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Jetzt doch: Impressumspflicht in sozialen Netzwerken

Rechtsprechung

Im Jahre 2010 hatten sich ein paar Blogger einen Scherz erlaubt und die Meldung im Netz verteilt, dass Twitter ab sofort die Impressumspflicht einfordert. Damals handelte es sich nur um einen Aprilscherz der dennoch eine gewisse Aufruhr hervorgerufen hatte. Anschließend lachte man darüber und die Angelegenheit war wieder erledigt. Heute, etwas mehr als zwei Jahre später ist wieder davon die Rede nur dass es sich diesmal nicht um einen Scherz handelt.

Kürzlich berichtete Perun darüber, dass es vermehrt zu Abmahnungen gekommen ist weil  Betreiber von Facebookseiten kein Impressum hinterlegt haben. Gerade mal drei Tage später wird dies auch für Profile bei Twitter, YouTube und Google+ empfohlen um einer möglichen Abmahnung rechtzeitig zu entgehen.

Impressumspflicht bei Unternehmensseiten und Personenprofil

Landläufig stößt man immer wieder auf die Ansicht, dass man als Privatperson überhaupt gar kein Impressum haben muss. Richtig ist zwar, dass es gewisse Unterschiede bei der Impressumspflicht zwischen Privatpersonen und Unternehmen gibt, dennoch müssen beide Nutzergruppen ein Impressum in ihren Seiten haben bzw. dieses zugänglich machen.

Dem aber nicht genug. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es sogar erforderlich das Impressum der Webseite auf welches verlinkt wird entsprechend anzupassen und dort die Profile bei den sozialen Netzwerken mit einzubinden – sozusagen eine direkte Verknüpfung zwischen eigentlicher Webseite und den einzelnen Profilen bei Twitter & Co. .

Die oben verlinkte Seite gibt zur genaueren Vorgehensweise entsprechende Beispiele un Tipps.  Das Nächste auf der To-Do-Liste sollte also die Anpassung der jeweiligen Social-Network-Profilen sein.

Eine kleine Portion an Zynismus kann ich mir angesichts dieses „Fortschritts“ allerdings nicht verkneifen. Vor zwei Jahren war das Gedöns rund um die Impressumspflicht nur ein Aprilscherz, heute ist es Fakt. Warten wir nochmal zwei weitere Jahre ab was dann kommt. Vielleicht lautet die nächste Vorschrift dann dahingehend, das ein Impressum mittels CSS ganz bestimmte Gestaltungsmerkmale besitzen muss um als rechtskonform zu gelten.

Warten wir es ab….

 

11 Gedanken zu „Jetzt doch: Impressumspflicht in sozialen Netzwerken“

    1. @Lordy: Wenn es wenigstens mal ein klarer, geradliniger Weg wäre würde hier vielleicht ein Fortschritt erkennbar sein. Aber hier kannste wieder darauf warten bis wieder irgendjemand kommt und etwas herum zu mäkeln hat. Dann wieder Kommando zurück und wieder anders… das ist es was wirklich nervt.

      @Mario: Zu verbergen habe ich auch nichts. Aber ein wenig ist es so, also würde man permanent mit dem Personalausweis um den Hals durch die Stadt laufen müsste. Wenn nicht droht sofort die strafrechtliche Verfolgung. Ist ja schon fast schizophren. In der im Beitrag verlinkte Seite wird auch gezeigt wie es ohne weiteren Tab geht und vor allem gültig ist.

      @DanielB: Sie ist nicht neu und auch nicht alt. Die Geschichte ist immerwährend irgendwas. Nur was klares und genaues, das ist sie zu keinem Zeitpunkt!

  1. Ja Thomas, gebe ich dir vollkommen recht. Es wird halt immer affiger hier in D.

    Habe die Lösung von Rechtsanwalt Schwenke auch kurz nach Veröffentlichung seines Artikels so umgesetzt. Hatte vorher auch nur den Tab.

  2. Pingback: Impressumspflicht für Twitter, Facebook, Youtube & Co | Chaosweibs Chaos-Blog

  3. Tja, dass Internet wird zur Gefahr für bestimmte Personen und deswegen muss man halt versuchen, so viele wie möglich daraus zu verjagen. Natürlich ist es auch Geldmacherei, denn einige Anwälte leben ja leider davon.

    1. @Marc: So schnell kann aus Spaß Ernst werden, für möglich gehalten hätte ich es zum Zeitpunkt des Scherzes jedoch nicht. Unmöglich ist bei uns eben nichts.

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