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Reha Entlassungsbericht fehlerhaft – Einspruch einlegen

Entlassungsbericht, DRV, Rentenversicherung

Der Entlassungsbericht aus einer Reha-Klinik ist ein sehr wichtiges Dokument. Im ersten Moment spielt der genaue Inhalt vielleicht keine bedeutende Rolle – „Papier ist geduldig“ wird gerne argumentiert. Doch die genannten Fakten des Entlassungsberichts können je nach deren Formulierung später seitens  von Rentenversicherungsträgern oder anderen involvierten Institutionen schnell zum Nachteil für den Patienten ausgelegt werden.

Ein Entlassungsbrief – egal ob von Reha oder einer anderen Klinik – enthält neben den Ansichten und Prognosen der behandelnden Ärzte auch die Eigenanamnese, also das, was ich bei der Aufnahmeuntersuchung oder dem Erstgespräch selbst hervorgebracht habe. Dies liegt nicht selten daran, dass Ärzte sich oftmals nicht die notwendige Zeit nehmen dem Patienten richtig zuzuhören.

Nicht selten sind hier Darstellungen zu Papier gebracht, die mit dem tatsächlich Gesagten eher weniger übereinstimmen. Im schlimmsten Fall ist die Eigenanamnese punktuell komplett falsch dargestellt (z.B. bei Angaben zu Familienangehörigen, Vorerkrankungen usw.)

Selbst wenn es sich nur um einen vorläufigen Entlassungsbericht handelt und die endgültige Fassung noch nicht vorliegt ist ein genaues Hinsehen enorm wichtig. Die Wahrscheinlichkeit, dass in der endgültigen Fassung die groben Fehler des vorläufigen Briefs behoben sind ist in vielen Fällen eher als gering einzuschätzen.

Zwar kann zu einem späteren Zeitpunkt immer noch diskutiert und richtig gestellt werden. Doch diesen Stress kann, nein den sollte man sich unbedingt so gut wie möglich ersparen.

entlassungsbericht

Ärztlichen Entlassungsbericht genau durchlesen

Entlassungsberichte sind in den seltensten Fällen ein besonders kurzes Druckwerk. Alleine hier entsteht schon eine gewisse Portion Abschreckung, dieses Dokument erst gar nicht genau zu lesen. Doch egal wie viele Seiten der Arztbrief auch haben mag – lesen Sie jede einzelne Seite konzentriert durch. Sind Sie dabei kritisch mit sich selbst. Denken Sie auf keinen Fall in die Richtung „so schlimm wird das schon nicht sein“.

Jede auch noch so kleine Abweichung sollte in die Waagschale geworfen werden. Machen Sie sich am besten Notizen zu allen Punkten des Berichts die „nicht in Ordnung“ sind um keinen zu vergessen. Auch wenn einzelne Punkte unwichtig erscheinen mögen. Denken Sie voraus. Überlegen Sie, welche Folgen eine falsche Darstellung ihrer Person bzw. Krankheit zukünftig haben kann.

Fehlerquelle Eigenanamnese

Eine besonders häufige Fehlerquelle ist die bereist erwähnte Eigenanamnese. In Gesprächen mit Gutachtern oder aufnehmenden Klinikärzten wird immer nach Familienangehörigen und deren Krankheitsgeschichte gefragt. Dies dient zwar unter dem Strich der besseren Einschätzung eines Patienten, doch dazu müssen die Angaben auch den Tatsachen entsprechen.

Immer wieder kommt es vor, dass Familienangehörige „für tot erklärt“ werden obwohl der Patient dies nie gesagt hat. Gleiches gilt für die Krankheitsbilder innerhalb der Familie. Ganz schnell wird Vater, Mutter oder sonst wem eine Krankheit „angedichtet“. Nichttrinker werden zu Alkoholkonsumenten, Nichtraucher zu Rauchern usw. ! Jede auch nur denkbare Konstellation ist hier möglich.

