Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes
Montag, 23.11.2009Die Petition beim Deutschen Bundestag zum Thema Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung eines Abmahngrundes geht in die zweite Runde.
Mit dieser Petition wird die Schaffung einer kostenlosen Vorstufe bei Abmahnungen im Internet beantragt, die dem Beklagten die Möglichkeit einräumt innerhalb einer bestimmten Frist den Abmahngrund zu beseitigen, nachdem der Kläger (Abmahner) mit dem Webseitenbetreiber in Verbindung getreten ist.
Eine Regelung, die für beide Seiten zum einem vernünftigen Ausgang führt. Für den Kläger, in dem der “Stein des Anstosses” verschwindet aber auch in erster Linie für den Webseitenbetreiber, dem dadurch zunächst keinerlei Kosten entstehen.
Noch bis zum 05.01.2010 läuft die Petition, welche von Bloggern im eigenen Interesse mitgezeichnet werden sollte.
[update]25.11.2009: Einen sehr guten Grund diese Petition mitzuzeichnen liefert der Fall aus Augsburg. Derartige Vorgehensweisen dürfen künftig keinen rechtlichen Bestand mehr haben.
Veröffentlicht wurde dieser Beitrag von Thomas am 23.11.2009 um 15:37 Uhr, eingeordnet unter der Kategorie Politisches. Die Kommentare hierzu kannst Du auch per RSS Feed verfolgen. Deine Meinung interessiert mich natürlich auch, Du kannst sie hier schreiben oder von Deiner Seite einen Trackback senden. Diesen Beitrag ausdrucken .
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