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SEPA Überweisung verändert den EU-Zahlungsverkehr

Geld

Noch rund 10 Monate wird es sie geben, die gute alte Einzugsermächtigung wie wir sie seit Jahrzehnten kennen. Ab 01.02.2014 wird die Einzugsermächtigung stufenweise abgeschafft. Nachfolger wird im Zuge des einheitlichen Zahlungsverkehrs in Europa die SEPA (Single Euro Payments Area). Das in Deutschland gerne verwendete ELV (elektronisches Lastschriftverfahren) wird bis 2016 noch beibehalten.

Viele Unternehmen denen wir eine Einzugsermächtigung erteilt haben – Stromversorger, Zeitschriftenverlage, Versicherungen – werden sich Zug um Zug an uns wenden um auf die Umstellung beim Geldeinzug hinzuweisen.

Doch nicht nur bei Lastschriften gibt es eine Umstellung, auch die ganz normale Überweisung (einmalige Zahlung) ist von der Umstellung betroffen.

Was muss ich bei SEPA-Zahlungen beachten?

Auf alles was es neben dem veränderten Überweisungsträger ankommt ist die IBAN die dann an der Stelle der heutigen Kontonummer eingesetzt wird. Aus Kulanz wie es heißt sollen Banken bis 2016 kostenlos bisherige Kontonummern und Bankleitzahlen in eine IBAN umwandeln. Innerdeutsche Überweisungen und Überweisungen ins europäische Ausland bilden dann keinen Unterschied mehr.

Banklaufzeiten, als die Zeit welche das Geld benötigt um auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben zu werden sollen verkürzt werden. Egal ob Inland- oder EU-Überweisung gilt dann,

  • im beleglosen Zahlungsverkehr (Onlinebanking) 1 Tag
  • im beleghaften Zahlungsverkehr (bei der Bank eingereichte Überweisungen) 2 Tage

SEPA mit verbessertem Verbraucherschutz

Mit der Einführung des SEPA-Verfahrens werden den Kontoinhabern mehr Rechte eingeräumt die meines Erachtens längst überfällig waren.

Eine unautorisierte Lastschrift – also eine Lastschrift zu der ich kein Einverständnis gegeben habe – kann binnen 13 Monaten zurückgegeben werden. Lastschriften denen ich zwar zugestimmt habe, mit denen ich aber aus anderen Gründen nicht einverstanden bin ist eine Rückgabe innerhalb von 8 Wochen möglich. Die Frist beginnt mit dem Tag der Belastung auf dem Konto zu laufen.

Ich kann mein Konto für Lastschriften komplett sperren lassen. Diesen Schritt muss man sich natürlich gut überlegen. Wer allerdings keine Lastschriften vereinbart hat und nur Zahlungen durch Überweisungen vornimmt kann hier einen Riegel in Sachen unberechtigten Kontozugriffen vorschieben. Die Sperre lässt sich jederzeit wieder aufheben.

White List und Black List im Lastschriftverkehr. Es besteht die Möglichkeit Zahlungsempfänger (Einreicher der Lastschrift) auf die jeweilige Liste zu setzen und damit die Möglichkeit einer unberechtigten Lastschrift im Vorfeld regeln. Auch diese Listen können jederzeit angepasst werden.

Wie geht es mit SEPA-Zahlungen weiter?

Bis Februar 2014 ist für Zahlungen sowohl innerhalb Deutschlands als auch EU-weit die Angabe von IBAN und BIC erforderlich. In den darauffolgenden 2 Jahren (02/2014 bis 02/2016) ist für innerdeutsche Zahlungen entweder IBAN und BIC zu verwenden. Für EU-weite Zahlungen ändert sich nichts, es bleibt bei IBAN und BIC.

Zeitfenster für SEPA
Ab Februar 2016 geht Europa im Zahlungsverkehr schrittgleich

Ab Februar 2016 benötigt man im Zahlungsverkehr sowohl innerdeutsch als auch europaweit nur noch die IBAN. Die IBAN ist für die Bank die eindeutige Kennziffer sowohl für den Überweisenden als auch für den Zahlungsempfänger.

Dies vereinfacht den Zahlungsverkehr zumindest hinsichtlich der erforderlichen Daten für eine Überweisung etc. Ob SEPA-Zahlungen den Zahlungsverkehr beschleunigen werden oder ob es weiterhin so ist, dass bestimmte Banken einen Tag mehr als nötig mit unserem Geld „spielen“ wird sich zeigen müssen.

Der Name des Kontoinhabers tritt dabei noch etwas mehr in den Hintergrund als er das bisher schon getan hat,  Kontonummer und Name des Empfängers werden nicht gegeneinander abgeglichen. Ein bisschen mehr Service und Sicherheit für den Kunden könnte man von Banken eigentlich schon erwarten.

4 Gedanken zu „SEPA Überweisung verändert den EU-Zahlungsverkehr“

  1. Hallo Thomas, danke für die Erklärung samt Grafik. Lassen wir uns überraschen, ob das auch alles so funktioniert wie es soll – am Ende haben wir aber eh nicht selbst in Hand, sondern müssen uns den Banken fügen…

  2. SEPA ist nicht einfach. Es gibt beim Lastschrifteinzug hinsichtlich der Vorabankündigung, der Erteilung und Pflege von Mandaten, Vorlauffristen sehr vieles zu beachten. Leider erfährt man von den Banken nicht alles. Viele Vorteile und Rechte werden nicht kommuniziert. Wer sich einen umfassenden Überblick über SEPA verschaffen möchte, kommt nicht ohne entsprechende Lektüre aus. Empfehlenswert ist ‚SEPA Kompakt‘ von Hans Eisenberg. Da erklärt ein Praktiker mit Beispielen wie SEPA abläuft und was man alles beachten muss.

  3. Wenn sich die Banklaufzeiten wirklich so verkürzen wäre es auf alle Fälle ein großer Fortschritt. Und wenn die Angabe von IBAN und BIC
    dann wirklich noch weg fällt wirds auch noch komfortabel.

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