Nicht jede Anwaltspost ist auch wirklich eine!

Unter diesem Gesichtspunkt sollte man derzeit eine E-Mail betrachten, die mit dem Absender anwalt(at)forderungseinzug.de in den Mailkasten flattert! Die Aufnachung der E-Mail sieht sehr proffessionell aus und erweckt daher einen sehr realistischen Eindruck. Es handelt sich um eine Zahlungsforderungen in Sachen P2P. Als Betreff wird das Aktenzeichen Az.:995235/40 genannt.

Doch statt einer Zahlungsforderung bzw. einer Rechnung als Anhang erhält man “kostenfrei” einen Trojaner auf seinen Rechner. Also Vorsicht wenn der Anwalt schreibt. :-)

3 Kommentare

  1. 14.04.2007 - 17:58 Uhr
    Ansgar

    Hiho!

    Im Zweifel sollte man solch eine Email immer ignorieren.

    Laut geltendem Recht besitzt sowieso nur das einen rechtlichen Wert, was auf Papier gedruckt und per Hand unterschrieben ist.

    In der Praxis sieht das zwar anders aus (siehe Online-Rechnungen und Co.), aber bei einem Anwaltsschreiben sollte man schon davon ausgehen können, daß ein Anwalt das per Post und nicht per Mail schickt.

    MfG
    Ansgar

  2. 15.04.2007 - 08:35 Uhr
    THL Admin

    Das ist sicherlich richtig, da gibts keinen Zweifel. Aber dennoch kreuzt sich bei vielen offenbar leider immer wieder Neugierde und Leichtsinn mit einer Portion Unwissenheit.

    Sonst käme es nicht immer wieder zu entsprechenen Berichten. Doch mit einer guten Sicherheits-Suite ist auch ein Unerfahrener User auf der sichereren Seite.

  3. 02.04.2008 - 17:38 Uhr
    Sergej

    Ist immer nicht gut, wenn Webmasterr haben nix vollstänfig Impressum. Dann Abmahnung aus Moskau.


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