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Nachgefragt: Falsche Kontonummer – wie reagiert die Bank?

Ob Onlinebanking oder per Überweisungsträger – ein Zahlendreher bei der Kontonummer oder ein falsch geschriebener Empfängername ist schnell passiert. Das Ergebnis, die Kontonummer passt nicht zum Empfänger.

Im schlimmsten Fall ist der überwiesene Geldbetrag auf dem Konto einer mir unbekannten Person gelandet. Überweisungen kann man nicht zurückholen, der Empfänger müsste das Geld von sich aus wieder zurück überweisen – wenn er fair und ehrlich ist. Wenn nicht können unnötige Diskussionen und sogar Rechtsstreite losbrechen.

Dies ließe sich alles vermeiden wenn die Banken entsprechend reagieren würden und bei Unstimmigkeiten den Betrag erst gar nicht auf den „falschen“ Konto gutschreiben würde. Tun dies die deutschen Kreditinstitute? Im Werbematerial und auf Ihren Webseiten wird auf dieses Thema nicht angeschnitten.

Ein Grund, dass ich kürzlich 16 deutsche Banken  – jeweils die Zentralen –   angeschrieben habe und mich unter dem Vorwand ggf. ein Konto eröffnen zu wollen genau diese Frage beantwortet haben wollte.

Das Ergebnis meiner Nachfrage

3 Banken wollten konnten mir die Frage nicht beantworten, dazu müsse ich mich direkt an eine Filiale wenden. Eine dieser 3 Banken wollte sogar Anschrift und Telefonnummer von mir, weil die Frage nur so zu beantworten wäre. Darüber kann man jetzt denken wie man möchte.

Ein Kreditinstitut beschwichtigte die Problematik völlig – wohl in Aussicht auf einen neuen Kunden – und teilte mit, dass die Empfängerbank versuche mit Nachforschungen das richtige Konto herauszufinden und dort den Betrag dann verbucht. Hier hinter steckt ne große Portion Wunschdenken. Eine Testüberweisung auf einen „falschen Namen“ in Höhe von 1 Euro wurde knallhart gutgeschrieben – niemand hat da etwas versucht! Im Ernstfall wäre das Geld nun weg.

Am krassesten fand ich die Antwort von einer deutschen Großbank. Dort sieht es so aus, dass zwar versucht würde eine fehlgeleitete Überweisung zurückzuerlangen, der Kunde muss hierfür allerdings eine Bearbeitungsgebühr zahlen muss. Den Auftrag für den Widerruf berechnet man mit 7,50 € , „für das Bemühen um Rückerlangung des Überweisungsbetrages“ heißt es weiter werden 21,00 € fällig.

Von einer Bank, die einem Verband unterstellt ist wurde ich ebenfalls überrascht. Man könne die Frage so nicht beantworten weil diese jede Filiale regional anders handhabt. ich solle mich doch bitte direkt an meine zuständige Filiale wenden um Antworten zu bekommen. Also innerhalb einer Bank auch noch zig verschiedene Süppchen die gekocht werden? Auch diese Antwort ist nicht wirklich nachvollziehbar.

Bei den restlichen 8 Banken könnte man meinen sie hätten den Text gegenseitig kopiert. Bis auf ein paar Satzzeichen gleichen sich die Texte nahezu wortgenau. „Laut EU-Richtlinie… blabla… sind wir nicht verpflichtet… blabla“.

Zwei Banken antworteten überhaupt nicht. Klar, warum auch. *Zynismus an* Jetzt wollen die Kunden noch Licht ins Dunkel der Finanzwelt haben, das geht ja mal gar nicht. *Zynismus aus*

Fazit

Den Banken ist es auf Grund einer EU-Richtlinie völlig egal ob Kontonummer und Empfänger zusammenpassen und das Geld „richtig“ verbucht wird. Ist die verwendete Kontonummer unter der Bankleitzahl vorhanden wird der überwiesen Betrag einfach auf dem Konto gebucht und der überweisende Kunde hat das Nachsehen.

Seitens der Bank hat man keine Hilfe zu erwarten. Die Herausgabe des Namens erfolgt nicht unter Berufung auf Datenschutz. Dies kann ich sogar noch ein Stück weit nachvollziehen. Der, der helfen kann – also die Bank – will nicht und schon hat der Kunde das Nachsehen.

Ggf. kann es Wochen dauern bis das Versehen ans Tageslicht kommt, wenn der versehentliche Empfänger den „Geldsegen“ nicht bemerkt oder bemerken will. Erst wenn Mahnungen ins Haus flattern besteht die Möglichkeit dass der Fehler entdeckt wird. Dadurch entstehende Zusatzkosten gehen zu Lasten von mir selbst.

Handelt es sich bei der Überweisung z.B. um die Bezahlung einer Reise könnte diese durch den nicht erhaltenen Zahlungseingang sogar platzen – ein Unding! Beim Onlinebanking gibt es generell keine Überprüfung der Bank auf Richtigkeit.

Liebe Kreditinstitute, an dieser Stelle muss die Frage erlaubt sein ob so guter Service aussieht? Es wäre technisch sicherlich umsetzbar Kontonummer und Namen abzugleichen und ggf. den Betrag an den Absender zurück zu überweisen. Sich an einer EU-Richtlinie festzuklammern, deren Sinnhaftigkeit ich mal stark anzweifeln möchte, ist natürlich um ein Vielfaches bequemer.

