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Datenschutz – Halb voll oder halb leer?

Diese Frage kann man sich oft stellen aber es ist und bleibt eine Ansichtssache. Positiv denkende Menschen sprechen von „halb voll“, neativer eingestellte Leute von „halb leer“. Wenn es um belanglosere Dinge im Leben geht mag dieses zweischneidige Schwert ja ganz in Ordnung sein. Doch bei Gesetzen und vorallem deren Umsetzung sollte man schon eine klare Richtlinie haben und nicht nach Bauchgefühl entscheiden.

So eine Bauchgefühlsentscheidung traf jetzt das AG München in Sachen Datenschutz. Die Münchner Richter sind nämlich der Auffassung, dass dynamische IP’s keine personenbezogenen Daten darstellen und wiesen deswegen eine Klage zurück. Gut für den Beklagten, keine Frage. Andere Amts- bzw. Landgerichte haben die Frage nach personenbezogenen Daten aber auch schon anders entschieden, nämlich gegen den Beklagten.

Mit solch gegeneinander ausgerichteten Urteilen wird in meinen Augen aber keine klare Linie geschaffen sondern vielmehr die Verunsicherung über Recht und Unrecht massiv geschürt! Offenbar hat Vater Staat und sein Gefolge es noch immer nicht für notwendig erachtet eine einheitliche Regelung zu finden.

Wenn es sich bei dynamischen IP’s um keine personenbezogenen Daten handelt wurden manche Beklagten unschuldig in die Mangel genommen. handelt es sich hingegen tatsächlich um Daten die einer Person zugeordnet werden können, scheint Bayern nicht dem deutschen Recht zu unterliegen!

Halb voll oder halb leer? Zeigt die Ampel Rot, nur weil das obere Licht brennt? Wer so einen Gesetzessumpf schafft und zulässt, in dem jeden Monat zum gleichen „Tatbestand“ anders entschieden wird versteht scheinbar seine eigenen Gesetze nicht. Von einer eindeutigen Regelung beim Datenschutz kann hier jedenfalls keine Rede mehr sein, Herr Schäuble!

Ein Gedanke zu „Datenschutz – Halb voll oder halb leer?“

  1. Na der Staat hierzulande versteht seine eigenen Gesetze doch schon lange nicht mehr ;) Und Bayern gilt doch als ganz eigenes Land, mit eigener Sprache und Gesetzgebung, so stellen sie sich zumindest oft genug hin.

    Aber in Punkto Datenschutz muss ich dir wirklich Recht geben, da sollte die Rechtsprechung noch richtig stark nachgebessert werden.

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