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Sozietäten – groß nicht gleich gut

Rechtssprechung

Ein Großteil der Otto Normalverbraucher denkt, wenn ein Unternehmen angesichts seiner Größe weit über die Stadt- oder gar Landesgrenzen hinaus bekannt ist spricht dies auch für entsprechend hohe Qualität. Als pauschal falsch möchte ich dies auch nicht verwerfen. Man sollte aber an dieser Stelle auch nicht den Spruch vergessen, dass viele Köche den Brei verderben (können). Bei Rechtsanwaltskanzleien – und diese sehe ich gewissermaßen auch als eine Art Unternehmen – ist dies offenbar leider auch zutreffend wie meine eigenen Erfahrungen gezeigt haben.

Große Anwaltskanzleien – sogenannte Sozietäten – sind oftmals nicht nur an einem Ort ansässig. Verteilt über etliche „Zweigstellen“ in Deutschland und ggf. auch noch in der restliche EU verteilt macht dies auf den Mandanten einen besonders kompetenten Eindruck. Mit anderen Worten, es sieht sehr vielversprechend aus smit einer so weitläufig vertretenen Kanzlei zusammenzuarbeiten. Und hier greift der nächste, vielleicht auch abgedroschen klingende Spruch zum tragen – Qualität statt Quantität ist das gebot der Stunde.

Meine ganz persönliche Erfahrung konnte ich mit einer solchen großen Sozietät machen. Trotz einer Vorlaufzeit von knapp 10 Monaten wurde der Termin zur Klageeinreichung schlichtweg verschlafen. Und das trotz mehrfachen Hinweises meinerseits, dass man auf die Fristverstreichung achten möge. Verstrichene Fristen bedeuten unter dem Strich nichts anderes als „Prozess verloren bevor er überhaupt begonnen hat“.

Kein Schuldbewusstsein

SchuldFür solch einen Ausgang hätte ich keinen Anwalt beauftragen müssen, das hätte ich selbst besser hinbekommen. Aus meiner Sicht sollte es für die betreffende Kanzlei höchst peinlich sein wenn sie ihrem Mandanten mitteilen muss, dass der Karren nun tiefer im Dreck steckt als vorher und alles bis hierhin gelaufene völlig umsonst war.

Anstelle einer Entschuldigung oder ggf. einem Lösungsvorschlag zeigte man sich eher hochnäsig. In einem knappen Schreiben teilte man mit, dass der dafür verantwortliche Anwalt nicht mehr für die Sozietät tätig ist. Man möge sich doch bitte an ihn direkt wenden. Ist so gesehen schon mal Blödsinn, denn das Mandat samt Vollmacht wurde an die Sozietät übertragen, nicht an einen einzelnen Mitarbeiter (Rechtsanwalt).

Somit steht die Sozietät auch in der Haftung und ist letztendlich auch für solche Fälle versichert. Doch davon wollte man absolut nichts wissen und gab die Akte einfach ohne Einverständnis an eine andere Kanzlei weiter.

Große Kanzlei – viele einzelne „Handwerker“

Bei der Einholung eines Ratschlags wie es nun weiter gehen soll bzw. was ich noch tun kann sagte mir ebenfalls eine andere und eigenständige Rechtsanwältin, dass sie von Großkanzleien eher abrät weil dort letztlich „viele Einzelhandwerker“ unter einem Dach sind und leicht mal ein Termin verpasst werden kann. Auch das „Abschieben“ der Verantwortung auf eventuell ausgeschiedene Mitarbeiter sein keine Seltenheit.

Dieses Wissen nützt mir heute natürlich nichts mehr. Fehler können überall passieren, nur sollte man den Mumm dazu besitzen zu diesen Fehlern zu stehen. Genau darin sehe ich die erwähnte Hochnäsigkeit. Ich wiederhole mich hier jetzt gern wenn ich sage, dass ganz bestimmt nicht alle Sozietäten derartig arbeiten oder reagieren.

Aber zum Abschluss dieses Artikels soll nochmals ein Spruch herhalten der künftig zu einer Art Leitspruch von mir wird.

„Darum prüfe wer sich (ewig) bindet, ob sich nicht was Besseres findet“.

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