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E-Mail mit der Bestellbestätigung stets aufbewahren

Im Internet bestellen geht schnell, bis auf wenige Ausnahmen einfach und erspart ggf. unnötige Wege von Ladengeschäft zu Ladengeschäft. Artikel in den Warenkorb, dann zur Kasse meine Adresse eingeben und alles zusammen bestätigen – fertig! Wenige Minuten später erhält man eine E-Mail mit der Bestellübersicht als nochmalige Bestätigung. Eine E-Mail die man sobald die Ware geliefert ist eigentlich nicht mehr benötigt. Und genau das kann zu einer Art „Falle“ werden.

Gerade bei Mobilfunkverträgen die über das Internet abgeschlossen werden ist es besser die E-Mail auszudrucken und bei den Vertragsunterlagen aufzubewahren. Im Falle einer Reklamation lässt sich so beweisen was wirklich bestellt wurde und zu Unrecht bezahltes Geld kann zurückgefordert werden.

Was war passiert? Ein Smartphone mit entsprechendem Vertrag war das Weihnachtsgeschenk für den Sohnemann. Da für Jugendliche SMS und Internet wichtiger sind als das Telefonieren selbst habe ich die entsprechenden Flatrates zum Smartphone gebucht. Beim Anbieter BASE ist es leider so, dass zwei Flatrates prinzipiell den gleichen Namen haben, lässt man den Zusatz „SMS“ weg. Von mir wurde – nachweisbar durch die ausgedruckte Bestellbestätigung – die „SMS Allnet Flat“ gebucht die mit 10 € monatlich zu Buche schlägt.

Und mit der ersten Rechnung kam dann die Überraschung. BASE stellte mir statt der der Flatrate für SMS die Allnet Flat in Rechnung. Diese schlug mit satten 50 € zu Buche.

Eine Reklamation bei BASE wurde erst nach 14 Tagen beantwortet, nachdem ich noch einmal nachgefragt hatte. Darin hieß es,

senden Sie uns bitte eine Kopie des Vertrages um das Problem lösen zu können.

Und in den Vertragsunterlagen stand da tatsächlich als gebuchte Option die Allnet Flat. Hätte ich jetzt keinen Ausdruck der Bestellbestätigung wäre es mit einer Beweisführung höchstwahrscheinlich sehr schwierig, die 50 € müssten dann bezahlt werden. Denn entscheidend ist nicht was BASE in den Vertrag schreibt, der ja zudem nicht persönlich von mir unterzeichnet wurde, sondern was ich beim Auftrag an Optionen gewählt hatte. Und das war definitiv die SMS Allnet Flat. Man hatte ganz einfach die Bezeichnung SMS „vergessen“.

Aufgrund der vorgelegten Bestellbestätigung war BASE dann einsichtig und schrieb den zu Unrecht abgebuchten Betrag wieder gut.

Deswegen: Bestellbestätigungen – ob per Mail oder als Online-Ausdruck beim Bestellvorgang als solches – grundsätzlich aufbewahren!  Im Fall der Fälle kann das bares Geld sparen!

 

6 Gedanken zu „E-Mail mit der Bestellbestätigung stets aufbewahren“

    1. @Dangerblood, @Stefan, @Horst: Lobenswert und wer weiß… vielleicht auch manchmal von Vorteil. Ich bin überzeugt dass es jede Menge anderer „Beispiele“ gibt die alles in der Rundablage entsorgen.

  1. Nunja, das geht einher mit meinen Erfahrungen der letzten Zeit, wenn das so weitergeht, dann bekommt das gute, alte Einschreiben mit Rückschein einen neuen Boom. Ob die Post dahinter steckt und jedem Empfänger mit einer Bonusregelung an dem eingenommenen Porto beteiligt, man weiß es nicht.

  2. Ich halte es da wie Dangerblood und bewahre solche Mails in extra angelegten Ordnern auf. Hierbei habe ich einen Ordner für Bestätigungsmails, die ich dauerhaft aufbewahre und einen für ebensolche Mails, die nur temporär -für einige Wochen oder Monate- aufbewahrt werden müssen, bis die Sache erledigt ist.

    Und sind wir mal ehrlich, an Speicherplatz für solche Mails mangelt es heutzutage ja eigentlich nirgendwo mehr. Von daher wüsste ich nicht, warum ich mich leichtfertig davon trennen sollte, zumal die Suchfunktion meines Webmailers und meines Archivprogramms super arbeiten und ich solche Mails schnell wieder aus einem großen, unübersichtlichen Ordner fischen kann.

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