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Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz

Notarzteinsatz

Notärzte haben alles andere als einen leichten Beruf, wenn sie gerufen werden ist stets Eile geboten und es geht nicht selten um Sekunden die über Leben und Tod entscheiden. Bei Nacht und auf komplett freier Strecke ist es „nur“ ein Spiel gegen die Zeit. Bei höherem Verkehrsaufkommen wird die Einsatzfahrt zusätzlich noch zum Nervenkrieg wenn das Wort „Rettungsgasse“ für Autofahrer wieder einmal ein Fremdwort ist.

Geht es bei einem Einsatz um Kinder ist die Anspannung von Notärzten ungleich höher als dies ohnehin bei jedem Einsatz der Fall ist. Dr. Alexander Hatz wurde im Frühjahr 2014 zu einem Einsatz nach Karlshuld (nahe Ingolstadt) gerufen. Ein Kind litt an aktuer Erstickungsgefahr und Dr. Hatz machte sich mit Martinshorn und Blaulicht auf zum Einsatzort.

Weil zwei andere Fahrzeugführer abbremsen und dem Notarztwagen ausweichen mussten zeigten ihn diese wegen Nötigung an. Was sich zunächst als Witz aus der Feder von „Knöllchen-Horst“ anhört wurde nun in einem Gerichtsurteil bestätigt. Die Straßenverkehrsbehörde und der ermittelnde Staatsanwalt sahen den Tatbestand der Straßenverkehrsgefährung als erbracht und verurteilten Dr. Hatz neben einer Geldstrafe von 4500 € zusätzlich zu einem Entzug der Fahrerlaubnis von 6 Monaten.

Vielmehr ist es in meinen Augen ein Straftatbestand, wenn Autofahrer den Weg für Rettungsfahrzeuge nicht freimachen wenn diese optisch und akustisch erkennbar unterwegs sind. Mit diesem Urteil wurde aus meiner Sicht der Bock zum Gärtner gemacht. Gleichzeitig eröffnet dies anderen und ebenso schräg tickenden Autofahrer die Möglichkeit Rettungskräfte anzuzeigen wenn diese zu einem Notfall eilen.

Onlinepetition für Dr. Alexander Hatz

Onlinepetitionen haben nicht immer Sinn, aber diese Petition hat nicht nur Sinn, sie ist ein Apell an die menschliche Vernunft. Deswegen gleich hier mitzeichnen.

Solche Urteile wenn hierzulande Schule machen kann man nur hoffen, dass man nicht zu Hauptverkehrszeiten dringend einen Notarzt benötigt. Denn wenn dieser nicht seinen Führerschein verlieren will „muss er sich Zeit lassen“ – ungeachtet davon wie ernst die Lage des Anrufers auch sein mag. Im Gegensatz dazu werden drogenabhängige Pflegeeltern (was ohnehin ein No-Go ist) zu Bewährungsstrafen, also zu „nichts“ verurteilt.

Verstehe die deutsche Justiz wer will, ich kann es definitiv nicht!

Ein Gedanke zu „Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz“

  1. Ja, manchmal kann man die Justiz echt nicht mehr verstehen.

    Zumal die meisten Notärzte ja nun wirklich nicht wie die Wildsauen durch die Gegend heizen. Aber da wollten wohl irgendwelche Arschlöcher für ihre Rücksichtslosigkeit noch ein Danke schön kassieren.

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