Auch die von ihnen vorgebrachten Beschwerden sind ggf. mit Fehlern behaftet oder werden gar komplett „vergessen“. Die praktizierten Schnellverfahren bei der Eigenanamnese sind ein guter Nährboden für Fehler jeglicher Art.

Denken Sie stets daran, den Stempel den man ihnen mit solchen Falschaussagen im Aufnahmebefund (Anamnese) aufdrückt werden sie nur sehr schwer wieder los. Denn angeblich sind es ihre eigenen Aussagen die hier festgehalten wurden – selbst dann, wenn Sie kein Wort davon in dieser Form erwähnt hatten. Das niedergeschriebene Wort zählt unweigerlich wenn Sie es nicht durch eigenes Einschreiten verbessern (lassen).

Absolvierte Reha-Leistungen

Achten Sie darauf, dass die im Brief geschriebenen Reha-Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Reha-Kliniken müssen dies gegenüber dem Leistungsträger bestätigen um es bezahlt zu bekommen.

Im umgekehrten Fall ist aber auch darauf zu achten, dass die attestierten Leistungen in Art und Frequenz stimmig sind. Wenn ihnen beispielsweise Fahrradfahren Beschwerden macht, im Entlassungsbericht jedoch festgehalten wurde, dass sie täglich ein Ergometertraining absolviert haben, so kann ihnen dies seitens von den weiterbehandelnden Ärzten vorgehalten werden wenn sie wieder von diesen Problemen sprechen. Dies dann natürlich zu ihrem Nachteil nach dem Motto „bei der Reha ging das doch auch“.

Ebenso verhält es sich mit den schmerzbedingten Abbrüchen von Anwendungen. Wurden diese auch tatsächlich dokumentiert?

Dies sollen nur zwei Beispiele gewesen sein wie Fehlinterpretationen aussehen können. Deshalb – lesen sie genau was über ihre Person berichtet wird.

Geschönte Rehabilitationsergebnisse

Der Kostenträger erwartet von einer Reha-Einrichtung, dass der Patient wieder „topfit“ entlassen wird – zumindest annähernd. Nur so rechnen sich die teils teuren Anwendungen. Das ist zwar verständlich und nachvollziehbar, doch ob eine Reha-Maßnahme letztlich auch so erfolgreich war hängt vom Beschwerdebild ab. Nicht jeder Mensch ist gleich selbst wenn dies anscheinend blind vorausgesetzt wird.

Im Entlassungsbericht werden der Anfangszustand und der Endzustand des Patienten gegenübergestellt. Hieran können sie erkennen wie wichtig es ist, dass der Aufnahmebefund auch der Wahrheit entspricht. „Unter den Tisch gefallene Symptome“ tauchen auch im Rehabilitationsergebnis meist nicht mehr auf.

Wer von einem vermeintlich gesunden Patienten etwas hat ist nur die Reha-Klinik. Diese steht dadurch als besonders effektiv da. Dem Patienten bringt es nichts wenn die Fakten einfach vertauscht bzw. geschönt sind.

Nutzen Sie Ihr Recht auf Widerspruch

Wenn von ihnen festgestellt wurde, dass der Entlassungsbericht von den eigentlichen Tatschen abweicht, dann stellen sie dies in einem Widerspruchsschreiben klar. Stellen sie gegenüber was der Entlassuungsbrief aussagt und wo hierbei die Fehler sind. Schildern sie zu jedem Punkt den tatsächlichen Ist-Zustand. Zögern sie nicht hierbei zwar freundliche aber doch deutliche Worte zu sprechen. Es geht schließlich um sie und ihre Gesundheit – um niemanden anderen.

Den Widerspruch schicken sie per Einschreiben an den Kostenträger, der die Reha genehmigt bzw. angeordnet hat UND an die Reha-Klinik selbst. Das Schreiben an die Reha-Klinik kann auch ohne Einschreiben versandt werden. Sehen sie von telefonischen Widersprüchen ab. Diese können aus eigenen Erfahrungen später nicht mehr bewiesen und nachvollzogen werden. Lassen sie sich nicht „einlullen“, von wem und wie auch immer sondern bestehen sie auf den Tatsachen.

