Spaghettivorschrift
So dann und wann greife ich auch mal zu diversen “Fixpodukten”. Auf der Rückseite dieser Packungen befindet sich ja immer eine Art Kochanleitung, über die Notwendigkeit bei so manchem Gericht schweige ich jetzt mal lieber.
Heute bin ich dabei aber auf eine Kuriosität bei der Wortwahl gestoßen bei der ich schmunzeln musste. “Spaghetti nach Vorschrift zubereiten”. Leider bleibt der Hersteller den Quellennachweis dieser Vorschrift schuldig, den nämlich hätte ich nur all zu gerne mal gelesen.

In Deutschland ist eben vieles geregelt und mit Vorschriften verknüpft, sogar wenn es nur um die Zubereitung von stinknormalen Nudeln geht
.
Der Hersteller teilte mir auf Anfrage mit:
Unsere Kunden verwenden bei der Zubereitung des K-Classic Fixproduktes Napoli unterschiedliche Nudeln, von unterschiedlichsten Herstellern. Da je nach Nudelsorte die Kochzeit anders ist, beziehen wir uns mit der “Vorschrift” auf die Zubereitungshinweise /-angaben auf der jeweiligen Verpackung der vom Verbraucher verwendeten Teigwaren. Gerne haben wir Ihren Hinweis zur Wortwahl “Vorschrift” zur Kenntnis an unseren Hersteller weitergeleitet. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen weiter helfen konnten.
Aber klar doch, vielen Dank!
Solltet ihr also mal andere Bezeichnungen vorfinden wer weiß, vielleicht habe ich dazu beigetragen
.
Diese Artikel mit ähnlichem Inhalt könnten Sie auch interessieren:
Trackback URL zu diesem Artikel | Kommentare zum Artikel als Feed
Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen werden mit dem Absenden akzeptiert. Erstkommentierer werden wegen der Moderation etwas zeitversetzt freigeschaltet. Danke für`s Verständnis und die Geduld.







