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Volljährigkeit und Jugendschutz – Zahlen ohne Sinn

Das Jugendschutzgesetz, die Volljährigkeit – alles nur undurchdachte Zahlenspiele. Zu diesem Schluss komme ich nach meinem letzten Erlebnis an einer Supermarktkasse.

Eine etwa 10-köpfige Gruppe Jugendlicher stand an der Kasse, lautstark natürlich so wie man das eben kennt. Der Wortschatz war eher der Gosse zuzordnen, auch das kennt man zur Genüge. Auffallen um jeden Preis, nagativ natürlich.

Die Einkäufe der Gruppe – Alkohol. Ein 5-Liter Fass Bier und noch jede Menge an Dosenbier. Da stellt sich natürlich schon die Frage, was die Schüler einer nahegelegenen Schule vormittags um halb Elf mit einer nicht geringen Ladung Bier anstellen wollen. Kleines Besäufnis in der großen Pause? Probleme gab es an der Kasse nicht, alle legten „artig“ ihren Personalausweis vor und tönten davon, dass Bier ja ab 16 Jahren freigegeben wäre.

ab18Und hier kommt der Jugendschutz. Bier, Sekt und Wein dürfen an 16-Jährige verkauft werden, etwas hochprozentigere Getränke jedoch nicht. Offenbar vertritt das Gesetz bzw. deren Macher die Ansicht, dass Bier nichts mit Alkohol zu tun hat. Schon irgendwie merkwürdig. Ob ich mir nun einen kleinen Flachmann reinpfeife oder 4-5 Bier trinke… wo liegt da der Unterschied? Mal abgesehen davon was für „Würstchen“ dabei waren, bei denen 2, 3 Bierchen sicherlich auch deutliche Spuren hinterlassen werden.

So betrachtet könnte man beim Tabak – der wiederum erst ab 18 Jahren verkauft werden darf – auch zwischen stärkeren und schwächeren Zigarettenmarken aufsplitten. Marken ohne Filter oder einem höheren Nikotingehalt ab 18 Jahren, die „milden Sorten“ da weniger Schadstoffe schon ab 16 Jahren.  Außerdem sieht es doch so aus, dass ein Betrunkener für die Allgemeinheit eine größere Gefahr darstellt als ein Raucher. Ja ich weiß….. die Kosten für Krankenkassen….. blabla.   :roll:

Hauptsache ab 16 Jahren darf gewählt werden – wie in Bremen. Mit dem 2 Jahren früheren Wahlrecht erhofft man sich wohl mehr Stimmen.  Wenn ich mir allerdings die Gruppe von der Supermarktkasse ansehe bekomme ich den Eindruck, dass die ihre Kreuzchen „nach Bock“ machen würden oder anhand der Farbkombinationen der einzelnen Parteien. Ob das dann wiederum für die Allgemeinheit so das Wahre ist wage ich mal zu bezweifeln.

Jugendschutz und Volljährigkeit bleiben ein Fass ohne Boden. Alkohol ist nicht gleich Alkohol – Nikotin aber gleich Nikotin. Volljährig ja, aber bei Straftaten dann nach Jugendrecht verurteilt – mangels Reife. Für mich alles eine sehr schwammige Angelegenheit die jegliche klare Linie vermissen lässt.

Oder etwa nicht? Überzeuge mich vom Gegenteil.

3 Gedanken zu „Volljährigkeit und Jugendschutz – Zahlen ohne Sinn“

  1. Nee, vom Gegenteil kann und will ich dich nicht überzeugen, denn ich bin tendenziell deiner Meinung und würde der Einfachheit halber vorschlagen: Die Volljährigkeit, also 18 Jahre, als Grenze für alles und damit auch die volle Härte des Gesetzes und die volle Verantwortung für alles, wozu auch der eigene Körper hinsichtlich Gesundheit und von ihm ausgehender Gefahren (Alkohol und Handlungsfolgen) zählt. Eben alle Rechte, aber v.a. auch alle Pflichten. Bedeutet für mich auch: Wahlalter nicht herabsetzen

    1. @Aquii: Das wahnwitzige an der Sache ist… Dinge die meine eigene Gesundheit beeinflussen darf ich mit 16 nicht selbst entscheiden. Dinge welche die Bevölkerung eines ganzen Bundeslandes betreffen sehr wohl. Pass irgendwie nicht zusammen.

      Die Herabsetzung des Eintrittsalters bei Wahlen wirkt sich nicht zwangsläufig auf eine größere Wahlbeteiligung aus. Für viele 16-Jährige müsste da die Stimmabgabe schon mindestens per Playstation möglich sein :wink: . Die Wahlbeteiligung geht dann nach oben, wenn sich die Wahlgewinner an die Wahlversprechen halten bzw. erst gar nicht Unmögliches versprechen. Glaubwürdigkeit ist gefragt. Fehlt diese werden die Zahlen auch weiter sinken. Da würde auch das Absenken auf 14 Jahre nichts ändern.

  2. Wann was konsumiert werden darf in unserem Land ist eben stark von der jeweiligen Lobbyarbeit abhängig. Daher geht Bier dann schon ab 16, wohl auch, weil es in bayrischen doch mehr als Grundnahrungsmittel angesehen wird. Die Repressalien gegen Raucher liegen nun mal im Trend und gehen mit den ganzen Rauchverboten einher und daher wurde das dann von 16 auf 18 erhöht.

    Und was das „Eintrittsalter“ bei Wahlen anbelangt, die machen sich langsam mal Gedanken um die Beteiligungen. Hier könnte man aber auch eine andere, Buergerfreundlichere Politik machen, das kommt aber keinem der Volksvertreter in den Sinn, also muss es andere Wege geben nicht unter 50% Wahlbeteiligung zu sinken…

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