Je schneller sie auf einen fehlerhaften Entlassungsbericht reagieren desto besser ist es.

Gute Besserung und viel Erfolg!

48 Gedanken zu „Reha Entlassungsbericht fehlerhaft – Einspruch einlegen“

    1. Hallo bin am 20 November von der Fachklinik Vielbach wegen meiner Spielsucht Entlassen worden arbeitsfähig habe aber gesagt das ich noch unter Stärken Depression leide und Knie schmerzen hat den Arzt nicht interessiert. Jetzt habe ich Probleme mit der Krankenkasse wegen Krankengeld da ich vor der Reha noch Krankgeschrieben war

  1. Auch ich Danke vom Herzen.

    Mir wurde nur eine Kurzfassung gegeben.
    Habe mir dann den Bericht vom Rentenbund schicken lassen und bin erschrocken
    vom Stuhl gefallen. Lügen, falsche Tatsachen usw.
    Ich würde gerne wissen was für FRISTEN gibt es für den Einspruch?

    Liebe Grüße
    Karsten

    1. Eine Frist kann erst dann zu laufen beginnen, wenn Dir der Bericht – in voller Länge – auch tatsächlich vorliegt. Wenn ich den Wortlaut nicht kenne kann ich auch keinen Einspruch einlegen. Wie das rechtlich natürlich ganz genau aussieht müsste dann ein Anwalt klären.

        1. „Normal“ sind Fristen 4 Wochen. Grundsätzlich gilt, je eher desto besser! Ein Abschlussbericht ist kein Bescheid als solches, kein Verwaltungsakt. „Einspruch“ ist deswegen rechtlich nicht korrekt weil nur gegen Bescheide etc. ein solcher eingelegt werden kann. Umgangssprachlich sprechen die meisten von einem Einspruch. Es handelt sich vielmehr um eine Richtigstellung von nicht korrekten Feststellungen. Nichts desto trotz ist eine solche Richtigstellung enorm wichtig, will man nicht falsch bewertet dastehen.

  2. Hallo Herr Liedl,

    ich habe meinen Arzt um die Herausgabe des Rehaberichtes gebeten und er kann ihn mir nicht geben, da auf dem Bericht ein Stempel der Reha-Einrichtung ist, der die Weitergabe an Dritte ausschließt. Sollte ich mich jetzt an die Reha-Einrichtung wenden oder an die Rentenversicherung?

    Frdl. Gruß

    1. Hallo Conny, Sie sind „keine Dritte“ in dieser Angelegenheit. Der Bericht handelt von Ihrer Person und somit haben Sie ein Recht auf Einsicht. Das Recht auf Einsicht in Ihre Krankenakte haben Sie sowieso und dort ist der Bericht enthalten ;-) . Hier darf man sich nicht verschaukeln lassen!

  3. Habe gerade meinen Entlassungsbericht in den Händen . Ich bin super sauer ,ich werde mich morgen gleich daran setzen und einen Widerspruch scheiben .Bei mir stimmt so einiges nicht . Behandlungen sind angegeben welche ich nie hatte . Der Orthopäde sagte mir ich könne mit meinen Beschwerden nicht mehr in meinen Beruf arbeiten ,das fehlt ganz usw. Kann nicht sein ,oder ,mein Rentenantrag hängt davon ab. Na,ich werde mich wehren Gruß Elke

    1. Hallo Elke. Wenn der Inhalt nicht den Tatsachen entspricht dann kann es nur eins geben – Widerspruch und die Forderung auf Nachbesserung des Entlassungsberichtes. So ein „falscher Bericht“ wird Dir immer wieder u die Ohren gehauen. Beim Rentenantrag, bei Antrag eines GdB usw.. Denn was dort steht ist schlichtweg Fakt. Niemand sollte falsche Tatsachen einfach hinnehmen oder denken, „das bringt eh nichts etwas zu sagen“. Denn dann bringt es wirklich nichts – vor allem Dir als Betroffenem nicht. Viel Erfolg.

