Zum Inhalt springen

Karfreitag: Die gesetzlich verordnete Trauer

Politik Gesetze

Die religiöse Seite von Ostern mal ganz außen vor gelassen, aber der Karfreitag und seine gesetzliche Auslegung ist wirklich mehr als veraltet. Eine Überarbeitung der  Feiertagsschutzverordnung von 1957 wäre meines Erachtens dringend erforderlich, zumal diese Verordnung bundesweit nicht einheitlich ist. Wie so oft kochen auch hier verschiedene Bundesländer ihr eigenes Süppchen. Hinter den zu verhängenden Bußgeldern von bis zu 10000 € könnte man auch die Absicht vermuten einfach zusätzlich Geld in die gebeutelten Stadtkassen zu spülen leicht verdientes Geld sozusagen.

Für mich stellt sich die Frage, werden wir von „links-mitte-rechts“ sprich Parteien oder „oben-unten“ sprich Himmel und Hölle regiert? Das „Rechts“ ist hierbei natürlich nur symbolisch erwähnt. Das christliche Getue unserer Parteien geht mir sowieso auf den Geist. Gerade jene mit dem „C“ im Namen sollten sich mal selbst fragen ob sie mit ihrem Tun immer in Gottes Namen handeln!

Klar gibt es Stimmen die sinngemäß sagen, „wer an den übrigen Tagen nicht genug einnimmt dem ist sowieso nicht mehr zu helfen“, dem pflichte ich weitestgehend auch bei. Es geht allerdings nicht nur ums Geldverdienen, Tage wie dieser bieten einfach auch den nötigen Freiraum für Unternehmungen dieser Art. Und den Freiraum „Feiertag“ gibt es speziell im Norden erheblich weniger als im Süden des Landes. Unter diesem Gesichtspunkt wirkt sich die „Beschneidung der Unterhaltung“ dort entsprechend weniger aus.

kirchgangDie stetig rückläufigen „Mitgliederzahlen“ der beiden großen Religionsgemeinschaften in Deutschland sprechen eigentlich andere Sprache. Wer der Kirche den Rücken kehrt hat mit ihr nicht wirklich viel am Hut – Kirche und Glaube sind sowieso zwei verschiedene paar Stiefel. Und mit den sinkenden Mitgliederzahlen schmilzt auch die Zahler derer, die vehement an der  staatlich verhängten Zwangstrauer  festhalten. Es sieht einfach so aus, dass sich die Kirche in Deutschland noch ein klein wenig vermeintliche Macht erhalten will.

In Österreich ist der Karfreitag kein gesetzlicher Feiertag, gleichwohl gelten dort unter Strafandrohung auch die Unterhaltungsverbote. Dort fand man hinsichtlich eines Eishockey-Tuniers die kuriose Regelung, das Karfreitagsspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen. Die TV-Übertragung ist dagegen erlaubt weil – so ein Jurist – ein Veranstaltungsbesuch  physische Anwesenheit bedingt. Im fränkischen Weißenburg verbot der Bürgermeister ein Schachtunier, dass traditionell in der Karwoche stattfindet weil er „Angst“ vor der Kirche hat. Bei einem Schachspiel habe ich zwar noch niemanden tanzen sehen aber egal. Dafür eröffnet am Karfreitag das Strandbad am Berliner Wannsee welches sicher mehr Lärm verursachen dürfte als ein Brettspiel.

Ich würde mal sagen „dümmer gehts wirklich nimmer“.

Die gespaltenen Meinungen hierzu werden wohl solange bleiben bis diese Steinzeitverordnung eine Änderung erfährt. Bis dahin mahnt die Polizei Wirte schon im Voraus.  Ob zukünftige Protestaktionen und juristisches Tauziehen rund um die Tanzverbote etwas bewirken werden muss die Zeit zeigen.

In diesem Sinne, einen besinnlichen Karfreitag….. und nicht zu laut in die Tasten hauen….. der Nachbar könnte sich sonst gestört fühlen!

