Aktionen zur Freilassung von Marco hier und Freiheit für Marco hier.
Ob der 17-Jährige, der in der Türkei in Untersuchungshaft sitzt weil er angeblich eine 13-Jähre Engländerin missbrauch haben soll letztlich wirklich bis zu 8 Jahren Freiheitsstrafe bekommt oder nicht entscheidet sich erst noch. In wie weit die Engländerin lügt, weil sie nicht "mehr" bekommen hat als sie sich vielleicht ausgemalt hatte, ist derzeit auch noch nicht zu belegen. Im Raum steht, dass sie sich Marco Weiss gegenüber 2 Jahre älter ausgegeben hatte.
Ob es Außenminister Steinmeier heute in Brüssel gelingt, die türkische Regierung zu einer Freilassung zu bewegen bleibt zu hoffen. Ich drücke Marco mal die Daumen.
Wenn auch die Menschenrechte in der Türkei und den dortigen Gefängnissen alles andere als eingehalten werden (einen EU-Beitritt verneine ich deswegen), so sollte sich die deutsche Justiz mal Gedanken machen, ob sie hierzulande nicht schärfere Gesetze für Vergewaltiger darlegt und das "dumme Psychologen-Gesabbel" von wegen "schlechte Kindheit" usw. außen vor lässt, wenn es um die Strafzumessung diesbezüglich geht.
Das nur mal zum Thema passend am Rande angemerkt.
Update 08.08.2007: Marco trotz Zeugen weiter in U-Haft

p.s.:
zur klarstellung:
mit mccain ist nicht charlotte m. gemeint.
wie sie mit vollem namen heißt, ist mir nicht bekannt.
ich glaube, ihr wisst, welches andere ereignis ich oben erwähnen wollte …
Also ich weiß nicht was du mit mccains meinst. Klär uns (evtl. auch nur mich) mal bitte auf. Ich kriege nen Anfall wenn ich lesen muss das immer ncoh keine Aussage des Mädchens da ist und 5 Monate U-Haft….. kann man den nicht nach Deutschland überstellen? Ich meine der Junge ist doch irgendwann fertig, wenn er mit 30 Leuten in einer Zelle in einem Gefängnis steckt und ich glaube nicht das man die Haftzustände mit den in Deutschland vergleichen kann.
@Stefan Zeissl, die U – Haft ist unzweifelhaft mit Fluchtgefahr begründbar und kann m.E. deshalb nicht aufgehoben werden (außer die Türkei hätte die technischen Möglichkeiten mit z. B. elektronischer Fußfessel was ich nicht glaube) denn wenn der Delinquent mal außer Landes ist ist er mit Sicherheit für die türkischen Behörden nie mehr greifbar.
Auch ist eine eventuelle Penetration in diesem Falle überhaupt nicht das Kriterium für einen strafbaren Tatbestand; die Strafbarkeit begründet allein auf einer sexuell gearteten Handlung und diese hat aufgrund der Spermaspuren eindeutig stattgefunden. Alles andere ist ausschließlich eine Sache des Strafmaßes aber keine Frage einer prinzipiellen Schuld.
Das dem türkischen Gericht keine Aussagen der Klägerin und des Opfers vorliegen finde ich nach dem Zeitraum auch mehr als bedenklich, falls diese aber nicht mehr in der Türkei aufhältig sind obläge dies dann aber den englischen Behörden im Rahmen der Rechtshilfe.
@Thomas, bezog mich mit der “Zweitregierungsaussage” eindeutig nicht auf die Türkei sondern auf die Spruchpraxis österreichischer und deutscher Gerichte (auch der Kaprunprozeß ist dafür meiner Ansicht nach wieder ein eindeutiges Beispiel).
Generell hätte ich es für wesentlich produktiver gehalten wenn sich die deutsche Bundesregierung mit öffentlichen Aussagen zurückgehalten und besser effektiv mit diplomatischen Mitteln im Hintergrund (Suche und Bestellung von Fachanwälten, Einwirkung auf die jeweiligen Behörden z. B. in England zur schnellstmöglichen Verfahrensabwicklung in Bezug auf die nach wie vor fehlenden Zeugenaussagen, Gutachten etc.) gearbeitet hätte.
Auch mit einer Kritik an der türkischen Justiz will ich nicht zurückhaltend sein denn nachdem ich denke das es auch in der Türkei Bestimmungen über die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht gibt ist es für mich vollkommen unverständlich warum man bezüglich der Mutter des Opfers nicht gleich ein dementsprechendes Verfahren begonnen hat. Dies hätte den positiven Nebeneffekt gehabt sie zu nötigen Aussagen vor Gericht gleich zur Verfügung zu haben.
@juhaf
sollte mccanns heißen, hatte mich verschrieben:
in aller klarheit handelt es sich dabei um ein – im ggs. zu marco volljähriges – pärchen, das von der portugiesischen polizei offiziell verdächtigt wird, in ein tötungsdelikt verwickelt zu sein und monatelang die weltöffentlichkeit genarrt zu haben. trotzdem durften sie unbehelligt heim nach england reisen …
@Stefan Zeissl, angeblich reichten die Beweise für ne U – Haft nicht aus weil bezüglich der gefundenen DNA – Spuren lt. Gutachten nicht mal eindeutig bestimmbar ist ob diese von einem Kind oder Erwachsenen stammen.
Die Optik ist allerdings aufgrund der überstürzten Abreise schon reichlich schief; andererseits gehe ich aufgrund der EU – Mitgliedschaft Portugals davon aus das eine Auslieferung der McCanns an die portugiesische Justiz für den Fall einer Anklage kein Problem darstellen sollte.
das mit der dna steht in irgendeiner brit. zeitung und finde ich lächerlich. es liegt in der natur der sache eines dna-tests, dass das ergebnis nur einer bestimmten person zuzuordnen ist. außerdem gibt es zahlreiche andere verdachtsmomente (verwesungsgeruch auf kleidung, maddies stofftier gewaschen, beruhigungsmittel, aussageverweigerungen …), die die polizei noch nicht preisgibt. ok, auslieferung kein problem. meinst du, die türkei hätte im fall marco ein problem, wenn sie ihn einfach den pass abgeben lassen hätten?
