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Paketärger – Probleme bei der Paketzustellung

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Jetzt vor den Feiertagen werden wieder ungleich mehr Päckchen und Pakete verschickt als im Rest des Jahres. Probleme bei der Paketzustellung gehören hier gleichermaßen dazu wie das sprichwörtliche Amen in der Kirche. Wohl jenen, die hier keine Schwierigkeiten haben. Ich selbst könnte viele Bücher füllen mit Problemen bei DHL, Hermes und Co.. Beschwerden von „kleinen Privatkunden“ werden aus eigener Erfahrung meist nicht ernst genommen.

Von den Massen an beschwichtigenden Floskeln der Entschuldigung seitens der Hotlines habe ich als Kunde nichts wenn sich die Probleme auf längere Sicht nicht verbessern. Die Verbraucherzentrale hat hier einen deutlich längeren Arm um an die Verantwortlichen den Paketdienste heran zu kommen.

Dies sind nicht nur die DHL und Hermes, auch die vielen anderen Paketdienstleister können über den Verbraucherschutz erreicht werden. Wir wären nicht im 21. Jahrhundert, könnte man seine Beschwerden der Verbraucherzentrale nicht online mitteilen.

Paketärger – die Verbraucherzentrale greift ein

Was dieses ohne Zweifel sehr gut gelungene Video auf humorvolle Weise zum Ausdruck bringen möchte ist für hunderte (tausende?) Paketkunden täglich bitter Realität. Sie müssen Paketen hinterherlaufen, weil angeblich niemand zuhause war.

Andere wiederum erfahren erst gar nicht, dass es ein Paket gibt welches „irgendwo“ wartet mangels einer Benachrichtigungskarte. Eine veranlasste Zweitzustellung erfolgt nicht oder dergleichen mehr.

Die Anzahl der täglichen Ärgernisse bei der Paketzustellung ist enorm hoch. Es ist an der Zeit, dass sich hier etwas ändert und die Paketdienstleister ihrer Aufgabe verantwortungsbewusst nachgehen – auch und gerade bei Kleinkunden!

Paketärger muss nicht akzeptiert werden

Über paket-ärger.de gelangt man auf eine Unterseite der Verbraucherzentrale, die sich mit all den Problemen rund um die Paketzustellung beschäftigt. Dort finden sich nicht nur die online eingereichten Beschwerden zum Nachlesen auf der Beschwerde-Pinnwand wieder. Es besteht ferner die Möglichkeit Fragen rund um den Paketversand zu stellen bzw. die Antworten der Verbraucherzentrale einzusehen.

Der Verbraucherschutz leitet die Beschwerden, die über ein Onlineformular eingesandt werden weiter und fordert die Unternehmen auf Stellung zu beziehen. Tut dies der Verbraucherschutz unter seinem Namen hat dies weit mehr Erfolg als wenn dies „Frau Z. aus B.“ übernimmt. Verstöße gegen geltendes Recht im Rahmen der Paketzustellung werden durch die Verbraucherzentrale abgemahnt. Der Kunde bleibt dabei auf Wunsch anonym.

Doch warum verstecken? Absender als auch Empfänger haben des Recht auf einen ordnungsgemäße Transport inkl. der richtigen Zustellung – ohne Wenn und Aber. Gibt es also wieder einmal Paketärger, dann ab mit der Beschwerde an die Verbraucherzentrale. Nur wenn man sich zur Wehr setzt besteht die Möglichkeit einer Besserung.

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