14 Gedanken zu „Karfreitag: Die gesetzlich verordnete Trauer“

  1. Danke für die Erwähnung respektive Verlinkung auf meinen diesbezüglichen Artikel!

    Das mit dem Glauben / der Kirche ist halt so eine Sache für sich.

    Aber ich denke mal, das es bis auf weiteres alles so bleibt wie es momentan ist – auch wenn man das BVG anrufen sollte, um das / die Gesetz(e) zur Feiertagsruhe anfechten zu wollen!

    Ganz einfach aus folgendem Grund:

    ‚Zur Begründung verwiesen sie auf das Feiertagsgesetz und gaben zu verstehen, dass sie für den Karfreitag den Schutz der Feiertagsruhe im Vergleich zur Versammlungsfreiheit als höherwertig einstufen‘

    Dem dürfte sich jedes höhere Verfassungsgericht – einschließlich Brüssel, Straß- und Luxemburg – anschließen…

    1. Meine Überschrift – ohne Dich jetzt kritisieren zu wollen – trifft voll und ganz zu. Denn wenn ein Staat am Karfreitag sogesehen „das Maul verbietet“ hat dies schon etwas mit angeordneter Trauer zu tun. So fasse ich es jedenfalls auf.

      Einen Bohay sehe ich hier nicht, denn ich dehne es über den Karfreitag hinaus aus. In Deutschland herrscht Religionsfreiheit richtig? Wo ist denn die Freiheit, wenn ich wegen einer Religionsgemeinschaft dem ganzen Land Ruhe verordne – auch denen die mit dieser Religion nichts am Hut haben? Das hat für mein Geschmack ein wenig mit Diktatur zu tun. Staat und Religion gehören voneinander getrennt. Die Regierungen lassen sich hier zu viel vordiktieren.

      Andersherum glaube ich nicht, dass es sich die Kirche gefallen ließe wenn der Staat eine Verordnung herausgäbe die besagt, dass Beichtstühle künftig dem Ladenschlussgesetz unterstehen. Oder?

      Schuster bleib bei Deinen Leisten besagt ein altes Sprichwort. Die Kirche soll sich um sich kümmern, damit hat sie genügend zu tun, und soll sich aus den Gesetzen heraushalten. Und zwar ganz.

  2. Wobei mir gerade noch was auffällt:

    So ganz trifft Deine Überschrift – wie ich denke – nicht zu!

    Es ist ja vom Gesetzgeber keine Trauer verordnet! Jedenfalls lese ich nirgendwo, das man an Tagen wie diesen zu Trauern habe.

    Es ist nur nicht angesagt und zugelassen, groß Party zu machen!

    Auch wenn das dem zugrundeliegende ‚Ereignis‘ schon ewig lang her ist / sein soll, kommt irgendwer auf die Idee, an Totensonntag oder am Volkstrauertag groß auf die Kacke zu hauen?

    Oder ist man da mit diesem Verbot – es gelten die gleichen Einschränkungen – einverstanden, weils ja die nähere Vergangenheit (und wenn man Familienmitglieder / Verwandte verloren hat einen selbst) betrifft und beide Tage eh auf einen Sonntag fallen?

    Ich kann mich jedenfalls nicht entsinnen, das man um diese beiden Tage solch ein Bohay macht, wie um den Karfreitag!

    Nicht das mich einer falsch versteht: ich hab auch nicht unbedingt so viel mit der Kirche am Hut. Aber um einen Tag im Jahr solch einen Stress zu machen, weil man keine Party machen kann, geht mir bei den restlichen 300 Möglichkeiten doch etwas arg weit!

  3. ‚Staat und Religion gehören voneinander getrennt‘

    Das hieße dann auch, das das Recht auf Glaubensfreiheit, bzw. alles was in irgendeiner Form mit Kirche und / oder Glauben zu tun hat, nicht ins Grundgesetz oder ins BGB etc. gehört!

