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Verstoß gegen Anwendungsbestimmungen

Einen Link setzen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verlinkten ist ein Verstoß gegen die Anwendungsbestimmungen.

So jedenfalls bei der schweizer Webseite des Tagesanzeigers, den ich hier verständlicherweise bewusst nicht verlinke. Denn extra eine Anfrage zu machen, deren Entscheidung abzuwarten und erst dann über eine Thema berichten oder verlinken zu dürfen ist mir erheblich zu umständlich!

Mit der Anfrage alleine wäre es aber auch noch nicht getan – ich bin kein Schweizer! Und nur an diese richtet sich das Internetangebot des Tagesanzeigers :roll: !

Wenn solche Nutzungsbedingungen Anwendungsbestimmungen Schule machen würden, bedeutet dies den Niedergang des Informationsflusses im Internet. Irgendwie frage ich mich schon, warum ein Verlag überhaupt einen Internetauftritt gestaltet und diesen dann derartig mittels Bestimmungen „zu Tode schnürt“?

Warum nicht gleich die Seite gänzlich mit einem Passwort schützen nur für via Post-Ident ausgewiesene Schweizer zugänglich machen, sofern es in der Schweiz so etwas gibt? Htaccess lässt grüßen :mrgreen: !

Da fragt sich nicht nur die Medienlese, ja geht’s noch?! Ups….., da fällt mir auf, ich hatte gar nicht gefragt wegen dieses Links…..

3 Gedanken zu „Verstoß gegen Anwendungsbestimmungen“

  1. Schon mal eine Google-Suche nach der Seite versucht? Wenn Google das Ergebnis anzeigt, verstößen die damit gegen deren Nutzungsbestimmungen. Das sollte man dann Google mal schreiben. Eventuell mit dem Hinweis darauf, dass Google hier problemlos abgemahnt werden könnte.

  2. @Ronnie:
    Dann hab ich ja nochmal Glück gehabt. Andererseits wären zwei Webseiten mit derartigen Bedingungen an einem Tag auch ein bisschen viel! Aber sie rudern ja schon zurück :lol:

    @Siegfriied:
    In diese Richtung hatte ich noch gar nicht gedacht, stimmt! Ob sich Google der Gefahr bewusst ist :twisted:

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