Keine Angst vor unberechtigten Abbuchungen
Mittwoch, 26.09.2007Die Angst die den einen oder anderen befällt, wenn es um Abbuchungen vom Konto geht ist unberechtigt. Im Zusammenhang mit der augenblicklich kursierenden E-Mail von ninechile.com (siehe hier), braucht niemand Sorge um seinen Kontostand haben. Abgesehen davon, dass es bei dieser E-Mail offenbar mehr um die Einschleusung eines Trojaners geht als um wirkliche Abbuchungen vom Konto, kann niemand einfach so von fremden Konto Geld einziehen.
Als Kontoinhaber habe ich mindestens 6 Wochen Widerspruchsrecht für Lastschriften und kann diese zurückgeben (Rücklastschrift). Siehe hierzu auch diese Regelung. Somit kann jeder, sollte es wirklich zu unberechtigten Abbuchungen kommen, diesen bei seinem Kreditinstitut widersprechen.
Bei der Hausbank existiert mit Sicherheit auch ein entsprechender Aushang der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingung). Aus dieser kann jeder die individuelle Regelung seiner Bank nachlesen.
Wenn also wieder mal jemand unberechtigt droht, "ich buche bei Dir ab", dann lehne Dich zurück und lass ihn ruhig machen, er wird keinen Erfolg damit haben. Voraussetzung ist natürlich, dass man seine Kontoauszüge nicht nur alle 12 Monate kontrolliert.
Veröffentlicht wurde dieser Beitrag von Thomas am 26.09.2007 um 14:25 Uhr, eingeordnet unter der Kategorie Kladderadatsch. Die Kommentare hierzu kannst Du auch per RSS Feed verfolgen. Deine Meinung interessiert mich natürlich auch, Du kannst sie hier schreiben oder von Deiner Seite einen Trackback senden. Diesen Beitrag ausdrucken .








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