    Daraus resultierend wären wir dann – wie ich denke – bald wieder bei Scheiterhaufen und Co., weil sich dann wieder irgendwer zu was aufschwingen und vorschreiben würde, an wen wir zu glauben oder nicht zu glauben hätten! Und alle anderen seien auf ‚dem falschen Weg‘ und gehörten beseitigt!

    Denn das Gesetz macht ja die Politik und wer die Politik macht ist der Staat!

    Anderweitig sehe ich nämlich nicht wirklich, das Staat und Kirche so stark verwoben wären. Nur kassiert der Staat halt die Kirchensteuer. Aber einen Pastor / Pfarrer, der (direkt im Sinne der Kirche) Politik macht, habe ich noch keinen erlebt!

    Zumindest könnte ich jetzt adhoc keinen Politiker nennen, der Pfarrer oder Pastor ist / war!

    Andersherum erwarten wir / erwartet man aber auch, das der Staat die Rechte von (wachsenden?) Minderheiten zu schützen hat, siehe nur mal gleichgeschlechtliche Beziehungen!

    Also hat er auch die Rechte derjenigen zu schützen, die Mitglied einer Kirche sind – sollten die zu einer Minderheit schrumpfen!

    Summasumarum liegt für mich, wie ich auch schon bei mir im Artikel geschrieben habe, der Grund für die ganze Diskussion darin, das die Spaßgesellschaft alles mitnehmen mag, was ihr zum Vorteil gereicht.

    Als da eben wäre, das der überwiegende Teil der Bevölkerung an Tagen wie heute frei hat! Oder Einrichtungen der Kirchen, wie die Caritas, Kinder- und Jugendeinrichtungen, etc. nutzen kann – die es in Händen des Staates längst nicht mehr gäbe, weil der schon jetzt seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann!

    Aber alles was sie – angeblich – einschränkt will man nicht akzeptieren! Und sei es nur, das man mal 12 Stunden nicht Party machen kann!

    Dann aber sollte man auch so konsequent sein, die restlichen Feiertage abzuschaffen, inklusive Tagen wie Pfingstmontag, Himmelfahrt, 2. Weihnachtsfeiertag oder Heilige Drei Könige!

    Problem wäre nur, das dagegen wahrscheinlich dieselben Leute demonstrieren würden!

  4. Sehr spannende Karfreitags-Diskussion, die mich ins Grübeln gebracht hat. Bei uns in Österreich ist heute weitgehend „normaler“ Arbeitstag gewesen, wie Du schon geschrieben hast. Menschen, die der Evangelischen Kirche angehören, haben aber trotzdem das Recht auf einen freien Arbeitstag.

    Ich bin mittlerweile nicht mehr Römisch-Katholisch sondern seit einigen Jahren „ohne Bekenntnis“. Das heißt allerdings nicht, dass ich die bedürfnisse der Menschen bestimmter Religionsgemeinschaften nicht respektiere. Aber aufzwingen lasse ich mir persönlich auch nichts. Die verschiedenen Aspekte dazu habt Ihr ja schon ordentlich im Beitrag und in den Kommentaren diskutiert. Kein einfaches Thema, wie gesagt, ich bin noch einmal mehr durch diesen Beitrag ins Grübeln gekommen. :denk:

    Aber nichts desto trotz wünsche ich Euch allen ein wunderschönes Osterfest. Spätestens am Sonntag darf dann ja die Auferstehung gefeiert werden. :jubel:

    1. @Marcus: Bezüglich des Grundgesetzes stimme ich Dir weitestgehend zu, es erschließt sich der Sinn nicht, warum der Glaube gesetzlich „geregelt“ sein müsste. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Scheiterhaufen würden deswegen nicht kommen, wer an was glaubt ist doch für einen Staat eigentlich nicht von Bedeutung.

      Staat und Kirch sind m.E. stark verwoben. Wenn ein „Verein“ seine Mitgliedsbeiträge via Staatskasse eintreiben lässt sagt das schon viel aus. So sehe ich das jedenfalls.