Stefan Zeissl schrieb: “meinst du, die türkei hätte im fall marco ein problem, wenn sie ihn einfach den pass abgeben lassen hätten?”
Denke schon denn es gibt genügend Leute die viel dafür aufwenden würden ihn auch ohne Pass in ein EU – Land zu bringen und dadurch der türkischen Justiz zu entziehen.
Elektronische satellitengestützte Fußfessel wäre die einzige Möglichkeit die ich als Richter ohne Bedenken als Alternative zur U – Haft zulassen würde.
aha, dann hoffe mal, dass sich nicht die mccanns in ein nicht eu-land absetzen.
Denke wenn sich herausstellte das die McCann´s mit ihrer Geschichte, dem angeleierten Medienrummel und der Spendenaktion die ganze Welt zu Narren gemacht hätten wären sie auch dort nicht mehr sicher.
ja, und dann zeigen sie portugal die lange nase, wenn mit dem aufenthaltsland kein auslieferungsabkommen besteht. :o)
Weicht zwar von Marcos Fall ab, aber in einer Sache ähneln sich die Fälle. Es sind wieder Briten im Spiel. Das auch an diesem Entführungsfall etwas nicht stimmig ist wurde spätestens nach ihrer jetzigen Abreise aus Portugal klar, nur kurz vor einer Vernehmung.
@Stefan Zeissl, für diesen Fall würden sich bei den McCann´s
sicher Leute finden die dafür sorgten das diese wieder in die Mühlen der EU – Justiz kämen; wenn sich herausstellte das das Theater nur inszeniert wurde um von ihrer Schuld abzulenken fände sich sicher Geld und ein Privatdedektivtrupp der sie wieder “heimholte”.
wer garantiert dafür? diese heimholung wäre illegal. wenn man aber schon solche überlegungen andenken muss, kann die ihnen gewährte heimreise nur als fehlentscheidung gewertet werden.
@Stefan Zeissl, Heimholung wäre klarerweise illegal andererseits denk ich werden die Beweise für eine U – Haft nicht ausgereicht haben oder der Richter wäre ein Vollidiot falls er sich nur auf die Auslieferungsbestimmungen verlassen hätte.
Ich hätte in dem Fall als Richter zur Voraussetzung der Heimreisemöglichkeit bestimmt das den McCann´s bis zur Entscheidung ob eine Anklage erhoben wird oder nicht die Reisedokumente sofort bei ihrer Ankunft in England von den englischen Behörden abgenommen und verwahrt werden und sie zur Auflage erhalten sich täglich zweimalig persönlich bei dem, ihrem Wohnort nächstgelegenen Polizeirevier zu melden haben.
greife deine bezeichnung für den richter gerne auf, denn sich der aussage dutzender fragen zu entschlagen sollte ivm den anderen verdachtsmomenten ausgereicht haben.
aber um zum eigentlichen thema zurückzukehren:
finde es problematisch, dass du einem nicht eu-land zugestehst, rascher und schneller drastische haftauflagen zu ergreifen, nur weil aus dessen sicht eine verfolgung im eu-land nicht im gleichen ausmaß stattfinden würde.
in der eu sind die menschenrechte bekanntlich höhergestellt, gehen mit fug und recht vor nationales recht eines drittlandes.
@Stefan Zeissl, bin ich teilweise anderer Ansicht. Für mich geht nationales Recht vor ausgenommen bei den Staaten bei denen die Ein – und Ausreise nicht ungehindert möglich ist.
Jeder Besucher kann und sollte sich vorher über geltende Gesetze dort informieren und sich auch aufgund dessen überlegen ob er dieses Land besucht oder nicht; wenn er sich dazu entschließt muß er klarerweise die dort herrschenden Gegebenheiten akzeptieren.
Wenn ich in die USA reise, in manchen Bundesstaaten mit Todesstrafenandrohung eines Mordes verdächtigt würde darf ich mich auch nicht wundern wenn ich wegen Fluchtgefahr in U – Haft bliebe denn eine Auslieferung an die USA stünde aufgrund unterschiedlicher Ansichten bezüglich der Todesstrafe in der EU nicht zur Debatte und daher müßten die amerikanischen Untersuchungsrichter alles mögliche unternehmen um zu verhindern das eine Bestrafung nach Ihrer Rechtsgrundlage vereitelt würde.
Ich könnte mir vorstellen das die deutsche Justizbürokratie alles mögliche unternehmen würde um eine Rückstellung von Marco Weiss im Falle einer Verurteilung aufgrund des politischen Drucks der Bevölkerung zu verzögern oder zu verhindern was eben aber nicht rechtens wäre und aus diesem Grunde habe ich Verständnis für die Handlungsweise des türkischen Gerichts.
Allerdings hätte ich anstelle der deutschen Diplomaten versucht eine elektronische Fessel zur Verfügung zu stellen und das Gericht ersucht aufgrunddessen von einer Inhaftierung abzusehen und nur den überwachten Verbleib in einem festgelegtem geographischen Gebiet der Türkei anzuordnen.
was für ein rechtsbild hast du, wenn ich fragen darf?
wofür steht das ganze?
recht um des rechts willen oder recht um des menschen willen?
deine wissenschaftlichen abhandlungen in allen ehren, aber du scheinst mehr verständnis für inhumane justiz, nüchterne gesetzestexte und schreibtischtäter zu haben als zu erkennen, dass es um (einen) menschen geht.
