Zum Inhalt springen

Machen ärztliche Schlichtungsstellen wirklich Sinn?

Über ein Jahr hat es nun gedauert bis ich das Thema Brustwirbelblockade vs. Herzinfarkt wie versprochen fortführen kann. Mit diesem Artikel möchte ich wieder einen aktuellen Zwischenstand zu diesem Diagnosefehler vermitteln, was die Kommunikation mit der Ärztekammer und der ärztlicher Schlichtungsstelle (nicht) gebracht hat. Wie ihr bereits jetzt an dem in Klammern gesetzten „nicht“ erkennen könnt ist die Thematik nach wie vor aktuell und keinesfalls als abgeschlossen zu betrachten.

Wie von mir angekündigt legte ich im Mai 2013 den gesamten Sachverhalt und meine persönliche Einschätzung dazu der zuständigen Ärztekammer vor. Von dort kam relativ schnell Rückantwort. Diese enthielt aber keinerlei Bewertung wie auch zu erwarten war. Von der Ärztekammer wurde ich an die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen verwiesen. Somit schickte ich „diese Akte“ dorthin und stellte einen Schlichtungsantrag. Schon bald bekam ich von dort entsprechende Nachricht. Jetzt lief die Uhr…

Schlichtungsverfahren brauchen langen Atem

Einige Schreiben gingen hin und her, darunter auch zwei Stellungnahmen der betreffenden Ärztin in welchen sie vehement versuchte ihre Weste weiß zu waschen. Dieser Selbstreinigungsversuch ging sogar soweit, dass von ihr behauptet wurde meine Frau war in einem guten Allgemeinzustand (guter AZ genannt im fachchinesisch).

ga-schlicht1

Dass keine Dyspnoe und keine Kaltschweißigkeit bestanden hat entspringt hierbei der reinen Phantasie dieser offenbar überforderten Ärztin. Im Gegenteil, sie wurde darauf auch noch hingewiesen, wiegelte dies aber als unbedeutend ab. Dass meine Frau vor Schmerzen und Atembeschwerden gekrümmt am Wohnzimmertisch saß entging ihr wahrscheinlich genauso wie vieles anderes auch. Unter einem guten Allgemeinzustand stelle wahrscheinlich nicht nur ich mir etwas völlig anderes vor.

Abgesehen davon würde wohl niemand einen ärztlichen Notdienst zur Hilfe rufen, wenn der Allgemeinzustand durchwegs als gut zu bezeichnen ist. Muss man jetzt nicht wirklich verstehen. Ferner war der Herzinfarkt 1 Woche danach nicht der erste sondern bereits der zweite und wesentlich ernstere Infarkt welcher hätte vermieden werden können wenn die Symptomatik ernster genommen und nicht mit einer Fehldiagnose verharmlost worden wäre.

Gutachten bestätigt Behandlungsfehler

Ein von der Schlichtungsstelle eingeleitetes Gutachten – welches auch wieder enorm Zeit verschlang – bestätigte am Ende, dass es sich bei der Vorgehensweise der Ärztin um einen Befunderhebungsfehler handelte. Als mir das Gutachten zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde sahen wir etwas Licht am Ende des Tunnels im Kampf um unser Recht.

Es zogen weitere 6 Monate ins Land ehe die Schlichtungsstelle zu einem Urteil gekommen ist. Und dieses Urteil ließ das erhoffte Licht sofort wieder erlöschen. Unter dem Strich sieht es so aus, dass die Ärztin zwar definitiv Fehler gemacht hat, diese aber nicht schwergewichtig genug sind um in irgendeiner Form Konsequenzen bzw. Ansprüche des Patienten nach sich zu ziehen. Des weiteren sei die Patientin inzwischen wieder gesundet und von daher….. bla bla bla.

„Wieder gesundet“ ist hier mehr wie ironisch. Von der linken Herzhälfte sind 40% Gewebe abgestorben… und dieses regeneriert sich auch nicht wieder. Nicht heute und nicht in absehbarer Zeit, denn beschädigtes Muskelgewebe ist schlicht und einfach tot.

Bitte wie? Ein Gutachten bestätigt, dass ganz klar ärztlicherseits Fehler begangen wurden und die Schlichtungskommission selbst sieht dann keine Möglichkeit Ansprüche daraus abzuleiten? Wer dahinter nun einen schlechten Scherz vermutet ist auf dem Holzweg, für die Schlichtungsstelle ist der Fall ad acta.

Fazit

Der Gang zur Schlichtungsstelle ist – sofern es überhaupt zu einer Verfahrenseröffnung kommt – ein zeit- und teils nervenraubenes Unterfangen in welches man sich ab Antragstellung begibt. Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist wie bei jedem anderen Gerichtsverfahren immer offen. Die sogenannte Beweislastumkehr kann hier sehr schnell zum Stolperstein werden. Wie soll ein Patient einem Arzt fachlich tatsächlich etwas beweisen?

Aber selbst wenn ein fachärztliches Gutachten vorliegt das ganz klar Behandlungsfehler erkennt und bestätigt gibt es am Ende immer noch die Schlichtungskommission. Diese entscheidet schließlich darüber ob oder ob nicht.

Verstehen muss man dies alles nicht. Nur soviel steht fest, für uns ist diese Akte noch nicht geschlossen. So nicht Freunde… so nicht!

2 Gedanken zu „Machen ärztliche Schlichtungsstellen wirklich Sinn?“

  1. Schade. :-/
    Da bleibt mir nur auch weiterhin die Daumen für Euch zu drücken.
    Alles Gute, eine stabile Gesundheit und dass diese Geschichte noch ein positiveres Ende nimmt, als der momentane Zwischenstand.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Du kannst Dich informieren lassen wenn es Folgekommentare gibt. Du kannst aber auch abonnieren ohne zu kommentieren.