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Auch Polizei handelte zeitweise verfassungswidrig

Zumindest in Hessen und Schleswig-Holstein traf dies eine zeitlang zu, in dem die Polizei bei ihren Verkehrskontrollen die Kfz-Kennzeichen der Autofahrer mit Datenbanken abglich. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass diese automatische Kennzeichenerfassung gegen geltendes Recht und somit gegen die Grundrechte des Datenschutzes der betroffenen Autofahrer verstieß.

Die Gelder zur Anschaffung entsprechender Soft- und Hardware hätten bei vorheriger Abklärung der Rechtslage anderweitig und sinnvoller eingesetzt werden können.

Jetzt herrscht auf jeden Fall wieder freie Fahrt für freie Bürger in Hessen und Schleswig-Holstein. (Quelle: Focus)

 

2 Gedanken zu „Auch Polizei handelte zeitweise verfassungswidrig“

  1. Der aktuelle Trend in der Gesellschaft geht ja ohnehin zum gläsernen Menschen. Schlimmer noch als die Kennzeichenerfassung und den Abgleich durch die Polizei sind sicherlich die Sammlung und Datenablegung durch die bekannteste aller Suchmaschinen. Da gab es neulich einen aktuellen Bericht in der PM – bei diesen Visionen wird es einem Angst und Bange!

  2. Gläserne Bürger sind wir doch schon länger. Im Grunde ist es egal, ob die Polizei Kennzeichen überwacht oder nicht. Von den wirklichen Durchleuchtungen erfahren wir sowieso nichts. Ob das alles Angst macht? Alles eine Sache der Sichtweise, schön ist es ganz bestimmt nicht!

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