@Stefan: Dein letzter Satz beschreibt genau den Haken, an dem es in unserer Welt krankt. Schreibtischtäter entscheiden nach Theorie ohne einen Blick auf die Praxis bzw. Realität. Das ist hier so und in unzählig vielen anderen Vorgängen auch.
@Stefan Zeissl, sicher ein eher juristisches Weltbild denn den meisten Menschen sind zuviele menschliche Werte und Tugenden leider mittlerweile abhanden gekommen bzw. aberzogen worden um das Menschliche noch vor allen anderen Werten stellen zu können, dies entspräche nicht mehr dem Gesellschaftsbild von heute.
Daher bin ich auch zum Schrecken einiger ein grundsätzlicher Verteidiger der Todesstrafe ausschließlich in demokratischen Staaten; allerdings ganz klar eingeschränkt auf ganz wenige Delikte (z. B. vom Delinquenten persönlich verübte terroristische Anschläge mit vielen Toten, schwere mehrmalige Fälle von Kinderschändung mit ausgeübter Gewalt gegen das Opfer), zweifelsfreier Beweisführung und keinesfalls nur nach Indizienbeweisen wie leider häufig schon geschehen. Nach meiner Beobachtung dürfte in mindestens 95 % der Fälle in den USA keine Todesstrafe verhängt werden weil mir die Beweiskette zu viele Zweifel und Ungereimtheiten übriglässt.
Andererseits sehe ich keinen Grund einen Täter mit extremer Schuld und zweifelsfreier Beweise weiterleben zu lassen weil sich dieser durch seine Tat als Mitglied der Gesellschaft disqualifiziert hat und deshalb dort nichts mehr verloren hat.
In demokratischen Staaten hat die Bevölkerung durch ihre demokratischen Mittel die Macht juristische Veränderungen zu erzwingen so sie mit bestehenden Regelungen nicht einverstanden ist; solange sie davon nicht Gebrauch macht gehe ich davon aus das die Bevölkerungsmehrheit die vorhandene Gesetzgebung befürwortet.
Die Justiz des betreffenden Landes ist grundsätzlich vollziehendes Organ und hat daher für den Vollzug zu sorgen.
Ich fände es z. B. gegen den Gleichheitsgrundsatz gerichtet und daher ungerecht gegenüber anderen, früher verurteilten Tätern wenn im Falle von Marco Weiss aufgrund des Medieninteresses oder Mitleids vom Gericht eine liberalere Auslegung der Bestimmungen vollzogen würde als dies bei vergleichbaren Fällen (so es sie gibt) in der Vergangenheit der Fall gewesen wäre.
Genauso verhält es sich wenn einige Richter oder Staatsanwälte meinen sie müßten durch Rechtsbeugung oder dem schizophrenen Argument eine Strafverfolgung unterliege “nicht dem öffentlichen Interesse” versuchen möglicherweise überholte Gesetze außer Vollzug zu setzen. Das Volk eines demokratischen Landes ist die Instanz die dies entscheidet und die Justiz hat ihre Aufgabe zu erfüllen und nicht wie schon weiter oben von mir erwähnt “Zweitregierung” zu spielen weil manche ihrer Exponenten vielleicht mit manchen Regelungen nicht einverstanden sind!
Die einzige Ausnahme diesbezüglich gilt klarerweise für die Verfassungsgerichte weil diese die Kontrollinstanz sind – diese erfahrenen Richter versuchen aber zum Unterschied mancher ihrer “kleinerer” Kollegen jedenfalls nach meiner Beobachtung ihre Aufgabe so gewissenhaft und gerecht wie irgend möglich zu erfüllen und von ihnen habe ich eine hohe Meinung und zolle meinen Respekt.
Gesetze sind nur dann nötig wenn man dagegen verstößt.
Sonst darf man ja notfals noch atmen um bei zig-tausenden von Gesetzen keine Fehler zu machen , also geht das menschliche vor dem Text.
Leider sind fast immer diejenigen im Vorteil, welche sich in den Gesetzen auskennen weil sie damit “jeden anscheissen” können oder sich in Freiheit halten können während der Unbedarfte in jede mögliche Falle rennt samt Anwalt.
H-J Fitschen schrieb am 14. September 2007 um 13:30
1)Gesetze sind nur dann nötig wenn man dagegen verstößt.
2)Leider sind fast immer diejenigen im Vorteil, welche sich in den Gesetzen auskennen weil sie damit “jeden anscheissen” können oder sich in Freiheit halten können während der Unbedarfte in jede mögliche Falle rennt samt Anwalt.
Zu 1: Diese Aussage ist für mich unverständlich, Gesetze haben den Zweck gesellschaftlich unerwünschte Handlungen oder Taten durch Abschreckung respektive Strafmaß zu verhindern.
Zu 2: Wissen ist sprichwörtlich auch Macht, nicht nur auf juristischem Gebiet.
Mittlerweile hat jeder interessierte Mensch in demokratischen Kulturkreisen die Möglichkeit sich solches ohne große Kosten zu erwerben und daraus auch seine Vorteile zu ziehen was ich für vollkommen legitim halte.
Schließlich sind die Vorteile daraus die Früchte seiner persönlichen Arbeit und seines Interesses und dies ist wahrscheinlich der fairste Wettbewerb den es überhaupt gibt.
Menschen die allein durch ihr, auf breiterer Basis selbst erworbenes Wissen in Machtpositionen gekommen sind werden diese mit viel mehr Verantwortungsbewusstsein ausüben als solche die in eine solche Position über andere Wege kamen oder bloße “Fachidioten” sind.
