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GEZ ändert Verfahren zur Gebührenbefreiung

Die Gebühreneinzugszentrale Köln hat den Verfahrensweg geändert, den man beschreiten muss wenn die Berechtigung zu einer Gebührenbefreiung vorliegt. Allerdings wusste hierbei offenbar die linke Hand nicht, was die rechte im Moment tut.

Das Antragsformular welches seitens der GEZ verschickt wird ist nämlich seiten vielen Wochen auf einem alten Stand. Ein Hinweis über die geänderte Vorgehensweise fehlt komplett.

Bisher war es nötig, dass die Echtheit eines entsprechenden Bescheides der zur Befreiung berechtigt durch die ausstellende Behörde mittels einer Unterschrift auf der Rückseite bestätigt werden muss. Folglich gehen die Betroffenen (wie mir bestätigt wurde zu Dutzenden täglich) zum entsprechenden Amt mit dem Ansuchen, die Echtheit des Originalbescheides zu bescheinigen. Pustekuchen!

Inzwischen reicht keine Bestätigung seitens der Behörde, sonder der Bescheid muss im Original an die GEZ geschickt werden, mindestens jener Teil, der die Berechtigung eindeutig ausgibt. Die bisher notwendige Unterschrift entfällt ganz. Den Weg kann man sich also sparen.

Vor dem Absenden eines Originalbescheides, sollte man sich jedoch auf jeden Fall eine Kopie anfertigen, falls die von der GEZ zugesicherte Rücksendung nicht klappen sollte!

Ich finde, ein kleines Begleitschreiben mit einem entsprechenden Hinweis auf die neue Vorgehensweise wäre hier angebracht und würde einerseits unnötige Wege ersparen und die behörden würden nicht mit sinnlosen Anfragen belästigt!

3 Gedanken zu „GEZ ändert Verfahren zur Gebührenbefreiung“

  1. Interessant zu wissen, ist wohl an mir vorbeigegangen. Mich hat man überraschenderweise letztes JAhr bis einschliesslich 2010 befreit ;-)
    Wer weiß, was die sich bis dahin noch einfallen lassen…

  2. Das ist doch nur wieder eine weitere Schikane um die Zahl derer, die die Befreiung beantragen klein zu halten. Frühe konnte das sogar das Sozialamt der Stadt machen und dann kam die erste Änderung und nun das. Wer gibt denn schon gerne seine Originale aus der Hand?

  3. @Querdenker:
    Bei Dir ist es ein etwas anderer Status, deswegen die längere Befreiungsfrist. Aber vor Neuerungen, die auch Dich betreffen könnten ist man hier nie sicher.

    @Wolf:
    Schikane. Genau das ist es nämlich. In dem man einen Prozess umständlich gestaltet wird die Zahl derer, die es in Anspruch nehmen könnten erheblich kleiner. Viele sagen dann, „ach ne lass mal lieber“. Verständlich aber dumm, denn so gibt man den „Erfindern“ solchen Blödsinns recht. Originale aus der Hand geben ist immer so ne Sache, aber mit vorheriger Kopie gehts dann schon besser.

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