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Jauchs Privatsphäre per Gerichtsbeschluss aufgehoben

Weil Günther Jauch seine Hochzeit im Juli 2007 zu groß gefeiert hat, besteht nach Meinung des Hamburger Landgerichts ein öffentliches Interesse.

Und dieses öffentliche Interesse geht dann soweit, dass trotz vorheriger Bitte von Günther Jauch und seiner Ehefrau, die Öffentlichkeit abzuschirmen, trotzdem entsprechendes Bildmaterial in Zeitungen veröffentlicht wurde. Wegen dieses Vorgehens hatte Jauch Klagen gegen die Axel Springer AG sowie die Ullstein GmbH eingereicht. 

Diese Klagen wurden nun mit der obenstehenden Begründung zurückgewiesen. 

Nicht nur ich halte solche Bitten nach Privatsphäre für vollkommen gerechtfertigt, wie der Beitrag von Martina Kausch belegt. Bildmaterial anzufertigen und dies „stillschweigend“ in den Medien zu veröffentlichen ist nicht nur unfair sondern stellt durchaus eine Rechtsverletzung dar. Offenbar wird dies beim Hamburger Landgericht, für mich unverständlich, anders ausgelegt. 

Ein gewisses Grundproblem an der rigorosen Fotojagd besteht allerdings darin, dass eine große Zahl an Bürgern alles wissen muss und deshalb die entsprechenden Klatschillustrierten wöchentlich erwirbt. Ich sehe dies weniger als öffentliches Interesse sondern lege dies in der Schublade Neugierde ab. 

Eine berechtigte Frage ist deshalb, warum die Republik nach Schutz der privaten Daten schreit und sobald es um andere geht diesen Schutz über den Haufen wirft? Prominent zu sein kann doch nicht damit gleichgesetzt werden, dass das Recht auf Privatsphäre nahezu gänzlich erlischt und ggf. sogar per Gerichtsbeschluss aufgehoben wird. 

Sollen sich die Sensationsreporter doch lieber auf die jene Promis stürzen, die ohne den Medienrummel nicht leben können und permanent irgendwo abgebildet werden müssen (wollen) und jene in Ruhe lassen, die sogar im Vorfeld darum bitten! 

Das wird jedoch mein Wunschdenken bleiben, denn die Neugierde der Leser einerseits und das Dollarzeichen in den Augen der Verlage angesichts der Umsatzzahlen andererseits, verhindern dies perfekt.

 

4 Gedanken zu „Jauchs Privatsphäre per Gerichtsbeschluss aufgehoben“

  1. Privatsphäre… :roll:
    Vor dem Beschluß vom 9.11.2007 hatten wir vielleicht noch eine. Jetzt ist doch sowieso alles Wurst. Wenn einer schon sehen kann, mit wem ich im letzten halben Jahr telefoniert habe; wo ich hingesurft bin, wer auf meinem Handy anruft usw. usf – dann kann er auch gleich Fotos machen.

  2. Von der Seite her betrachtet muss ich Dir natürlich voll und ganz zustimmen, da ist wirklich alles Wurst.

    Dennoch kann ich die Gerichtsentscheidung nicht gut heißen. Man könnte den Eindruck bekommen, es liege an der „Größe“ des Beklagten, dass die Klage abgewiesen wurde. Ob diese Entscheidung auch so gefallen wäre, hätte es sich um einen „kleinen und unbedeutenden“ Verlag gehandelt? Ich weiß es nicht….

  3. @Oller Osel:
    Länger und intensiver denke ich mal…. Anlässe dafür werden mehr auftauchen als uns lieb ist. Aber nur zu, Diskussionen beleben das Geschäft :cool:

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