Abschreckung ????
das ist für Kleinbürger , denn jeder bewusst lebende Mensch
(auch ohne Rechtsanwalt)weiss, dass nur durch Betrug (kaufen + teuer verkaufen)Macht und Gesetz auf die eigene Seite zu ziehen sind, nicht etwa durch ehrliche Arbeit.Also gewinnt meist der “Gnadenlosere” (weil seelisch unbelastet)
Wer ans Gesetz glaubt hat normalerweise schon verloren, ausser man kennt die Lücken. Lücken aber sind nur Nutzniessern bekannt.
Und wer hat schon ca. 10 Spezialisten für alle Rechtsfragen zur verfügung ?
Alles währe einfacher nur nach den alten 10 Geboten zu handhaben. “was ist menschlich und was ist unmenschlich ?”
Strafmass ??
Was ist Gerechtigkeit ??? monatelange U-Haft für einen, ich glaube, nicht böse gemeinten Annäherungsversuch ??
@H-J Fitschen,
Abschreckung würde funktionieren wenn die Justiz mit gleichem Maß für alle vorgehen würde was sie leider desöfteren offensichtlich nicht tut.
Etwas billig einzukaufen und teuer zu verkaufen ist aber sicher kein Betrug denn wenn die Konsumenten zu faul sind sich in Zeiten des Internets Vergleichsangebote einzuholen ist ihnen nicht zu helfen.
Brauchbare kostenlose Rechtshilfe gibts teilweise in Internetforen, in Österreich auch beim Konsumentenschutz, der Arbeiterkammer und den Volksanwälten; also ganz hilflos steht man sicher nicht da.
Ob es bez. Marco Weiss vergleichbare Fälle in der Türkei gibt entzieht sich meiner Kenntnis, ich denke aber falls die Türkei Mitglied der EU wäre (ohne jetzt dafür Partei ergreifen zu wollen denn meine Ansicht darüber ist nach wie vor indifferent)und entsprechende Rechtshilfeabkommen existieren würden wäre die U – Haft sicher schon aufgehoben worden.
Ich gehe davon aus das der Annäherungsversuch nicht mit negativen Absichten hinterlegt war nur ist dieser in der geschehen Form nunmal strafrechtlich relevant.
Wenn in einem Land welches ich bereise eine niedrigere Alkoholpromillegrenze gilt als zu Hause kann ich mich auch nicht auf die Gesetze meines Heimatlandes berufen sondern werde mich vorher darüber informieren und mich dementsprechend verhalten müssen wenn ich Schwierigkeiten hintanhalten möchte.
Sofern Du betrunken bist ja Petz. Wenn aber der Alk-test sagt nein, könntest auch dafür nicht belangt werden. Und für Marco gibt es Zeugen, sogar einen vom Gericht bestellten Gutachter. Trotzdem bleibt man bei der U-Haft. Ist also schon ein Unterschied zu Deinen Beispielen.
@Thomas, leider falsch denn im übertragenen Sinne war Marco Weiss betrunken.
Nach türkischem Recht (und diese relativ neue Bestimmung wurde vom italienischen und deutschen Strafrecht übernommen) ist jeder sexuell geartete Kontakt mit Personen dieses Alters strafbar – ein sexuell gearteter Kontakt heißt nicht nur stattgefundene Penetration sondern z. B. auch Petting; die Spermaspuren auf dem Bauch des “Opfers” reichen für die Strafbarkeit schon vollkommen aus. Deshalb geht es im Verfahren nur noch um die Bemessung des Strafmasses, nicht mehr darum ob schuldig oder nicht schuldig.
Ok, dann aber die Touristenburg sprich Hotel schließen, Manager verknacken und fertig. Denn…. wie kommt die kleine Britin an Alkohol (war ja auch alkoholisiert) und vor allem, warum bemerkt von der Hotel-Crew keiner, dass sie als Kind das “Alkohol-Berechtigungs-Armbändchen” vollkommen zu unrecht trug?
Hier wird einer (Marco) verknackt, damit andere Missstände nicht auffliegen.
@Thomas, absolut keine Einwände wenn der Alkohol vom Hotel ausgegeben wurde; wenn es die Eltern gewesen sein sollten von denen der Alkohol kam Entzug der Erziehungsberechtigung und klarerweise auch ne Haftstrafe.
Leider sieht man an der sprunghaften Zunahme jugendlicher Komatrinker das Geldstrafen allein keine wirksame Abschreckung gegen die Überlassung von Alkohol an Jugendliche sind weil sich diese für ein Unternehmen betriebswirtschaftlich anscheinend im Verhältnis zum Mehrumsatz immer noch rechnen.
Wie die überwiegende Mehrheit der (einen Kommentar verfassenden) Leser halte ich das, was Marco widerfährt, ebenfalls für jenseits jeder Verhältnismäßigkeit. Einige sind aber überzeugt, dass Marcos Handeln international verboten und moralisch fragwürdig war.
Ist dem wirklich so? Dem nachfolgenden Link nach liegt das Verhalten Charlottes durchaus im Rahmen der “Gauß’schen Normalverteilung” – insbesondere wenn man ihre körperliche Entwicklung berücksichtigt.
