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Deutschlands verdrehte Rechtsauffassungen

Politik Gesetze

Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei paar Stiefel. Geht es um Nachbarschaftsstreitigkeiten – die machen einen relativ hohen Prozentsatz vor deutschen Gericht aus –  mag dies zwar ärgerlich für den Unterlegenen sein, daran zugrunde gehen wird er sicher nicht.

Es gibt jedoch auch viele Fälle bei denen die deutsche Rechtssprechung bzw. deren „Hintertürchen“ Existenzen schlichtweg vernichtet und achselzuckend dabei zusieht. Unter der Bezeichnung Rechtsstaat verstehe ich eigentlich ein bisschen was anderes. Anhand von zwei nachfolgenden Fällen möchte ich gegenüberstellen wie irrsinnig die Rechtssprechung und deren Schlupflöcher im 21. Jahrhundert agiert.

Fall 1 – Vergewaltigung

Ein zum Zeitpunkt der Tat 24 Jahe alter Mann begeht 2 Taten, ein Frau wurde von ihm sexuell misshandelt, ein zweites Opfer vergewaltigte er vor den Augen ihres Kleinkindes.

Der daraufhin verurteilte  Sexualstraftäter klagt aktuell um rund 154.000 € Schmerzensgeld vom Staat ein für die verbüßte Haftstrafe bzw. der anschließenden Sicherungsverwahrung. Sein Anwalt sieht die Sachlage so, dass der in Hamburg lebende Straftäter 12 Jahre zu Unecht hinter Gittern saß. Und – man soll es nicht für möglich halten – er hat gute Chancen damit Erfolg zu haben. Nach den beiden Opfern des Täters fragt hier niemand. Sein Verteidiger maßregelt hier (Zitat)

Das eine ist eine moralische Frage und das andere eine rechtliche.

Dahinter sehe ich nichts anderes als die Tatsache, dass die Opfer einer Straftat dem Staat ein großes Stück weit egal sind. Taten wie diese sind zwar durch nichts wiedergutzumachen, dennoch und den Erfolg seines Schmerzensgeldanspruchs vorausgesetzt ist es ein Schlag ins Gesicht dieser und aller anderen Opfer. Wer hat die Opfer entschädigt? Niemand, die Opfer müssen mit den Folgen solcher Übergriffe für den Rest ihres Lebens ertragen und damit klar kommen.

Fall 2 – Ein Arbeitsunfall

(Aktueller und selbst miterlebter Fall) Nach einem Sturz begibt sich die Verletzte zu einem Durchgangsarzt und wird dort untersucht. Dabei stellt der D-Arzt neben einigen und kleineren Schürfwunden eine Prellung beider Arme fest und versorgt diese nach einer Röntgenaufnahme mit Bandagen. Nach relativ kurzer Zeit endet die Arbeitsunfähigkeit und die Person geht wieder wie gewohnt zur Arbeit. Die teils heftigen Schmerzen eines Armes begleiten sie tagtäglich, weswegen sie sich erneut und mehrfach wieder beim D-Arzt vorstellt und ihm von den Problemen berichtet.

Der D-Arzt „zaubert“ alle möglichen Erklärungen aus dem Hut und begründet die Schmerzen damit, dass Prellungen immer sehr lange dauern. Knackende Geräusche im Gelenk schiebt er aufs Alter der Vierzigjährigen. Nach vielen Monaten und weiterhin anhaltenden und sich verstärkenden Problemen fasst er ohne weitere Diagnostik den Entschluss am Gelenk Nerven zu durchtrennen um den Schmerz abzuschalten. Darauf lässt sich die Verletzte nicht ein, sucht eine Fachklinik auf und kommt ins CT (Computertomographie). Diagnose: Knorpelschaden.

Nach mehrfacher Operation am Gelenk steht fest, es handelt sich um die Folgeschäden des Sturzes bei dem der Knorpel schwer geschädigt wurde – heute  Arthrose Grad 4 (Knorpelglatze) und Berufsunfähigkeit. Mit einem rechtzeitig durchgeführten CT des D-Arztes wäre der Schaden geringer ausgefallen weil viel früher hätte reagiert werden können.

In einem daraufhin eingeleiteten Rechtsstreit ging der Fall wegen eines Befunderhebungsfehlers vor die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen in Hannover. Der D-Arzt verweigerte die Mitarbeit am Verfahren das daraufhin eingestellt wurde. Nur auf eigene Kosten könnte jetzt ein Verfahren angestrebt und Gutachten eingeholt werden. Durch den Verlust des Arbeitsplatzes und der körperlichen Einschränkungen die auf den Unfall zurückzuführen sind können diese Kosten nicht aufgebracht werden.

