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Schlangenkuchen, HGM und der Knieschuss

hammer

Heute konnte ich mal als stiller Beobachter oder viel mehr auch zur moralischen Unterstützung einer Güteverhandlung beim Hamburger Amtsgericht beiwohnen, bei der es im um eine urheberrechtliche Angelegenheit im Zusammenhang mit dem „Schlangenkuchen“ ging. Ihr wisst schon, der Kuchen in Form einer Schlange in gelb-weiss gehalten. Das Bild geistert ja u.a. in unbekannter Anzahl durch die sozialen Netzwerke.

Angeklagt im Sinne des Urheberrechts waren oder viel mehr sind u.v.a. die Geeksisters aus Kiel, denn die Güteverhandlung – so viel sei vorweggenommen – ist gescheitert. Oder sollte ich besser schreiben musste angesichts des äußerst merkwürdigen Verlaufs scheitern? Macht Euch selbst ein Bild und entscheidet wie ihr es halten mögt. Wie der ganze Schlammassel mit der Abmahnung ursprünglich begonnen hat könnt ihr direkt bei den Geeksisters nachlesen.

Gedächtnisprotokoll der Sitzung

Gleich zu Beginn der mündlichen Verhandlung stellte der Richter fest, dass er erhebliche Probleme sowohl im Grund als auch mit der Schadensersatzhöhe von 800 € hat. Dies war schon der erste Moment bei dem man rein gefühlsmäßig von einem glimpflichen Ausgang für Philipp und Florian ausgehen konnte. Er verwies u.a. auf das erst kürzlich gefällte Urteil des Landgerichts Hamburg, bei dem es ebenso um den Schlangenkuchen ging. Das LG sah dort auch große Probleme beim Nachweis der Urheberrechte.

Der Witz ist nämlich, dass die Klageseite die Rechte an BNPS verkauft hat und danach das Bild auf Facebook „weiterverteilt“ hat. So betrachtet meinte der Richter, hätte sich die Klägerin eigentlich selbst einer Urheberrechtsverletzung strafbar gemacht :-) . Andere verdonnern wollen und selbst… ja, lassen wir das lieber. Weiterhin empfahl der Richter der Klageseite die Klage zurückzunehmen. Und diese Empfehlung kam während der 30 Minuten-Sitzung mehrfach. Das zeigt schon, wohin der Zug weiter fahren wird.

Es bestehen keine Zweifel, dass die Klägerin Urheberin ist/war oder wie auch immer. Aber der lückenlose Nachweis der Rechteübertragungskette fehlt jedoch. Ob es da ein kommunikatives Problem zwischen Mandantschaft und Anwältin gab?

Die Gegenseite war nur durch eine Anwältin vertreten. Diese machte auf mich den Eindruck als wäre sie sich mit ihrer Mandantschaft nicht „ganz grün“, schwieg anfangs viel. Von einem Vergleich wollte sie allerdings nichts wissen, beharrte zunächst weiter auf ihrem Standpunkt, dass 800 € durchaus gerechtfertigt seinen usw. usf. Dies tat sie aber nur solange, bis der Richter sie darauf hinwies – und das war der zweite Hammer für mich – dass dem Spiegel das Bild für 25 € für einen Monat überlassen wurde.

Demnach stünden der Klageseite lediglich 50 € zu, ein sog. Verletzerzuschlag käme nicht in Betracht. Außerdem sei der Aufwand ein sehr großer, hier eine klärende Verhandlung (ggf. mit Zeugenvernehmung etc.) stattfinden zu lassen, deren Ausgang wiederum völlig ungewiss sei und die Prozesskosten immens hoch. Klare Worte des vorsitzenden Richters woraufhin die Klagevertreterin wieder ruhiger wurde :-) .

Für meine Begriffe skandalös fand ich den Vorschlag des Richters, die Sache so zu klären, dass man die Angelegenheit „einfach so klärt“ und auseinander geht unter der Voraussetzung der Verschwiegenheit. Ähm, Verschwiegenheit? Da wurden bei mir wieder andere Ding in Erinnerung gerufen als ich selbst der guten alten Justitia ausgeliefert war.

Den Punkt der Verschwiegenheit lehnten die Geeksisters kategorisch ab – vollkommen verständlich. Denn was hier mit einem Bild getrieben wird ist aus meiner Sicht eher „Geschäftsmacherei“ als dass es hier tatsächlich um den Schutz von Schöpfungshöhe etc. geht – so jedenfalls meine Sicht der Dinge.

Fazit

Kurz und bündig zusamengefasst, Güteverhandlung geplatzt, die Klägerseite muss erst Rücksprache mit der Mandantin halten und wird sich dann wieder melden. Mit was auch immer. Die Verkündung des Urteils wäre dann Anfang Juli. Den Termin habe ich mir auf jeden Fall vorgemerkt.

Der Ausgang dieser Sitzung ist für die Geeksisters als Teilsieg zu werten was wieder zeigt, es lohnt sich zur Wehr zu setzen wenn gewiefte Rechtsanwälte meinen sie müssen anderen helfen die Taschen mit Geld zu füllen. Urheberrecht hin oder her – es handelt sich um ein Gesetz aus einer Zeit in der es Medien wie das Internet nicht gab, es ist dringendst verbesserungswürdig.

Unter dem Strich ein interessantes Erlebnis, drei nette Leute von den Geeksisters samt deren Anwälte kennengelernt und sich nett unterhalten. Was will man denn mehr? Ein endgültiges Stopp gegen den Abmahnwahn ja, das will aber wahrscheinlich nicht nur ich.

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