Und war es wirklich “Kindesmißbrauch”, der überall bestraft wird? Was wäre passiert, wenn die beiden auf Malta, in Spanien, Holland, Österreich oder der Wiege der Moral, d.h. dem Vatikanstaat(!)
gekuschelt oder sogar gepoppt hätten? Nichts! Auch wenn die irre Mutti die Wände hochkraxelt. Gar nichts! Hier liegen die Altersgrenzen bei 12 bzw. 13 oder Sex unter Jugendlichen ist generell erlaubt. In diversen anderen Ländern, z.B. Finnland, greift das Gesetz nur, wenn es zur Penetration kommt. Für andere Formen (Petting) ist keine Altersgrenze definiert. Kurz gesagt: Wenn es, wie nach der ersten Vernehmung von Charlotte bzw. dem untersuchenden Arzt, zu keiner Vergewaltigung gekommen ist, wäre in zahlreichen Ländern nicht mal eine polizeiliche Anzeige aufgenommen worden! Dafür wird kein Hintern versohlt, geschweige denn 5 Monate Muselknast verhängt. Nachzulesen u.a. hier:
http://www.bravo.de/dr-sommer/sex-im-urlaub-wo-ab-wann-und-mit-wem (siehe Link)
Dennoch werden viele das Techtel Mechtel unter der Bettdecke für moralisch verwerflich halten. Das ist ihr gutes Recht. Vielleicht sollten sie aber einmal die Meinung eines Fachmanns lesen :
http://www.stern.de/politik/panorama/:Teenager-Sex-Jugendliche/591922.html
Zufälligerweise habe ich in einem anderen Forum den Kommentar einer Mitschülerin von Marco gefunden. Er soll den Lesern hier nicht vorenthalten werden:
25.07.07 @ 22:00
“Hallo,
nur wen es interessiert:
ich bin eine Mitschülerin von Marco bzw. war es bis vor wenigen Wochen.
Was so in den Medien über ihn geschrieben wird, regt mich maßlos auf. Ich kenne Marco sehr gut (wir sind seit der ersten Klasse zusammen zur Schule gegangen) und wundere mich immer mehr, zu was für einem Monster er in manchen Medien und Foren/Blogs er gemacht wird.
Nur zur Erklärung:
Marco ist ein supernetter Typ, hat immer ein offenes Ohr für jeden, der ein Problem hat, ist mega hilfsbereit. Was Mädchen angeht, war er immer sehr schüchtern. Aber eines war er nie: gewalttätig. Daher kann ich mir auch überhaupt nicht vorstellen, daß er einem girl gegen ihren Willen (oder während sie besoffen schnarchte) an die Wäsche geht …
Wie gesagt: ich kenne ihn sehr gut. Aber daß er zum Kinderschänder aufgemotzt wird, finde ich zum Kotz…..
Carina “
Fazit: Augen auf beim Urlaubskauf!
@Majestix: Dein Kommentar sollte nun eigentlich den letzten “Zweifler” überzeugt haben, zumal er durch die Berichte von Stern, Axel Springer und Bravo untermauert wird.
Marco Weiss wäre konkret nach österreichischen Recht nie angeklagt worden weil in Österreich die Schutzaltergrenze von dzt. 14 Jahren nur greift wenn der andere Beteiligten über 18 ist.
Was wiederum zum Problem wird wenn z. B. eine Zwölfjährige und ein Siebzehnjähriger zusammenkommen, dann ist bei ihm nämlich juristisch erst ab dem 18. Geburtstag wieder Keuschheit verordnet bis sie 14 ist.
Grundsätzlich hat man zu akzeptieren wenn ein Staat Regelungen setzt und nachdem die Bestimmungen der Türkei ziemlich neu sind denk ich haben sich die Politiker was dabei gedacht in welcher Form sie die Regelungen setzen; auch ist dabei das gesellschaftliche Umfeld in der Türkei zu berücksichtigen denn als Lenkungsinstrument für dieses wurden die Bestimmungen angedacht.
Wissenschaftliche Ansichten können, müssen aber nicht in die politische Meinungsbildung einfließen.
Wenn der Gesetzgeber der Ansicht einen moralisch konservativeren Weg einschlagen zu wollen ist das nunmal seine Sache.
Ich persönlich halte eine diesbezüglich restriktivere Gesetzgebung als sie in den meisten EU – Staaten herrscht für sinnvoll aber das ist eben Ansichtssache.
Grundsätzlich hat man zu akzeptieren wenn ein Staat Regelungen setzt…
Bis in die sechziger Jahre gab es in der BRD den sog. Kuppelei-Paragraphen, nachdem Menschen bestraft werden konnten, wenn sie Unverheirateten ein ungestörtes Zusammenkommen ermöglichten. So mancher mißgünstige Nachbar konnte sich so wunderbar rächen, wenn das Moped des Freundes der Nachbarstochter um Mitternacht noch vor der Türe stand. Gekippt wurde das Gesetz nicht etwa als Belohnung, dass alle um 22:00 brav nach Hause gingen, sondern dadurch, dass es 100.000-fach missachtet wurde. In Ländern ohne Volksentscheid leider der einzige Weg, veraltete Regelungen effektiv zu beseitigen.
Wenn der Gesetzgeber der Ansicht einen moralisch konservativeren Weg einschlagen zu wollen ist das nunmal seine Sache.
Wer Ferienbetriebe baut und betreibt, in denen Minderjährige – entgegen den eigenen Traditionen – nachts Diskotheken besuchen und Alkohol konsumieren, um an die Devisen der Gäste zu gelangen, hat eigentlich kein moralisches Recht, plötzlich drakonische Freiheitsberaubung unter dem Deckmantel der eigenen Gesetze für Taten zu begehen, die in den Heimatländern der Gäste i.d.R. gelebter (und unbestrafter) Alltag sind. Wer aus geschäftlichen Gründen gute Kontakte z.B. mit einem Ölscheich pflegt, toleriert auch, wenn dieser mit vier Ehefrauen anreist.
Wer einmal das Jahrgangsphoto seiner Quarta bzw. Untertertia anschaut, wird eine große Streubreite des optischen Alters feststellen. Vom schützenswerten Kind bis zum erfahrenen Vamp ist alles vertreten. Vielleicht sollten die Jugendlichen – entsprechend ihrer biologischen Reife – selbst entscheiden, was sie möchten und was nicht. Im Zweifelsfall wird die Natur immer stärker sein, als die Regelungen semi-impotenter Entscheidungsträger.
