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OLG-Urteil entlastet Webmaster

Geht doch! In den ewigen Streit um die Linkhaftung bei Webmastern kommt mit dem Urteil des OLG München nun Bewegung in die „richtige Richtung“.

Eine dauerhafte Überprüfung von Links, ob deren Inhalt rechtskonform ist (bleibt) wurde von den Münchner Richtern ausgeschlossen.

via eRecht24

5 Gedanken zu „OLG-Urteil entlastet Webmaster“

  1. Es wäre gut, wenn diese Frage einmal gesetzlich geregelt würde. Solange die Gerichte nach eigenem Gutdünken entscheiden können, sind Webmaster nie vor unangenehmen Überraschungen sicher.

    1. Eine gesetzliche Regelung, wie Michael sie vorschlägt wäre zwar wünschenswert, doch aus langjähriger Erfahrung weiß man, dass die Umsetzung „einfacher“ Regelungen entweder extrem lange dauern oder nie in Angriff genommen werden.

      Bestes Beispiel hierfür ist die Praxis mancher Kaffeefahrtenveranstalter. Seit vielen, vielen Jahren gehen Beschwerden zuhauf bei den Verbraucherzentralen ein, dass auf betrügerische Art und Weise Ramschware für hochwertig angepriesen und teuer verkauft wird. Gesetzliche Regelung für derartige Veranstaltungen? Fehlanzeige.

  2. In Deutschland wird viel gesetzlich geregelt, zu viel. Nur bei den eigentlich einfachen Dingen klemmt es an jedem Eck. Ein alles klärendes Gesetz zu dieser Thematik wird es wohl so schnell nicht geben, wenn überhaupt.

  3. ich finde das ist ein erstes zeichen für alle webmaster jedoch ist das von gericht zu gericht unterschiedlich ich finde schon das man dort was am gesetz ändern sollte.

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