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Wegen Download von Linux abgemahnt

Der BitTorrent ist der „Abmahnindustrie“sicherlich ein großer Dorn im Auge – einerseits. Andererseits wahrscheinlich auch sehr geliebt, liefert das Download-Tool immer Nachschub an Empfängern von Abmahnungen mit entsprechender Kostennote. Bezieht man dies auf den illegalen Download von Musik, Filmen und mit einer entsprechenden Lizenz versehenen Software sehen sich die Anwaltskanzleien zu Recht auf der „richtigen Seite“.

Zieht jemand von einem ganz offiziellen Server Open Source Software (hier Debian 5) und erhält daraufhin eine mit 700 Euro belegten Abmahnung stellt sich schon allen Ernstes die Frage ob hier vor dem Versand der Abmahnung auch über deren Rechtfertigung nachgedacht bzw. die Lizenz von Debian gelesen wurde.

Abmahnungen sind heute vielerorts ein sehr lohnendes Geschäftsmodell. Wenn es nicht gerade Abzockseiten sind die von sich Reden machen prescht die eine oder andere Anwaltskanzlei nicht nachvollziehbaren Abmahnungen ins Rampenlicht.

Für den Betroffenen in diesem Moment sicherlich kein Grund zum Lachen. Das Schlechteste was man tun könnte wäre hier vor lauter Erschrockenheit die Rechnung zu begleichen und die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzuschicken. Doch damit kalkulieren solche Kanzleien. Und wie oft dies letztlich geschieht möchte ich gar nicht wissen.

Besonders interessant finde ich auch die FAQs der betreffenden Kanzlei aus Augsburg (abmahnung-negele.net). Auf die Frage, ob man verklagt werden kann wenn die geltend gemachten Ansprüche nicht erfüllt werden antworten die Schwaben sinngemäß:

Unbedingt. Unsere Kanzlei hat in den letzten Monaten zahlreiche Gerichtsverfahren eingeleitet und wird in Zukunft noch weitere anstrengen.

Ohne andere Verfahren damit bewerten zu wollen, diese Aussage ist für mich vielsagend. Das einzig Richtige bei solchen haarsträubenden Vorgängen – an die Öffentlichkeit gehen und sich ggf. rechtlich wegen eines „juristischen Gegenschlags“ beraten lassen.

via Linux und Ich

[update] 26.04.2011: Da hat sich jemand einen schlechten Scherz erlaubt. Diese ganze Aufregung ist umsonst wie bei Gulli.com nachzulesen ist. Aprilscherz? Naja, nicht schlecht. Aber zu diesem Datum irgendwie auch dumm. Geglaubt haben es viele, denn so abwegig ist es auch wieder nicht. Man kennt ja einschlägige Fälle.

12 Gedanken zu „Wegen Download von Linux abgemahnt“

  1. Dein Rat ist im Prinzip richtig, Thomas. Allerdinge hatte ich das getan und war nachher trotzdem um 3.500 Euro ärmer. Leider gibt es aber eben auch keine Alternative zu dem von dir geratenen Vorgehen. Nimmt man keinen Anwalt oder hört nicht auf diesen kann es noch teurer werden. Manchmal habe ich das Gefühl das Urheberecht ist weniger für die Urheber als für die Anwälte gemacht.

    Schöne Ostern. Gruß Horst

  2. @Horst: Jeder Fall ist anders gelagert und den ohne alle Fakten zu bewerten ist nicht möglich. Sicher gibt es Abmahnungen die man auch aus mehreren Blickwinkeln heraus bewerten kann, das macht es ja so undurchsichtig.

    Speziell hier jedoch liegt es doch auf der Hand. Kann ja nicht angehen einen völlig legalen Download abzumahnen. Dann würde jeder von uns täglich entsprechende Briefe bekommen (müssen). Hier ging m. E. der Übereifer mit der Kanzlei durch.

    Euch auch ein schönes Fest.