@Majestics, ob und was man persönlich für richtig hält ist logischerweise Ansichtssache; wenn im Falle des Kuppelparagraphen z. B. mit harten Strafen und Entzug der Erziehungsberechtigung vorgegangen worden wäre hätte dieser sicher längere Zeit weiterbestanden.
Bezüglich der offenbar differierenden moralischen Grundlage geb ich Dir vollkommen Recht denn ich würde von nem Staat erwarten das er die Jugendschutzbestimmungen die es sicher in der Türkei auch gibt auch genauso strikt verfolgt wie das im Falle Weiss geschieht; insoferne ist die türkische Justiz einerseits hier sehr unglaubwürdig andererseits ist der wirtschaftliche Schaden durch das Weiss´sche Verfahren garantiert erheblich denn die Touristen die mit dieser harten Vorgehensweise nicht einverstanden sind werden sicher zukünftige Urlaube nicht in der Türkei verbringen und möglicherweise auch türkische Erzeugnisse boykottieren.
Insoferne wird hier nochmals mit zweierlei Maß gemessen oder man ist sich der eventuellen Folgen nicht bewußt nachdem ich davon ausgehe mit meiner justiziellen Hardlinermeinung unter potentiellen mitteleuropäischen Türkeibesuchern sicher in der Minderheit zu sein.
Neues von der KronenZeitung:
http://www.krone.at/krone/S99/object_id__79497/hxcms/index.html
http://www.krone.at/krone/S99/object_id__79498/hxcms/index.html
http://www.krone.at/krone/S99/object_id__79615/hxcms/index.html
http://www.krone.at/krone/S99/object_id__79616/hxcms/index.html
http://www.krone.at/krone/S99/object_id__79709/hxcms/index.html
http://www.krone.at/krone/S99/object_id__79710/hxcms/index.html
Es würde vermutlich mehr nützen wenn jeder Leser seine Ansicht nicht in der Krone zum Ausdruck brächte sondern der türkischen Botschaft übermittelte auch mit der konkreten Androhung des Boykotts türkischer Produkte und Dienstleistungen denn zweifellos hätte in dem Zeitraum der U – Haft bei gutem Willen von der Türkei die Variante die Fluchtgefahr mittels elektronischer Fessel zu verhindern und die Haftzeit außerhalb eines Gefängnisses zu verbringen, ermöglicht werden können.
Bin auch insoferne gespannt wie das Verfahren weitergeht denn einerseits behauptet angeblich die Dreizehnjährige jetzt in England in einer Zeugenaussage die dem türkischen Gericht aber noch nicht vorlag im Gegensatz zu ihren ersten Aussagen in der Türkei sie wäre unter Gewaltanwendung praktisch zum sexuellen Verkehr gezwungen worden andererseits besagt auch das ärztliche Gutachten das genaue Gegenteil.
Leider ist eine eventuelle Falschaussage des angeblichen Opfers aufgrund des Alters noch nicht mit Strafe bedroht; auch ein Passus der meiner Ansicht nach schnellstens geändert gehörte weil die Folgen je nach Bewertung der einzelnen Punkte von erheblicher Natur sein können.
Die Gesetzgebung des Kinder – bzw. Jugendstrafrecht hat leider die Tatsache das sich Kinder heute sich viel schneller entwickeln als vor paar Jahrzehnten meiner Ansicht nach vollkommen verschlafen.
@petz
es freut mich, dass du in letzter zeit etwas neutraler oder objektiver geworden zu sein scheinst.
das gericht will marco augenscheinlich ans zeug flicken, denn sie haben das gutachten des türkischen arztes nicht ernstgenommen und ein neues in auftrag gegeben.
angeblich soll marco auch einem knochentest zur altersbestimmung, ob er nicht schon > 18 wäre, unterzogen werden.
dann sollte meiner meinung nach eher mal angedacht werden, charlotte einer solchen untersuchung zu unterziehen … http://www.hilfe-fuer-marco.de.ms/2/18460986.0.01105.html
Muß Dich wahrscheinlich enttäuschen denn für prinzipiell schuldig halte ich Marco Weiss nach türkischem Recht nach wie vor und deswegen käme auch eine Aufhebung der U – Haft an sich wegen Fluchtgefahr keinesfalls in Frage. Nur wären meiner Ansicht nach die technischen Möglichkeiten zu nutzen damit Marco Weiss nicht im Gefängnis sondern außerhalb für die Justiz greifbar bliebe und z. B. weiter eine Schule besuchen könnte. Mit etwas Hilfe deutscher Behörden (z. B. durch Zurverfügungstellung einer elektr. Fessel) und politischem Goodwill wäre dieses kein Problem gewesen, eventuell juristisch noch nicht vorhandene diesbezügliche Regelungen kann man auch durch einen Ministeriumserlass für Sonderfälle festlegen ohne die politische Gesetzesinkraftsetzungsmaschinerie durchlaufen zu müssen.
Was mir aber mittlerweile zutiefst mißfällt ist, daß nicht in anderen rechtlich eventuell relevanten Tatbeständen (möglicher gewerblicher Alkoholausschank an ne Minderjährige, offensichtliche Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern des Opfers etc.) mit derselben Konsequenz die ich prinzipiell für richtig hielte, vorgegangen wird.
Dies bringt den Fall immer mehr in ein sehr schiefes Licht und bietet Raum für politische Spekulationen (mögliche Revanche für das Angebot einer “nur” privilegierten Partnerschaft statt der EU – Mitgliedschaft).
Ich bin jedenfalls der Überzeugung daß, sollte dieser Weg weiterhin von der Türkei so offensichtlich juristisch zweigleisig beschritten werden bei politischen Entscheidungsträgern sicher keine Zustimmung für einen EU – Eintritt der Türkei politisch durchsetzbar wäre ohne bei der nächsten Wahl dafür in die Wüste geschickt zu werden.
