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Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes

Die Petition beim Deutschen Bundestag zum Thema Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung eines Abmahngrundes geht in die zweite Runde.

Mit dieser Petition wird die Schaffung einer kostenlosen Vorstufe bei Abmahnungen im Internet beantragt, die dem Beklagten die Möglichkeit einräumt innerhalb einer bestimmten Frist den Abmahngrund zu beseitigen, nachdem der Kläger (Abmahner) mit dem Webseitenbetreiber in Verbindung getreten ist.

Eine Regelung, die für beide Seiten zum einem vernünftigen Ausgang führt. Für den Kläger, in dem der „Stein des Anstosses“ verschwindet aber auch in erster Linie für den Webseitenbetreiber, dem dadurch zunächst keinerlei Kosten entstehen.

Noch bis zum 05.01.2010 läuft die Petition, welche von Bloggern im eigenen Interesse mitgezeichnet werden sollte.

[update]25.11.2009: Einen sehr guten Grund diese Petition mitzuzeichnen liefert der Fall aus Augsburg. Derartige Vorgehensweisen dürfen künftig keinen rechtlichen Bestand mehr haben.

15 Gedanken zu „Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes“

  1. Pingback: Tweets die Nicht spurlos - Die losgetretene Vielfalt der Gedanken erwähnt -- Topsy.com

  2. Pingback: Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes | PX-Blog

  3. An sich hört sich dieser Aufruf ganz vernünftig an, wenn man die momentane geldgierige Abmahnwelle betrachtet. Allerdings würde diese kostenlose Vorstufe ja dann aber auch bedeuten, dass man Bilder & Inhalte klauen und nutzen darf, bis man erwischt wird. Daher bezweifle ich, dass diesem Antrag stattgegeben wird. Unterzeichnet habe ich aber dennoch.

  4. Pingback: Stadt Augsburg failed. Abmahnung gegen Blogger in Höhe von 1890 Euro. | rekombiniert.de

  5. @Brennr: Willkommen bei Nicht spurlos. Deine Bedenken wegen des Erfolgs der Petition kann ich durchaus verstehen. Sicherlich darf es kein Freibrief dafür sein, dass wild alles zusammengesammelt und gegen das Urheberrecht verstoßen wird. Im Augenblick ist es aber ein Freibrief für notorische Abmahner zu teils vollkommen wahnwitzigen Konditionen. Manchmal könnte man fast glauben es geschieht aus „Spaß an der Freud'“ wie der aktuelle Fall aus Augsburg zeigt. Das kann so auch nicht angehen….!

    Danke fürs Mitzeichnen, einen Versuch ist es auf alle Fälle wert.

  6. Pingback: Ã–ffentliche Petition gegen Abmahnung jetzt mitzeichnen » Moebel Online Shops

  7. Pingback: Petition für kostenlose Vorstufe bei Abmahnungen — Der Medien Blog

  8. Pingback: Freundin der Sanduhr » Blog Archive » Wehrt-Euch-Liste

  9. Pingback: Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes » Abmahnung, Aktuelles, Allgemeines, Blogosphäre, Off Topic, Petition » Der ewige Anfänger

  10. @der ewige Anfänger: Willkommen bei Nicht spurlos. Sicherlich ist es schwer 50000 Unterschriften zusammen zu bekommen, bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Stand noch nicht mal 10% des Erforderlichen. Schade, dass hier nicht alle mit am gleichen Strang ziehen.

  11. Schade, dass die zu Grunde liegenden Anlässe nicht dazu geführt haben, die Petition etwas enger zu fassen und zu beschränken. Ich gebe dem Ding keine Chance – leider.

    Wirklich nicht zu ertragen sind doch nur die Situationen, wo mit Hilfe von Abmahnungen Menschen der Mund verboten werden soll. Ich meine aber auch nur: Leuten, die eine Meinung belegbar und zivilisiert öffentlich machen.

    Wenn etwas nicht rechtens ist, dann muss es auch abgemahnt werden können.

    Auch ich habe die Petition dennoch unterzeichnet, in der Hoffnung, dass sich was tut.

  12. Allen Zweiflern und Kritikern zum Trotz wünsche ich mir, dass diese Petition die Hürde einer Petition schafft. Wenn dem dann so ist, werden der Petitionsausschuss und die zuständigen Gremien sicherlich eine gute Lösung finden.

    Im Moment sieht es doch so aus: Reiche Firma lässt armen „Täter“ abmahnen und deren Anwalt kassiert horrende Summen als „Gebühr für einen Brief“, der auf einem fiktiven (an den Haaren herbeigezogenen) Streitwert beruht.

    Ein Geschäftsbrief wird heutzutage mit 20-30 Euro kalkuliert. Das dürften ein solventer Anwalt und sein Mandant locker weg stecken. Bei einem Abgemahnten, dem unverhofft eine Gebührenforderung von immenser Höhe ins Haus flattert, dürfte das wohl ganz anders aussehen.

    So ein Brief VOR einer Abmahnung regelt das Problem mit Sicherheit ohne den Abgemahnten in den finanziellen Ruin zu stürzen.

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