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Muss ich mit Werbung im Blog ein Gewerbe anmelden?

Geld Münze 2 Euro

Diese und viele andere Fragen tauchen oft auf wenn es darum geht, im eigenen Blog Werbung zu schalten. Nicht selten und wenn dann in diversen „Hilfeforen“ findet man Aussagen die dies verneinen, solange die erzielten Umsätze z.B. nur für die Refinanzierung des Webservers dienen und im zweistelligen Bereich liegen usw.. Liest sich alles sehr gut, kein Bürokratismus, keine Lauferei und einfach loslegen. Dem ist ganz und gar nicht so.

Um letztlich ganz sicher zu sein sollte man sich an die zuständigen Behörden wenden – Gewerbeamt und Finanzamt. Sinnvoll ist es hier die Auskünfte schriftlich einzuholen. Telefonische Auskünfte könnten zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nachvollzogen werden („… da haben Sie was falsch verstanden“ oder ähnliches) und sind dann nutzlos. Ich habe mich zunächst an das Gewerbeamt gewandt und erhielt von dort folgende Information:

…da durch die Werbeeinblendungen in Ihrem Blog Gewinn erzielt wird und die Tätigkeit nicht unter die im § 6 der Gewerbeordnung (GewO) stehenden Tätigkeitsbereiche fällt,  ist Ihr Gewerbe anmeldepflichtig gemäß § 14 (1) GewO.

Gewinnerzielung und Gewinnerzielungsabsicht

Gewinnerzielung ist hier so eines dieser Zauberwörter wenn es um die Anmeldung eines Gewerbes geht. Unter einer Gewinnerzielung verstehen viele Hobbywebmaster – zugegeben auch ich bis dato – Beträge im „höheren“ dreistelligen Bereich und darüber, zumindest aber von Summen ab ~100 € . Zu dieser landläufigen und falschen Denkweise die Antwort des Gewerbeamts:

Es ist auch völlig egal, in welcher Höhe Ihre Einnahmen sind, es gibt hier keinen „Mindestumsatz“ oder ähnliches.

Das bedeutet, selbst wenn ich pro Monat nur 3,50 € „verdiene“ und diese Summe komplett zur besagten Refinanzierung des Webservers dient und sofort dafür wieder ausgegeben wird ist es eine Gewinnerzielung und setzt die Anmeldung eines Gewerbes zwingend voraus!

Gewinnerzielungsabsicht ist ein weiteres Zauberwort. Bei o.g. Beispiel habe ich bisher auch nie von einem „Gewinn“ gesprochen und somit auch keine Gewinnerzielungsabsicht erkannt. Vielmehr sah ich es eher auf der Ebene „wie gewonnen so zerronnen“. Mit der neuen Erkenntnis vom Gewerbeamt ist diese Sichtweise ebenso falsch.

Ein kleines „Zuckerl“ gibt es aber wenn man so will, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Diese Regelung sieht vor, dass wenn die Umsätze nicht über einer Summe von 17500 € im Vorjahr und 50000 € im laufenden Jahr lagen bzw. liegen ist man von u.U. lästigen Buchhaltungsvorgängen befreit. Das zuständige Finanzamt gibt hierüber genauere Auskünfte. Als Kleinunternehmer stellt man seine Rechnung nur in Netto aus, also ohne ausgewiesene Umsatzsteuer.

Das Märchen vom Gewerbeverbot durch das Finanzamt

Ein Märchen auf das ich auch immer wieder während meiner Recherchen gestoßen bin war – wenn steigende Umsätze ausbleiben kommt es zu einem Gewerbeverbot weil das Finanzamt der Ansicht ist, dass die Gewerbeanmeldung nur eine Liebelei sprich ein Hobby ist. Stimmt so nicht. Denn das würde ja bedeuten, dass Kleinunternehmer über kurz oder lang von der Bildfläche verschwinden würden, eben weil die Umsätze nicht steigen. Gerade im Anfangsstadium kann so ein Gewerbe sehr zäh laufen.