„Unter dem Strich zähl ich“ ist wohl mehr ein werbewirksamer Spruch als ein Versprechen, ohne diesen Satz jetzt an eine bestimmte Bank binden zu wollen. Vielen Dank auch…

8 Gedanken zu „Nachgefragt: Falsche Kontonummer – wie reagiert die Bank?“

  1. Das gleich hatte ich vor ein paar Jahren auch schon einmal…
    Hatte damals etwas bei eBay gekauft und die falsche Kontonummer verwendet.
    Das Geld (zum Glück nur ca. 30 Euro) war weg…

    Schade das den Banken das egal ist, wäre bei mir tatsächlich ein Grund die Bank zu wechseln, wenn da einige besseren Service bieten würden.

    1. Keine der 16 angeschriebenen Banken bot einen Service, dass sich ein Wechsel anbieten bzw. auch rentieren würde… keine einzige. Und es waren wirklich „alle“ dabei, auch Privatbanken etc. Schon ein trauriges Ergebnis wie unwichtig der Kunde doch ist.

      Ich weiß nicht mehr wo ich es gelesen habe – ist schon ne Zeit her – da hieß es: Banken leihen Dir jederzeit und gerne einen Regenschirm, nur wenn es anfängt zu regnen wollen sie ihn umgehend wieder zurück. Ein wie ich finde sehr passender Spruch!

  2. Sowas macht es natürlich auch Betrügern viel einfacher, wenn der Name nicht zu der Kontonummer passen muss. Zwar haben Ebay und Co. mittlerweile hohe Verifikationsstandards, aber gegen gekaperte Accounts gibt es kein Allheilmittel. Und so ändert der Betrüger den Namen des Zahlungsempfänger einfach auf den Namen des Ebaykontos und ein mögliches Opfer hat gar keine Chance zu erkennen, das der echte Ebay-Besitzer und Konto-Besitzer garnicht die gleichen Personen sind. Das gleiche funktioniert oder funktionierte übrigends auch teilweise mit Briefen und Paketen, das dort nicht immer eine Überprüfung des Namen stattgefunden hat.

    1. @Timo: EU-Richtlinie machens möglich :denk: . Alle schreien sie immer von Sicherheit und Aufpassen und dergleichen… und dann so eine Blödsinnsrichtlinie?

      @Sascha: Überprüfe es mit 1 Euro… richtige Kontonummer, falscher Name. Dann käme es ja auf ob hier nachgeprüft wird. Wie gesagt ich habe den Test innerfamiliär getestet (verschiedene Nachnamen selbstverständlich). Kein Mensch prüft hier was, das Geld kam an. Bei Deiner Sache scheinst Du echt „Glück“ gehabt zu haben. Wobei es echt der Hammer ist hier auf Glück und Zufall setzen zu müssen.

  3. Dann kannst du dich ja freuen, wenn 2013 europaweit die vereinheitlichten IBAN-Kontodaten eingeführt werden. Ich schrieb ja schon mal darüber:

    http://gesichtet.net/wartung.html

    Der Vorteil der IBAN ist, dass dort eine Prüfsumme „eingebaut“ ist. Hat man einen Zahlendreher oder sonstige Ungereimtheiten in der Kontonummern- und BLZ-Kombination, stimmt die Prüfsumme nicht mehr und der Auftrag kann / wird dementsprechend nicht ausgeführt werden.

    Mein Kreditinstitut (eine stinknormale Sparkasse) hat mir übrigens mal in einem Flyer, den ich irgendwo abgeheftet habe, mitgeteilt, dass man trotz der EU-Richtlinie auf freiwilliger Basis weiterhin Empfänger und Kontonummer vergleichen würde. Ob es gemacht wird, kann ich allerdings nicht sagen, hab es nie ausprobiert. Ich fand es allerdings schön, dass ich neulich eine E-Mail von denen bekam und um Rückruf gebeten wurde, als ich eine größere Summe auf ein anderes Konto überwiesen hatte. Da wurde vor Ausführung der Überweisung zur Sicherheit noch einmal nachgefragt, ob alles seine Richtigkeit habe, auch im Bezug auf Summe und Empfänger.

    Scheinbar habe ich da wohl ziemliches Glück, wenn ich mir so ansehe, wie da auf deine Anfrage reagiert wurde bzw. wie zumindest von Seiten der Zentralen mit dem Thema umgegangen wird.

  4. Eine Überweisung wird nur noch nach Kontonummer/Bankleitzahl oder IBAN/BIC gebucht. Sprich sie wird dem angegebenen Konto auch dann gutgeschrieben, wenn ein vollkommen anderer Name als der des Kontoinhabers angegeben wurde. „Die Prüfung, ob der Name des Kontoinhabers mit dem Namen im Überweisungsauftrag übereinstimmt, entfällt seit Ende 2009.“ Quelle: https://www.young-news.de/geld-finanzen-versicherungen-f41/falscher-name-bei-%c3%9cberweisung-t984.html

    Das gilt auch für die neuen SEPA-Zahlungen und ist zumindest Europa weit so. Bei Überweisungen ins nicht EU-Ausland kann es abhängig vom Land und Bank anders aussehen.

    Vertut man sich also bei der Kontonummer, wurde bisher, falls diese Kontonummer existiert, der Betrag diesem fremden Konto gutgeschrieben, egal welcher Name da steht. Falsch trotzdem auf ein falsches Konto überwiesen wurde galt, da Überweisungen nicht rückgängig gemacht werden können, ist man im Falle von Falschüberweisungen auf die Ehrlichkeit und Rückzahlbereitschaft des falschen Empfängers angewiesen oder aber muss den Rechtsweg bestreiten. Denn auch wenn die Bank das Geld nicht zurückholt / zurückholen kann, hat der Empfänger natürlich keinen Anspruch auf das Geld.

    Bei der neuen SEPA-ÜW ist ja wie schon von Sascha erwähnt eine Prüfsummer in der IBAN enthalten, so dass Falschüberweisungen infolge eines Zahlendrehers weitestgehend ausgeschlossen sein sollten.

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