Ich kann, wie schon zuvor angedeutet, keine Schuld von Marco erkennen. Die erste Aussage des Mädchens gegenüber dem Arzt, seine Untersuchung, die Zeugenaussage des anderen Jungen sowie die Aussage Marcos zeigen weder eklatante Widersprüche noch Anhaltspunkte für eine Vergewaltigung.
Widersprüchlich dagegen ist die neue (ich glaube im Focus abgedruckte) Anschuldigung Charlottes bzw. ihres Anwalts. Danach ist sie eingeschlafen und er hat “sein Geschlechtsteil an meinem gerieben”. Bemerkt hat sie es allerdings erst, als es schon zu spät bzw. zu Ende war.
Die wenigen gefundenen Spermien sagen erst mal garnix, denn diese hätte sie mit ihren Händen beim “fummeln” selbst übertragen können. Der zweite Punkt würde beweisen, dass sie nichts an hatte. Dies entspricht ebenfalls der Aussage Marcos. Da zieht sich also eine junge, unerfahrene Frau (selbst der untersuchende Frauenarzt mit 30 Jahren Berufserfahrung hält sie für mindestens 16) trotz aller Anwesenden völlig aus, legt sich ins Bett und läßt ihren Lover mit unter die Decke. Und erwartet dann, nach einer Knutschphase mir unbekannter Länge, dass keine sexuellen Handlungen stattfinden und sie ungestört schlafen kann. Sorry, aber die Behauptung, dass Elvis noch lebt, erscheint mir 100 mal glaubhafter.
Aber selbst wenn dem so gewesen ist, muss doch jeder Junge oder Mann davon ausgehen, dass das, was er tut, toleriert oder sogar gewünscht ist. (Ich hab’s jedenfalls noch nie anders erlebt) Ansonsten hätte sie mit einem: ” Sorry, I’m very tired. We’ll see tomorrow…” die Situation klar stellen können.
(Man stelle sich vor, man wird eingeladen, der Gastgeber stellt Wein und Lachsschnittchen auf den Tisch und drei Wochen später zeigt er einem an, man hätte Essen und Getränke von ihm gestohlen…)
Was bleibt, sind einvernehmliche sexuelle Handlungen mit einer dem regionalen Schutzalter unterliegenden Jugendlichen. (In den zuvor aufgezeigten Links ist ersichtlich, dass Petting unter Jugendlichen selbst mit 13 durchaus normal ist und in vielen Ländern auch nicht kriminalisiert wird.)
Schon bei einer wortgewandten, frühreifen Deutschen ist die korrekte Alterseinschätzung kaum möglich. Findet die Konversation in einer Fremdsprache statt, halte ich es für völlig unmöglich. Wird bei der Altersangabe geflunkert, dies durch die Optik unterstützt und durch das “Trinkerbändchen” zusätzlich belegt, kann man Marco auch nicht die Spur eines Vorwurfs machen. Wo der Vorsatz (mangels Anhaltspunkte) fehlt, fehlt nach meinem Dafürhalten sowohl die Grundlage für die Untersuchungshaft (incl. “Elektrofesseln” ), als auch für diesen gesamten Schauprozess am Gericht. Die einzige, die dort hingehört, ist die Mutter des Mädchens.
Auch darüber sollte man einmal nachdenken: Normalerweise strebt ein Opfer eines Verbrechens danach, dass dem Straftäter möglichst schnell der Prozess gemacht wird. Hier aber werden von der Mutter nebst türkischem Anwalt (ich traue dem Muselbruder nicht von 12 bis Mittag) alle Möglichkeiten der Verzögerung ausgereizt. Ist die Gehirnwäsche von Charlotte noch nicht “gerichtsfest”? Mittlerweile würde sie doch auch wieder an den Klapperstorch glauben…
Vom Vater des Mädchens hört man überhaupt nichts. Angeblich war er nicht mit in der Türkei und irgendwo war auch von Sorgerecht die Rede. Das klingt so, als hätte er sich von der Mutter der Mädchen getrennt. Kann ich bei so einer hartherzigen, moralinsauren Alten gut nachvollziehen…
kann jede zeile von majestix nur voll unterstreichen.
@petz sorry, aber da hört sich deine argumentation so an, als hättest du erst strafrecht bt gelernt und at außen vor gelassen …
subjektive tatbestandsmerkmale nennt man das. :razz:
Tut mir leid dem wiedersprechen zu müssen aber auch wenn z. B. eine Befriedigung nur mit der Hand des “Opfers” stattgefunden hat ist dies, wie von mir auch schon weiter oben ausgeführt eine sexuell geartete Handlung und somit eben nach türkischem Recht eine Straftat (wobei angemerkt werden muß das die türkischen Bestimmungen meiner Kenntnis nach vor kürzerer Zeit erst geändert wurden und aus dem aktuellen deutschen und italienischen Recht übernommen worden sind; in Österreich selbst wäre dies, solange Marco nicht zur Tatzeit 18 wäre kein Straftatbestand).
Und deshalb steht im Verfahren nur mehr die Strafhöhe zur Disposition, klarerweise könnte man es unter Berücksichtigung der Umstände auch bei einer Verwarnung durch das Gericht belassen.
Und sehr herb ausgedrückt wäre das was ich nach bisheriger Kenntnis der Dinge und unter der Voraussetzung das geltendes Recht in Großbritannien für einen Tag außer Kraft gesetzt werden würde dem “Opfer” als “Erziehungsmaßnahmen” zugedacht hätte hier in keinster Weise postfähig !
Ich fürchte das nach geltendem englischen Recht die junge Lady aufgrund ihres Alters für eventuell getätigte Falschaussagen leider ohne irgendwelche Konsequenzen davonkommen wird.