  4. Hallo Herr Liedl,

    meine 86jährige Mutter hat sich den Oberschenkel gebrochen und in der Reha fast keine Fortschritte gemacht. Sie kam als Vollpflegefall zu Hause an.
    Im Entlassungsbericht der Reha wurde sie als gehfähig mit zwei Krücken und voll tauglich zur Bewältigung des täglichen Lebens beschrieben. Angeblich hat sie in der Reha eine Endoprothesenschulung erhalten (warum eigentlich? sie hat kein künstliches Gelenk).
    Der entlassende Arzt hat eine Blinddarmnarbe gefunden – meine Mutter besitzt ihren Blinddarm noch.
    Der Arzt hatte einen Verdacht auf Demenz – sie ist voll ansprechbar.
    Der Arzt beschrieb eine OP-Narbe mit Fäden an der linken Hüfte -die OP war am rechten Bein.

    Meine Mutter wurde ohne Schmerzmittel, Gehhilfen und Organisation einer weiteren Pflege nach Hause entlassen. Der von uns alarmierte Pflegedienst sah sie und schickte sie sofort ins Pflegeheim. Dort wurde festgestellt, dass eine Schraube im operierten Oberschenkel gebrochen war. Meine Mutter musste sofort wieder operiert werden. Wir bekommen jetzt wegen des Entlassungsberichtes keine Einstufung in eine Pflegestufe.

    1. Hallo Karin, hier scheint so einiges ganz massiv schief gelaufen zu sein. Gegen diesen Entlassungsbericht würde ich in jedem Fall Einspruch sowohl beim Ersteller des Berichtes wie auch bei der Pflegeversicherung einlegen (Einschreiben/Rückschein). Eine Gegendarstellung wie es wirklich gelaufen ist beifügen und ganz explizit auf die Mängel / Falschaussagen hinweisen bzw. diese unbedingt richtigstellen. Und das alles…. möglichst sofort um keine Zeit zu verlieren. Wenn es ganz „dumm“ laufen sollte einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Solche Bericht sind weder akzeptabel noch muss man die so hinnehmen. Viel Erfolg und nicht aufgeben, denn damit wird meistens kalkuliert.

  5. Hallo Herr Liedl,
    Ihren Artikel finde ich grundsätzlich sehr hilfreich.
    Ich befürchte ebenfalls, dass in meinem Entlassbericht einiges falsch sein wird. Die Reha EInrichtung möchte mir den Brief jedoch nicht aushändigen. O-Ton: „Dies ist nicht üblich“.
    Der Sachbearbeiter der Rentenversicherung sagte mir ich habe kein Recht darauf den Entlassungsbericht zu erhalten. Was kann ich jetzt tun???

    1. Als Patient haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht. Mit der Aussage „nicht üblich“ möchte man für mein Empfinden die Sache irgendwie unter den Teppich kehren mit der Hoffnung, Sie nehmen dies einfach so hin. Ggf. müssen Sie sich hier rechtliche Hilfe holen. Ich empfehle Ihnen auch diesen Artikel zur Thematik Akteneinsicht. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