Das Finanzamt spricht eine Gewerbeuntersagung aus wenn entweder Steuerschulden bestehen oder – so die Auskunft meines Finanzamtes – wenn nach 10 Jahren deutlich zu erkennen ist, dass das Gewerbe nur deswegen betrieben wird um gewisse Beträge steuerlich absetzen zu können und der Wille Umsatz zu erzielen nicht erkennbar ist. Speziell im Blogbereich würde dies zutreffen, wenn der Blog völlig ohne Werbung ist UND auch keine Anzeichen dafür gegeben sind, dass der Blogbetreiber nach Werbung sucht sprich z.B. Flächen entsprechend gekennzeichnet sind („Hier werben o.ä.).

Ob diese hier genannte 10-Jahresfrist bundesweit zutreffend ist? Würde ich mich nicht darauf verlassen und hier lieber nachfragen, aber ohne den Anschein zu erwecken wirklich nur ein „Scheingewerbe“ machen zu wollen. Manche Sachbearbeiter könnten dies in den falschen Hals bekommen und sich von vorne herein quer stellen.

Alle Informationen die zu diesem Thema hier im Beitrag veröffentlicht sind stellen keine Rechtsberatung oder ähnliches dar sondern beruhen lediglich auf meinen eigenen Erfahrungen. Es ist unbedingt erforderlich, sich an das örtliche Gewerbe- bzw. Finanzamt zu wenden um die dort geltenden Vorschriften ausfindig zu machen.

Im übrigen kann ich den Tipp geben, die notwendigen Angaben zur Neuanmeldung eines Gewerbes für das Finanzamt  (z.B. auch die Kleinunternehmerregelung) dort selbst und zeitnah zu erledigen. Die Kommunikation zwischen Gewerbeamt und Finanzamt funktioniert zwar sehr gut, aber eben auch sehr zäh. Es kann mehrere Wochen dauern bis der Fragebogen des Finanzamtes verschickt wird. Je früher aller Schreibkram erledigt ist, desto früher kann man sich dem eigentlichen Thema widmen – dem eigenen kleinen Unternehmen!

Über weitere Erkenntnisse und sicherlich auch diverse Erlebnisse rund um die Blogwerbung, den Gewerbeschein usw. werde ich auch weiterhin in unregelmäßigen Abständen berichten.

12 Gedanken zu „Muss ich mit Werbung im Blog ein Gewerbe anmelden?“

    1. @Aquii: Ein Anmeldeärgernis würde ich es wirklich nicht nennen. Beim Gewerbeamt saß ich genau 10 Minuten inkl. Wartezeit und dann hatte ich den Gewerbeschein in der Hand. Den Bogen fürs Finanzamt gab man mir gleich mit, ausgefüllt ist er ruck-zuck. Da gibt es wirklich erheblich schlimmere Formulare! Und mit der Kleinunternehmerregelung bist Du ja von den ganz lästigen Dingen wie etwa einer „ausgewachsenen Buchführung“ befreit, Belege und Rechnungen sammeln ist kein großes Ding. Ich habe es mir auch umständlicher vorgestellt – deswegen auch dieser „entwarnende Beitrag“.

      @DanielB: Soweit wie IHK etc. bin ich noch nicht, die kommen ggf. noch auf mich zu. Aber auch da mach ich mir keine wirklichen Sorgen.

      @Michael: Willkommen bei Nicht-spurlos. Das wirklich „dicke Geld“ – sollte es irgendwann tatsächlich fließen sollen – kommt sowieso nicht von jetzt auf gleich. Damit kalkuliere ich auch nicht, ich freue mich wenn es soweit läuft dass sich der Server selber trägt und vielleicht noch ein klein wenig hängen bleibt. Alles was dann mehr ist… um so besser. Mal schauen wie es sich entwickelt. Und das mit dem „ruhig schlafen“ ist genau mein Denken. Ist ein bisschen wie Schwarzfahren… so einen Nervenkitzel muss ich nicht haben.