Dass Marco unwissentlich und ohne Vorsatz gegen türkisches Recht verstoßen hat, wurde ja nie angezweifelt. Nur: Dieses Recht bzw. diese Gesetzesänderung erfolgte vor dem Hintergrund Kinderehen mit wenigstens doppelt so alten Männern zumindest vor dem 15. Lebensjahr zu unterbinden. Denn in der Tradition der Türkei ist – zumindest bei Frauen – Sexualität untrennbar mit der Ehe verbunden. Aber: Wenn die Küsten mit Ferienanlagen zugepflastert werden, in denen sich mit Ausnahme des Personals nahezu ausschließlich Ausländer aufhalten, sind dies in meinen Augen Sonderwirtschaftszonen. Um an die Devisen der wirtschaftlich weiter entwickelten Länder zu gelangen, werden in diesen zahlreiche konträr zu türkischen Traditionen stehenden Verhaltensweisen toleriert. Massiver Alkoholausschank, “oben ohne” am Pool, Frauen alleine in der Kneipe etc. sollen als Beispiele genügen. Nun plötzlich ein zum Schutz anatolischer Schulmädchen (sofern man(n) sie überhaupt zur Schule läßt..) angedachtes Gesetz auf jugendliche westliche Touristen anzuwenden, halte ich für mehr als fragwürdig. Aber wenn man es tut, dann bitteschön richtig. D.h. wenn der Kläger bzw. die Klägerin nicht zum festgesetzten Gerichtstermin erscheint und dafür keine 100% stichfeste Entschuldigung hat, hat der alte Spruch: “Wo kein Kläger, da kein Richter” zu gelten und der Junge ist auf freien Fuß zu lassen.
Übrigens: In Deutschland strebt man nun an, bei Strafverfahren mehr als einen Termin pro Woche zu leisten. Und die Muselbrüder begnügen sich mit einem Termin pro Monat. Mit langwierigen “Übersetzungen” und Postlaufzeiten ist dies nicht zu entschuldigen. Ein Fax braucht kaum mehr als eine Minute und die für diesen Sachverhalt erforderlichen Deutsch- und Englischkenntnisse beherrscht jeder ordentliche Kellner. Ein Richter, der dazu nicht in der Lage ist, ist an diesem Urlaubsort eine Fehlbesetzung!
(Oder hat er das Amt nur bekommen, weil der Bruder des Vaters vom Mann seiner Schwester im Justizministerium…?)
Zufällig gerade gefunden. Bestätigt mein Bauchgefühl über der türkischen Winkeladvokaten von Charlottes Mutter. (Charlotte selbst hat ja keine Anklage erhoben…)
@Majestics, das der entsprechende Paragraph auch zu dem Zweck der Frühverehelichung eingeführt wurde steht außer Frage; außer Frage steht aber auch das Marco wegen exakt demselben Delikt zumindest in Deutschland und Italien genauso vor dem Richter landen würde. Und ob der Verstoß unwissentlich erfolgte könnte man in Zweifel ziehen nachdem das Gesetz den deutschen Vorschriften entspricht, Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und sich ein Siebzehnjähriger eigentlich mal mit dem Thema beschäftigt haben sollte es sei denn er hätte generell kein sexuell geartetes Interesse.
Bei den anderen Punkten stimme ich Dir zu denn es ist sehr unglaubwürdig (oder um das Kind beim Namen zu nennen ne ausgesprochene Sauerei) auf der einen Seite rechtlich sehr konsequent vorzugehen und bei anderen Bestimmungen theatralisch ausgedrückt die absolut oscarreife juristische Blindekuh zu geben !!!
Bezüglich des SZ – Berichtes halte ich allerdings die Vorgangsweise von Marco´s Anwälten für unangebracht und ineffizient; sinnvoller wäre es gewesen gegen den türkischen Anwalt der Gegenseite sofort Strafanzeige wegen Verleumdung und gleichzeitig Antrag auf Lizenzentzug einzureichen.
Mit unwissentlich war doch nicht gemeint, dass Marco das Gesetz “…bis 14 hat der Staatsanwalt den Daumen drauf” nicht kannte, sondern dass er aufgrund der Altersangabe von dem Mädchen, ihrem Erscheinungsbild und dem blauen(?) Bändchen (die Lizenz für Bar und Disco) quasi als Ersatzausweis von einem zumindest in Mitteleuropa legalem Alter ausgehen konnte. Das würde in Deutschland jedes Mitglied der Judikativen, dessen Examen das Papier wert ist, auf dem es steht, berücksichtigen und das Verfahren wäre, sofern überhaupt eröffnet, sehr rasch eingestellt worden.
Übrigens: Der entsprechende Paragraph wurde nicht zum Zweck der Frühverehelichung sondern gerade zwecks ihrer Verhinderung eingeführt.
Majestics schrieb “Übrigens: Der entsprechende Paragraph wurde nicht zum Zweck der Frühverehelichung sondern gerade zwecks ihrer Verhinderung eingeführt.”
Sorry, hatte vergessen das Wort Verhinderung im Satz zur Frühverehelichung zuzufügen – Freud´sche Fehlleistung oder beginnender Alzheimer……;-)
Teile Deine Ansicht bezüglich Ausgang eines Verfahrens in Deutschland – allerdings hätte meiner Ansicht nach allein schon deswegen ein Verfahren stattzufinden gehabt weil eine Straftat erfolgte. Marco hätte aufgrund der Umstände aber maximal ne bedingte Strafe oder eine Verwarnung ausgefasst; für den Fall das das “Opfer” deutsche Staatsbürgerin wäre denke ich das die Chance das sich das Jugendamt der offensichtlich geschehenen Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Erziehungsberechtigten angenommen hätte um einiges größer (und auch dringend nötig) gewesen wäre als dies offenbar in England der Fall zu sein scheint.
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