      Feiertage abschaffen muss nicht das Ziel sein, soll es auch nicht. Aber Regelungen aus dem Jahre 1957 sollten nach über 50 Jahren schon mal überdacht werden. Bezüglich Feiertage abschaffen: Auch hier gibt es keine einheitliche Regelung. Oft genug ist in Bayern Feiertag und anderswo wieder nicht. Also von daher…

  5. Es wird sicherlich auch mal ohne Party gehen an einem Donnerstag Abend. Allerdings finde ich, sollte leise Hintergrundmusik erlaubt sein, man kann ja etwas ruhigeres auflegen.

    Wenn ich mir den Mitgliederschwind bei den Kirchen ansehe, frage ich mich, ob dieser stille Feiertag noch zeitgemäß ist. Aber fällt er aus, dann protestieren wieder zahlreiche Lobby verbaände, nein ich meine jetzt nicht die Kirchen, ich denke da eher an die Hotels, Gaststätten und Reiseveranstalter…

  6. @Thomas:

    Das es im Süden der Republik noch Feiertage gibt, die bei uns beiden hier oben schon längst gestrichen sind, liegt an zwei Dingen:

    a.) zum einen durchaus an der (katholischen) Kirche,

    b.) zum zweiten daran, das man sich südlich des Weißwurstäquators nicht zu gut dafür ist, auch mal den Mund aufzumachen, wenn die ‚Obrigkeit‘ mal wieder was vorhat das dem ‚Fußvolk‘ nicht gefällt!

    Die Norddeutschen sind einfach so gepolt, das sie zu ziemlich allen den Bückling machen!

    Vielleicht ist das mit dem Abschaffen der Feiertage in der Tat etwas übertrieben.

    Evtl. sollte man es dann schon eher so machen, wie das bei uns Nordlichtern mit dem Reformationstag geregelt ist: Wer in die Kirche gehen will, geht in die Kirche, alle anderen arbeiten währenddessen fein weiter :)

  7. Die Anzahl der Feiertage finde ich okay, allerdings bin ich nicht der Meinung, dass ein Feiertag unbedingt religiös motiviert sein muss. Es gibt doch genug andere Anlässe für Gedenktage, die aktueller sind und meiner Meinung nach auch sinnvoller wären. Wie wäre es z. B. mit einem Tag der Umwelt, einem Tag der Familie oder einem Tag des Friedens? Pfingsten, Fronleichnam und Christi Himmelfahrt könnten dafür entfallen.

    Die neuen Feiertage sollten dann allerdings bundesweit einheitlich und natürlich auch nicht reglementiert sein. Wer unbedingt möchte, darf sich also auch am Tag des Friedens mit seinem Nachbarn streiten ;-)

    1. @Cujo: Willkommen bei Nicht spurlos. Die Anzahl ist mir auch egal, nur eben bundesweit sollten sie gelten und nicht an veraltete Regelungen geknüpft sein.

      Zu den von Dir vorgeschlagenen Feiertagen: Den Tag der Familie gibt es schon – am 15. Mai. Auch den Tag der Umwelt können wir bereits verzeichnen – am 5. Juni. Den Tag des Friedens oder anders formuliert den Weltfriedenstag gibt es sogar an drei verschiedenen Terminen. Nur ein Haken, alle drei sind kein offizieller Feiertag und dabei wird es wohl auch bleiben.

      Dein Ansatz ist nicht schlecht nur an der Umsetzung wird es garantiert hapern.

  8. @Cujo:

    ‚Pfingsten, Fronleichnam und Christi Himmelfahrt könnten dafür entfallen‘

    Das dürfte definitives Wunschdenken sein. Zumindest im Einflussbereich des Vatikans.

    Und der fängt bei uns ja schon südlich des Harzes an!

    Also Träumen zwar erlaubt, aber nicht auf Wunscherfüllung hoffen ;)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Du kannst Dich informieren lassen wenn es Folgekommentare gibt. Du kannst aber auch abonnieren ohne zu kommentieren.