  1. Ich habe die Anmeldung selbst vor zwei Jahren getätigt. Sie war einfacher als gedacht und auch halb so wild. Der Fragebogen vom Finanzamt lässt sich sogar recht einfach ausfüllen. Es kann sein, dass sich dann noch die IHK bei einem meldet. Doch auch dort kannst du dich befreien lassen und das sogar sehr einfach. Es hört sich viel an, aber am Ende ist es wirklich nur halb so wild mit der Anmelderei.

  2. Gut formuliert. Ist wirklich ein interessantes Thema. Und ich kann nur hoffen, dass das jeder Ernst nimmt. Wer meint er könnte mit einer Website dick Geld kassieren ohne Steuern abzuführen ist auf dem Irrweg.

    Und ich muss auch dem DanielB Recht geben. Die Anmeldung und alles was dazu gehört ist relativ unkompliziert und schnell erledigt. Und man kann danach ruhig schlafen ;)

  3. Hi Thomas,

    danke für die flotte Antwort. Ja Nervenkitzel hin oder her. Bei Schwarzfahren zahlt man 60 Euro und die Sache ist gegessen.

    Ich bin Steuerfachangestellter und ich weiß wie das ausgehen kann wenn man Gewerbe anmeldet. Und die Steuerfahndung im Haus zu haben ist deutlich unangenehmer als mal schnell 60 Euro zu löhnen ;)

    Also von daher, besser den angenehmen Weg gehen und alles schön sauber und ordentlich machen.

    1. @Michael: Du meintest wohl, „wenn man kein Gewerbe anmeldet“ :wink: Wenn Du vom Fach kommst kennst Du Dich natürlich bestens in dem großen Vorschriftendschungel aus. Für Kleinunternehmer ist dieser Dschungel nicht ganz so undurchsichtig… zumindest bisher nicht. Nur das Zusammentragen von Informationen nimmt ein bisschen Zeit in Anspruch, das aber auch nur deswegen weil es leider viele Fehlinformationen gibt die ein wenig ein falsches Bild projizieren.

      @Lordy: Gerne doch :wink: .

  4. @Thomas: Ich bin mir gar nicht so sicher, ob man in jedem Fall ein „Gewerbe“ benötigt. Es wäre interessant gewesen, was das Finanzamt dir gesagt hätte, wenn du dort zuerst gefragt hättest. Weil ein Gewerbe sieht vor, dass du einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst, die klar von den „freien Berufen“ abgegrenzt werden. Bloggen (inkl. Werbung auf dem Blog) ist in meinen Augen durchaus eine freiberufliche Tätigkeit. Das Bloggen zählt definitiv in die Kategorie Texter/Übersetzer, die standardmäßig vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt wird.

    Grundsätzlich dürftest du nur nie die gleiche Einnahmequelle haben, weil dir dann so oder so Scheinselbständigkeit vorgeworfen würde, wenn ich nicht ganz irre.

    Ich lass mich aber auch gerne eines Besseren belehren.

    1. @Alexander: Die Anfragen waren zeitgleich und mit unterschiedlichen Mailaccounts gestartet worden. Ein „Abgleich“ hat hier sicher nicht stattgefunden. Oberste Priorität hat die Aussage des Gewerbeamts ungeachtet was das Finanzamt hätte sagen können. Es kann natürlich gut sein, dass es bundesweit hier verschiedene Regelungen gibt. Wäre ja nicht das erste Mal.

      Die Scheinselbstständigkeit betreffend wurde mir gesagt, dass dies nur dann angenommen werden würde, wenn ich bspw. Bilder male und übers Netz verkaufen will, jedoch jahrelang nie eines verkauft werden würde. Bei Werbeeinnahmen ist dies nicht der Fall, man erzielt immer Einnahmen. Die Höhe der Einnahmen – so das Finanzamt – spielt keine Rolle solange ich mit 50 € pro Monat einnehme und dann alle möglichen Gegenstände abschreiben will die nicht zum Gewerbe passend sind bzw. erforderlich sind.

      Neue Erkenntnisse verblogge ich sicherlich hier.

  5. Pingback: Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Steuerberater › Nicht spurlos

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