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Glühbirne benutzt – jetzt vorbestraft

§ 2023 Abs. 1 ELmG (Europäisches Leuchtmittel Gesetz): Wer illegale Lichtquellen in Benutzung hat, mit ihnen handelt und / oder den Gebrauch von illegalen Lichtquellen unterstützt wird mit Freiheitsstrafen nicht unter 4 Jahren bestraft.

§ 2023 Abs. 2 ELmG: Den Landesregierungen ist es seitens der EU ausdrücklich erlaubt, Glühbirnen mit Mini-Peilsendern auszustatten um eine unrechtmäßige Benutzung dieser Leuchtmittel zu überwachen, sobald diese in Betrieb genommen werden.

§ 2023 Abs. 2.1: Die Mini-Peilsender können zur Verhinderung terroristischer Aktionen im Bundesstaat Europa mit Wanzen erweitert werden. Der Käufer stimmt dieser Regelung ohne weiteren Hinweis auf der Verpackung mit deren Erwerb automatisiert zu.

§ 2023 Abs. 2.2: Eine Ausweitung der in § § 2023 Abs. 2 und 2.1 beschriebenen Eigenschaften auf energiesparende Leuchtmittel sowohl auf andere stromverbrauchende Geräte ist möglich und nach Inkrafttreten des ELmG ohne weitere vorherige Ankündigung umsetzbar.

[satire]So ähnlich könnte der Gesetzentwurf aus Brüssel aussehen, den die deutsche Bundesregierung, selbstverständlich unter Aufsicht von Herrn Wolfgang Schäuble, sofort und uneingeschränkt übernehmen würde. Somit könnten sowohl dem Umweltschutz als auch der innerdeutschen europäischen Sicherheitspolitik optimal Genüge getan werden.

An derartige glorreiche Vorgänge und Ideen aus Richtung EU-Parlament, die bei Übernahme einer Selbstaufgabe der jeweiligen Mitgliedsstaaten gleichkommt, wird man sich gewöhnen müssen wenn der Vertrag von Lissabon erst mal unter Dach und Fach ist.

Glückwunsch ihr Bürger Europas, was wollt ihr mehr?

3 Gedanken zu „Glühbirne benutzt – jetzt vorbestraft“

  1. Pingback: Nur mal so nebenbei: Eine Weile nicht hingeschaut und… « Das Leben usw.

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