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Berufshelfer – Ein Job der seinen Namen nicht verdient

Auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeitszeit – Arbeitsunfälle passieren täglich und überall. Neben den Verletzungen, den finanziellen Einbußen (Verletztengeld) und den Arztbesuchen haben Betroffene auch noch genügend „Ärger“ mit dem ganzen Schriftverkehr. Berufsgenossenschaften stellen dem Verunfallten einen Berufshelfer an die Seite der ihn mit Informationen unterstützt. Soweit jedenfalls die Theorie. Die Praxis sieht oftmals anders aus.

Berufshelfer sind Mitarbeiter von Berufsgenossenschaften die immer dann tätig werden, wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall (Wegeunfall) erleidet oder mit einer Berufskrankheit zu kämpfen hat. Alle drei der genannten Lebenslagen treffen zum Glück nicht jeden aber wenn, dann meist nur einmal und unvorbereitet. Auf Erfahrungswerte zu solchen Situationen kann prinzipiell niemand zurückgreifen. Und weil es sich um eine unbekannte und neue Lebenslage handelt gibt es die Berufshelfer.

Berufshelfer… Helfer kommt von Hilfe… und die Definition von Hilfe muss hier glaube ich nicht näher erläutert werden.  Diese Berufsbezeichnung verspricht allerdings erheblich mehr als das sie den Betroffenen wirklich nützen würde. Betroffene Arbeitnehmer versprechen sich hier insbesondere Hilfestellung zu den zahlreich vorhandenen Möglichkeiten, vor allem aber auch zu Rechtsansprüchen und entsprechender Vorgehensweisen um keinen Formfehler zu begehen.

Quelle: Wikipedia

Weit gefehlt wer hier sein Schicksal guten Gewissens mit in die Hände der Berufshelfer legt. Mehr als die Organisation der Rehabilitation und einer eventuell notwendigen Haushaltshilfe ist hier nicht zu erwarten. Zu den Aufgaben eines Berufshelfers gehört eigentlich auch die Organisation der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Hierzu gehört u.a. das Gespräch mit dem Arbeitgeber, in wie weit der bisherige Arbeitsplatz wieder eingenommen werden kann bzw. welche Alternativen es gibt.

Geradezu lächerlich erscheint die Berufsgenossenschaft allerdings, wenn der Arbeitgeber aus eigener Sicht keine Veranlassung zu einem solchen Gespräch sieht, dieses deswegen ablehnt und sich der Berufshelfer mit dieser Aussage zufrieden gibt bzw. sich wie ein verschrecktes Reh zurück zieht. Ich unterstelle hier reine Wilkür eines Arbeitgebers mit welcher sich eine Berufsgenossenschaft nicht abspeisen lassen sollte. Immerhin wird hier einerseits mit der Gesundheit des Arbeitnehmers „gespielt“, andererseits wird ganz bewusst ein Abgleiten in die Arbeitslosigkeit in Kauf genommen.

„Ich darf Ihnen nicht weiterhelfen, machen Sie mal selber“, ist ein Satz den man von Berufshelfern immer wieder zu hören bekommt. Das bedeutet für mich nichts anderes als dass der Berufshelfer genau wüsste was zu tun ist, dieses aber an den betroffenen Arbeitnehmer nicht weitergeben darf. Dies unterstreicht wieder eindrucksvoll die Widersprüchlichkeit der Berufsbezeichnung.

Wozu brauche ich einen Berufshelfer wenn mir dieser nicht helfen darf? Als ob ein Opfer eines Arbeitsunfalles bzw. einer Berufskrankheit nicht schon genügend „gestraft“ wäre, lässt man es in der neuen Lebenssituation einfach hängen und ggf. noch weiter ins Unglück rennen. Sozialpädagogische und psychologische Betreuung nützen Unfallopfern rein gar nichts, wenn die Existenz aufgrund von uneinsichtigen Chefs etc. gefährdet wird die eine Zusammenarbeit einfach ablehnen. So betrachtet ist die Berufsgenossenschaft ein „wertloser Haufen Sachbearbeiter“ der sich vor den Karren von Arbeitgebern spannen lässt, im Ernstfall mit eingeklemmten Schwanz davon rennt und den Arbeitnehmer im Regen stehen lässt.

Ich ziehe nicht in Zweifel, dass es auch Fälle gibt in denen die Berufsgenossenschaft eine sowohl wichtige als auch effektive Stütze darstellt. Schwierig gelagerte Sachverhalte wird es immer, 100%-ige Zufriedenheit aller Beteiligten eher seltener geben. Trotzdem ist es für mich nicht nachvollziehbar Berufsbilder bzw. -bezeichnungen zu schaffen die mehr versprechen als sie letztendlich halten.

Die Reha oder eine Haushaltshilfe ist nicht alles was es zu regeln gilt. Seitens der Berufsgenossenschaft einfach vorauszusetzen dass die Betroffenen eines Unfalls „schon wissen werden was alles zu tun ist“ scheint mir einfach zu billig um tatsächlich den Charakter eines Hilfsangebotes zu vermitteln.

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