Irgendwie ziemlich widersprüchlich, die Reaktion eines Abgeordneten (MdB), die ich eben per E-Mail erhalten habe, hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung. Er vertritt die Meinung
In erster Linie wird die Freiheit der Menschen durch Terrorismus und Delikte der organisierten Kriminalität bedroht. Die Anschläge von London und Madrid haben gezeigt, dass auch ein “paar Terroristen” eine verheerende Wirkung entfalten können.
London und Madrid waren sicherlich verheerende Anschläge, doch ob diese zu vermeiden gewesen wären wage ich nicht nur auf Grund einer weiteren Aussage des Abgeordneten zu bezweifeln:
Zudem werden keine Inhalte gespeichert, sondern nur Verkehrsdaten.
Die Verkehrsdaten bestehen im Einzelnen aus
- der in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienst
- die Nummer oder die Kennung der beteiligten Anschlüsse (Anrufer und Angerufener)
- personenbezogene Berechtigungskennungen
- die Kartennummer (bei Verwendung von Kundenkarten )
- eventuelle Standortdaten bei Mobiltelefonen
- Beginn und Ende der Verbindung (Datum und Uhrzeit)
- übermittelte Datenmengen
Wer kann alleine anhand von Verkehrsdaten einen terroristischen Anschlag erkennen und vor allem verhindern? Oder es werden auch Inhalte gespeichert, dies nach außen hin aber verschwiegen. Hierzu würde dann aber der folgende Satz des Abgeordneten nicht ganz passen
Daher gibt die EU-Richtlinie einen vertretbaren Rahmen vor, in dem sich der Schutz der Bürgerrechte und die effektive Verbrechensbekämpfung miteinander vereinbaren lassen. Dem wird auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung gerecht.
Über die Umsetzung dieser EU-Richtlinie kann man nun denken was man möchte, richtig schlau wird man daraus nicht, wenn man derartige Widersprüche erkennen kann. Und in meinen Augen sind dies Widersprüche!






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