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Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Steuerberater

Politik Gesetze

Kleinunternehmerschaft und die daraus resultierende Möglichkeit sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen ( § 19 UStG) sind denen die ein Gewerbe angemeldet haben sicherlich ein Begriff zumal man sich gleich zu Beginn des Gewerbes diesbezüglich mit dem Finanzamt auseinandersetzen muss.

Wahrscheinlich haben sich viele Neuunternehmer u.a.   mit der Finanzbehörde in Verbindung gesetzt und die eine oder andere Frage gestellt, insbeosndere im Hinblick auf die Umsatzsteuer.

Gründe ich beispielsweise eine Firma die mit Waren im herkömmlichen Sinne handelt können nahezu alle Fragen geklärt werden. Geht die Unternehmungsgründung jedoch in Richtung Internetwerbung, bei der sich der „Warenhandel“ rein auf den elektronischen Weg beschränkt und nichts mit sinnbildlichen Obstkisten etc. zu tun hat beginnt stößt man auf ein Ausbildungsdefitiz seitens der Finanzbehörden. Überspitzt ausgedrückt könnte man fast behaupten, dass dort der Begriff Internet noch nicht zum täglichen Brot gehört.

Dabei ist Geld verdienen im Internet absolut nichts Neues mehr.

Daraus resultieren dann Informationen die mit Vollständigkeit wenig zu tun haben. Auch die rechtliche Stimmigkeit der unterschiedlichen Aussagen leidet so manchesmal unter dieser „Unkenntnis“ der Finanzbeamten. Für Rechtssicherheit sollte man bei Zeiten im eigenen Interesse sorgen um unnötigen „Ärger“ mit den Finanzbehörden zu vermeiden – auch und gerade dann, wenn die Unternehmerschaft sich nur auf „ein paar Werbeeinnahmen“ mit dem eigenen Blog beschränkt.

Steuerberater ist (k)ein Muss

GeldscheinDie buchhalterischen Kenntnisse müssen nicht besonders fundiert sein um die eigenen Blogeinnahmen bewerkstelligen zu können. Als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG bleibt man von einer umfangreichen Buchhaltung weitestgehend verschont. Die nötigen Informationen finden sich zu vielen Fragen auch im Netz was den Gang zum Steuerberater ersparen kann, der schließlich zunächst einmal Geld kostet.

Und trotzdem lohnt sich der Besuch eines Steuerberaters, weil dort so manches „Märchen“ gelöst werden kann welches rund um Kleinunternehmer, Umsatzsteuer uvm. existiert. Leider finden sich auch im Netz auf den ersten Blick hilfreiche Infos, die sich im Gespräch mit einem Steuerberater als unwahr herausstellen. Die Informationen der Steuerbehörden will ich hier nicht vergessen zu nennen.

Märchen rund um die Umsatzsteuer

Hier einige der wohl häufigsten „Falschinformationen“ auf Grund derer man sich das Leben als (Klein-)Unternehmer unnötig schwerer macht.

Steuernummer im Impressum

Ein häufige Fehlinformation ist, dass der (Klein-)Unternehmer seine Steuernummer im Impressum der Webseite angeben muss. Dieser Irrtum kann auch sehr gefährlich sein, weil die Steuernummer von Dritten missbraucht werden kann. Nicht zuletzt sind Finanzämter weniger zimperlich mit dem Datenschutz wenn jemand telefonisch eine Anfrage zu einer Steuernummer stellt. So können Daten an Dritte gelangen wo sie absolut nicht zu suchen haben. Dies bestätigte mir auch mein Steuerberater. Deswegen: Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum.

Mit einer USt-ID kann niemand etwas „anstellen“. Diese kann ruhigen Gewissens veröffentlicht werden.

Umsatzsteuer ID

Beim Gespräch mit dem Finanzamt wurde mir einst erklärt, dass für die Ausgabe ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist, ich aber keine USt-ID benötige weil ich als Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuer bezahle. Hinsichtlich des Impressums hieß es, „dort können Sie Ihre Steuernummer angeben“. Dieses Thema hatte wir gerade eben. Ich bin ein wenig entsetzt darüber dass Finanzämter – also eine staatliche Stelle –   Tipps geben, die letztlich zu Datenmissbrauch führen können.

Beim Bundeszentralamt wurde mir dann mitgeteilt, dass wenn ich eine USt-ID beantrage, ich automatisch umsatzsteuerpflichtig werde. Den Antrag wiederum müsse ich beim örtlichen Finanzamt stellen, also genau anders herum als mir dies zuvor mitgeteilt wurde.

Richtig ist jedoch, der Antrag auf eine USt-ID ist beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen nachdem das örtliche Finanzamt diesem gemeldet hat, dass bereits eine Umsatzsteuererklärung abgegeben wurde. Falsch ist, dass die USt-ID direkt mit der Abführung der Umsatzsteuer zu tun hat. Auch ein Kleinunternehmer kann eine USt-ID beantragen, sollte dies sogar im Hinblick auf die Angabe im Impressum machen. Sofern die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerschaft vorliegen wird man deswegen nicht automatisch umsatzsteuerpflichtig.

Das Finanzamt hat zwar keine beratende Tätigkeit im klassichen Sinne. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass sich die Sachbearbeiter dann komplett zurückhalten und nicht Halbwahrheiten herausgeben sollten. Es hängt natürlich davon ab, an welchen Sachbearbeiter man gerät. Die Inanspruchnahme eines Steuerberaters kann ich aus heutiger Sicht jedem empfehlen um eventuelle finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Bei diesen Schilderungen handelt es sich um eigene Erfahrungen, sie stellen in keiner Weise eine Rechts- oder Steuerberatung dar.

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Ein Gedanke zu „Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Steuerberater“

  1. Ja das ist echt Wahnsinn was man im Zusammenhang mit Behörden so alles erlebt. Ist nicht nur beim Finanzamt so. Die Einen sagen so und die Anderen so und am Ende ist die richtige Lösung noch eine Andere…

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