungseigene Zensor” werden will. Das Eisen das hier geschmiedet wurde ist ihm wohl auch zu heiß. Er betitelt die ganze Angelegenheit als eine Hau-Ruck-Aktion und steht damit bestimmt nicht alleine da.
Bevor unsere Politiker ihren Hintern in den Strandkorb schwingen, wollten sie eben noch schnell etwas durchgewunken haben – auch wenn es völliger Schwachsinn war und es so mancher Abgeordnete nicht für nötig erachtete, seine Rede persönlich abzuhalten und diese nur “abheften” lies. Eine völlig unakzeptable Haltung in dieser Diätenklasse.
Volksvertreter werden sie genannt, Volkszertreter halte ich für passender. Bei der Vereidigung dieser Damen und Herren heißt es immer so schön, “… zum Wohl des deutschen Volkes”. Wohl eher nicht! Wenn Politiker hier keine Ausnahme bilden und vor dem Gesetz wirklich gleich zu behandeln sind, wäre bei so manchem eine Verurteilung wegen Meineid angebracht!
- Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz: Zensur findet nicht statt.
- Artikel 10 Abs. 1 Grundgesetz: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
- Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Was streichen wir als nächstes aus dem Grundgesetz? Wann kommt das Staatsfernsehen? Eine Stasi haben wir bereits!
[update] 21.06.2009: Warum es sehr wohl um die zensur des Internets geht.
Veröffentlicht wurde dieser Beitrag von Thomas am 19.06.2009 um 05:25 Uhr, eingeordnet unter der Kategorie Politisches. Die Kommentare hierzu kannst Du auch per RSS Feed verfolgen. Deine Meinung interessiert mich natürlich auch, Du kannst sie hier schreiben oder von Deiner Seite einen Trackback senden. Diesen Beitrag ausdrucken .








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