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Impressum: Zweierlei Maß bei EU-Rechtssprechung

Viele werden sie kennen, die Diskussionen um Impressumspflicht und welche Bestandteile das Impressum alle haben muss um nicht in eine Abmahnfalle zu tappen. Zu lesen hierüber gibt es eben so jede Menge wie es auch viele Fälle von Abmahnung gibt, die auf diesem Thema beruhen.

Geht es aber nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dann reicht ein elektronisches Kontaktformular vollkommen aus, wenn Firmen Ihre Dienste ausschließlich im netz anbieten. Angaben wie Telefonnummer im Impressum sind nicht zwingend notwendig! Wie bitte?

Als Privatmann (-frau) muss man also in Sachen persönlicher Daten die Hosen vollkommen runter lassen – und wehe wenn nicht – während gewerbliche Webseiten einem ganz anderen Bemessunggrundsatz unterliegen. Der Europäische Gerichtshof jedenfalls sind darin keine Rechtsverletzung, keine telefonischen Kontaktdaten anzugeben bzw. nur ein Kontaktformular einzusetzen.

Der Europäische Gerichtshof jedenfalls sieht darin keine Rechtsverletzung, keine telefonischen Kontaktdaten anzugeben bzw. nur ein Kontaktformular einzusetzen. Könnt ihr das nachvollziehen?

via Endl.de

6 Gedanken zu „Impressum: Zweierlei Maß bei EU-Rechtssprechung“

  1. Ich hab’s letztens so gelesen, dass ein Kontaktformular nur die Angabe von Telefon- und Faxnummer ersetzt, weil immer ein Weg zur schnellen Kommunikation gegeben sein muss. Dass man Namen und Anschrift weglassen kann, hätte ich dem nicht entnommen.

    Wer sich das als Firma nicht traut, dem würd ich auch nicht unbedingt Vertrauen entgegen bringen.

  2. Es wird immer eine Unsicherheit geben auf grund der fehlenden, klaren Abgrenzungen. Bei Impressum-Generator sind die Fallgruppen aufgelistet, welche der Impressumspflicht unterliegen und welche wiederum nicht. Leider sind diese Fallgruppen auch wieder so gestaltet, dass man letztlich darum würfeln kann, wozu man wirklich dazu gehört.

    Gerichtsentscheidungen wie die o.g. verwirren nur noch mehr. Die ganzen unterschiedlichen Urteile lassen auch darauf schließen, dass sich der Gesetzgeber selbst nicht im Klaren ist was nun eigentlich Sache ist. Ich bin der Meinung hopp oder top, aber nicht heute so und morgen wieder ganz anders.

    Bei der Vertrauensfrage die Du gestellt hast pflichte ich Dir natürlich bei, Firmen sollten hier gar nichts verschweigen (dürfen).

  3. Wie jetzt: nachvollziehen?
    Gesetze im Bereich der neuen Medien/Telekommunikation?

    Wie soll man die als Mensch, der verstandes- und vernunftmäßig agiert, nachvollziehen können?

  4. Pingback: Geistheilung und die Telefonnummer im Impressum :: cimddwc

  5. Ein Impressum hat vor und nachteile. Das Internet steht nie still und irgend wann möchte man ja auch mal seine Ruhe haben, und das ist nur ohne Impressum möglich. Und was machen Blinde? Dann müsste jedes Impressum auch mit audio ausgestattet sein….

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