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Kirche: Gräber sind Parkplätze

Eine Rückerstattung von zuviel bezahlten Gebühren für eine Grabstätte ist nicht möglich. Das wäre, wie wenn zuviel bezahlte Parkgebühren rückerstattet werden würden.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein wies die Klage einer 70-jährigen Witwe zurück, nachdem die Kirchenanwälte mit der o.g. Begründung zur Klageschrift Stellung bezogen. In den Augen der Kirche sind also Gräber wie Parkplätze für Verstorbene.

Was war passiert. Frau H. bezahlte 2003 die Grabgebühr im Voraus bis zum Jahr 2023 – ein Betrag von knapp 1000 € . Zwei Jahre nach dem Tod ihres Ehemannes zog die Witwe zu ihren Töchtern ans 200 km entfernte Steinhuder Meer. Die Urne wurde vom Friedhof des schleswig-holsteinischen Städtchens Wahlstedt an den neuen Wohnort verlegt. Für die zuviel bezahlten Grabgebühren bat Frau H. um Erstattung. Die Antwort der Kirche kennen wir ja inzwischen.

Man beruft sich auf der Kirchenseite auf Veträge. Ist der Tod eines Gläubigen also nur eine Vertragsangelegenheit? Die nachträgliche Entschuldigung für die Wortwahl ist in meinen Augen nur der beschämende wie auch lächerliche Versuch von Schadensbegrenzung.

Grabstätte doppelt abkassiert

Die durch die Umbettung freigewordene Grabstätte in Wahlstedt wurde inzwischen wieder „verpachtet“ und natürlich auch bezahlt. Das schlägt für meine Begriffe dem Fass den Boden durch. Doppelt abkassieren und Stätten der letzten Ruhe mit Parkplätzen zu vergleichen geht verdammt weit über das Ziel hinaus und ist an Pietätlosigkeit wirklich nicht zu übertreffen.

Was ist das für eine Kirche, die einerseits Wasser predigt und andererseits Wein trinkt? Aber wenn es um Geld geht, speziell jenes auf der Habenseite, dann kennt man in Kirchenkreisen weder Freund noch Feind – einsacken lautet die Devise!

Traurig, aber so ist der Spiegel unserer Gesellschaft getreu dem Motto „Nehmen ist besser als Geben“.

Quelle: SHZ

4 Gedanken zu „Kirche: Gräber sind Parkplätze“

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