Wie kann es sein, dass ein Arzt der Fehler begangen hat die zur Existenzgefährung führten die Mitarbeit verweigern darf und deswegen aus der Haftung für seine Fehler entlassen wird?  Dem Arzt einfach die Möglichkeit einräumen „Nein“ zu sagen und deswegen über seine  Behandlungsfehler hinweg zu sehen halte ich für ein Unding das es in unserer Gesellschaft nicht geben dürfte.

Fazit – Täter haben vor Gericht die besseren Karten

Es ist mir klar, beide Fälle können von den Taten her nicht direkt miteinander verglichen werden. Dennoch zeigen sie auf wie verworren unsere Rechtssprechung ist. Zwei Dinge haben die beide Fälle allerdings gemeinsam – die Opfer haben den Schaden selbst zu (er)tragen und werden so gesehen fallen gelassen. Die Täter erhalten Entschädigungen. Der eine in Form eines Schecks, der andere in dem er für den verursachten Schaden nicht aufkommen muss – obwohl er versichert ist!

9 Gedanken zu „Deutschlands verdrehte Rechtsauffassungen“

  1. Im Fall 1. ist das schlichtweg ein findiger Rechtsanwalt, der sich damit einen Namen machen will und skrupellos nur den Erfolg seines Mandanten (damit verbunden, natürlich seinen Eigenen) sieht.

    Fall 2 wird noch lustiger, wenn du bedenkst, dass der Dr. Pfusch auch noch stattliche Vergütungen von der Krankenkasse für seien „Arbeit“ erhalten hat. Jedem Handwerker würde man sofort die Rechnung kürzen, bzw. die Bezahlung verweigern, bei Ärzten ist das aber nicht möglich.

    1. „Sich einen Namen machen“ kommt wahrscheinlich hin. Wobei ich der Ansicht bin, dass man dies auch in anderen Fällen tun kann, in Fällen die nicht auf eine Art Bevorzugung von Straftätern abzielen.

      Was den von Dir bezeichneten „Dr. Pfusch“ betrifft ist es ja wegen eines Arbeitsunfalles Sache der Berufsgenossenschaft – und genau die weiß Bescheid. Letztlich war es ja einer „ihrer eigenen Ärzte“ der den Pfusch machte. D-Ärzte arbeiten ja für die Berufsgenossenschaften. Alles macht den Anschein als soll hier etwas vertuscht werden – Rat habe ich mir mittlerweile auch keinen mehr. Im Strafrecht würde man sowas Beihilfe nennen.

  2. Aber ein spektakulerer Fall erhöht die Bekanntheit nun mal um ein Vielfaches.

    Das mit dem Arzt ist in der Tat sehr schwierig, ich habe selten eine Berufsgruppe gesehen, die von allen so in Watte gepackt wird, wie die Ärzte- oder Zahnärzteschaft, noch vor Politiker und das will etwas heisßen in der heutigen Zeit.

    1. @Aquii: Ich wollte meinen Namen mit solchen Dingen nicht in Verbindung bringen wollen – auch nicht für Geld. Aber jedem das seine…!
      In Watte packen ist wahrscheinlich noch milde ausgedrückt. Dabei sind Ärzte doch genau deswegen versichert wenn was passiert. ich werde sicher noch weiter berichten, der Fall ist ja noch nicht ausgestanden.

      @Azadeh: Das ist nichts Neues. Nachts um 2 Uhr vor einer Schule mit 60 km/h statt mit 30 km/h zu fahren ist viel schlimmer als einer Oma die Handtasche zu entreißen… da gibts halt eine Ermahnung und gut ist es. Traurig aber wahr…

  3. Am schlimmsten finde ich die Tatsache, dass Sachbeschädigung oft härter bestraft wird als Verbrechen an Menschen. Leute, die gemeinsam ein Verbrechen wie z.B. Mord begehen, kriegen unter 5 Jahre Haft, aber für Sachbeschädigung kriegt einer plötzlich 10 Jahre.

  4. Das mit dem härter bestrafen liegt daran, das die Gesetze gröstenteils aus ca. 1870 stammen und von der damals herrwschenden Klasse gemacht wurden, und die hatten nun mal mehr Angst um ihr Eigentum als um ihr Leben, bzw. Gesundheit ;)

    1. @Aquii: :yes:

      @Azadeh: Das Aufmerksammachen nützt nur leider nichts, denn wen interessiert es wirklich außer den paar Leutchen die hier kommentieren? Und somit bleibt das System wie es ist.

  5. @Aqii
    Es ist wirklich traurig, dass das Kapital mehr wert ist als die Menschen.

    @Thomas
    Danke für deine Antwort. Ich fand es gut, dass du in deinem Artikel auf einige Mängel des Rechtssystem aufmerksam gemacht hast.

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