  3. Puh! Das mit den Abmahnungen ist so eine Sache. Ich finde ja auch, dass sie mehr zum Geldkassieren betrieben werden als die Urheber zu ihrem Recht zu verhelfen. Hat einfach einen bitteren Beigeschmack. Gottseidank bin ich damit noch nicht in Kontakt gekommen…

  4. Habe auch immer mehr das Gefühl, vom Abmahnen profitieren hauptsächlich Anwälte. Bitter.
    Gruß
    Fulano
    P.S. Wir leben allerdings auch in einem Land, in dem es nach dem Gesetz Diebstahl ist, etwas vom Sperrmüll mitzunehmen :-(

  5. Das ist schon ziemlich frech. Ich frage mich überhaupt, wie das rechtlich auch nur ansatzweise zu vertreten ist – speziell bei frei verfügbarer Software wie Debian. Wieso versendet der Anwalt Abmahnungen, die sich auf deren (ja völlig legalen) Download bezieht?
    Dass dergleichen überhaupt möglich ist, finde ich ehrlich gesagt schon extrem dubios.

  6. Das einzig Richtige bei solchen haarsträubenden Vorgängen – an die Öffentlichkeit gehen und sich ggf. rechtlich wegen eines “juristischen Gegenschlags” beraten lassen.

    Unterschreib!

    Manchmal habe ich das Gefühl das Urheberecht ist weniger für die Urheber als für die Anwälte gemacht.

    Nochmals Unterschreib!

    Dass dergleichen überhaupt möglich ist, finde ich ehrlich gesagt schon extrem dubios.

    Grundsätzlich kann man alles Abmahnung, was einem gefällt. Es ist immer auf eine gerichtliche Auseinandersetzung oder ein zeitliches Störfeuer ausgelegt. Bei Anwälten bestimmt leider immer das Honorar die Abmahnung und den Grund dafür :roll:

    Mein Tipp wegen erhaltenden Abmahnungen: Immer zum Anwalt. Eine einfache Beratung ist in vielen Fällen gold wert :!:

    1. @Dimido: Immer den Gang zum Anwalt zu wählen ist sicherlich richtig. Allerdings – und das darf man auch nicht außer Acht lassen – Beratungen können auch mal schnell 200 Euro kosten. Rechtsschutzversicherungen übernehmen solche kosten nicht pauschal. Ganz ohne wird man wahrscheinlich immer den kürzeren ziehen.

  7. Pingback: Abmahnung wegen Debian Linux Download mit BitTorrent | Dimido

  8. Leider ist das Abmahnen in der letzten Jahren zu einem richtigen Geschäftsmodell geworden, mit dem sich viel Geld verdienen lässt. Oft wird sogar abgemahnt, wenn kein Verstoß verliegt.

  9. Auch ich als Homepagebetreiber hatte schon das Vergnügen, mich mit solchen Leuten auseinander setzen zu müssen. Einmal Widerspruch einlegen und danach einfach nicht mehr reagieren, nach 7 Schreiben der Kanzlei kam dann nichts mehr von denen, wussten die doch, dass alles an den Haaren herbei gezogen war. Solche Büros, oft mit toller hoffentlich für jeden vernetzten PC-Software Lizenz versehen, haben das Wort open source oder Linux wohl vielleicht mal gelesen, aber sich noch nicht damit beschäftigt. Man redet von schwarzen Schafen, allerdings machen die einen nicht unbeträchtlichen Umsatz damit, in den meisten Fällen sogar ohne gesetzliche Handhabe. Und eine Anwaltskammer schert das wenig, man kennt ja den Klügel untereinander. Dreisten Abmahnmethoden kann man nur mit einem ebenso dreisten Mittel begegnen, nämlich dem Entzug der Zulassung. Denn es handelt sich hier eindeutig um Wiederholungstäter.
    Und Politiker sind natürlich auch gefragt, hier eindeutige bürgerfreundliche Regelungen zu schaffen, aber die meisten denken bei dem Wort Android immer noch an Science-Fiction-Gestalten, wenn sie mit ihrem brandneuen Handy herumspielen. Und viele ehemaligen und auch noch aktive Anwälte sind ja auch MdB oder MdL, nomen es omen.

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