  6. Hallo Herr Liedl,
    vielen Dank für Ihren Artikel. Ich war jetzt bei einer Reha und der Bericht war „unter aller Sau“mal ehrlich. Allein die Gliederung, nach Pkt. 1.2 kommt 1.5 dann sind Untersuchungen aufgeführt die nie durchgeführt wurden, ein Bericht einer Abteilung wurde vergessen, auf Hauptanliegen wurde nicht eingegangen, Ein- und Abgangsmedikation stimmen nicht, Sätze sind so formuliert, dass diese gegen mich ausgelegt werden können …….es reicht hier nicht aus.
    Das hab ich der Reha- Einrichtung vorgelegt- schriftlich. Sie haben das Gutachten geändert- ABER…es sind noch viele Sachen nicht beseitigt bzw. korrigiert worden und das Datum des neuen Gutachtens liegt vor dem des ersten Gutachten!!! Dann hab ich Ihren Artikel entdeckt.
    Also Beschwerde mit jeglichem Briefverkehr an die Rentenversicherung. Heute bekomme ich einen Brief von der DRV, dass ein Widerspruch nicht möglich ist, da es sich nicht um ein Verwaltungsakt handelt. Nach einem Telefonat mit der DRV wurde mir dies bestätigt, diese Fälle sind NUR mit der Reha- Einrichtung zu klären. Ich glaube nicht das diese sich darauf einlässt den Bericht neu zu fassen. Wie kann ich denn dann weiter verfahren?

    1. Guten Tag, wenn die erfolgte Nachbesserung des Berichts noch nicht ausreichend ist stellen Sie es erneut richtig – schriftlich und in Kopie an die Versicherung. Am besten machen Sie dies per Einschreiben. Solange der Entlassungsbericht nicht den Tatsachen bzw. der Wahrheit entspricht würde ich eine Richtigstellung einreichen. Das ist ein mühseeliger aber leider auch der einzige Weg. Viel Erfolg und Durchhaltevermögen dafür.

  7. Guten Tag
    Vielen dank für den Artikel,ich habe gleich widerspruch geschrieben.Ich wurde Arbeitsfähig entlassen obwohl
    bei der Abschlussuntersuchung mir verschlechterungen prognostiziert wurden.
    Prolaps in der LWS+HWS+ Atrose in der Rechten Schulter.
    Der Arzt sagte noch bei der Abschlussuntersuchung die Schulter ist schlimmer geworden,meinen erlernten Berufe als Maler+Taxifahrer soll ich nicht mehr ausüben wegen zu starker Belastung.
    Wegen der Atrose im rechten Arm kann ich den Arm nur zu 30% Anheben.
    BIN ABER SOFORT ARBEITSFÄHIG…………Ein Witz, eine Farce.
    Gruß Chr.Bienert

      1. Hallo, vielen Dank für die ausführliche Darstellung. Ich befinde mich gerade in einer orthopädischen Reha nach Implantation einer Endoprothese Sprunggelenk.
        Während ich vor der OP noch halbwegs gehen konnte, ist dieses nunmehr trotz Unterarmgehstützen nur noch unter starken Schmerzen möglich. Mittlerweile gibt es die dritte Diagnose, woran es wohl liegen könnte, dass ich das künstliche Gelenk kaum und vor allem nur unter Schmerzen bewegen kann.
        Während es zudem in der letzten Woche noch hieß, dass die Reha um zwei Wochen verlängert wird, hat der Chefarzt in meinem Beisein heute dieses negiert unter Hinweis darauf, das würde die Verweilstatistik verzerren (sprich nach unten ziehen) und ich würde aus orthopädischer Sicht gesund entlassen, was auch in dem Entlassungsbericht dokumentiert würde. Wenn ich meinen jetzigen Beruf nicht mehr ausüben könne, solle ich mir einen leichten Bürojob suchen!
        Ich bin psychisch restlos fertig und weiß nicht, wie ich weiter verfahren soll.
        Gruß

        1. Ich empfehle Ihnen die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes oder ggf. des VdK. Eine Rechtsberatung kann hier leider nicht erfolgen, weil derartige Thematiken generell sehr tiefgehend sind und fundierten Kenntnisstand erfordern. Ich wünsche Ihnen Erfolg und vor allem Gesundheit.

  8. Hallo Hr.Liedl
    Heute kam der eigentliche Entlassungsbericht,die Formen das ding so hin wie sie sich es sich vorstellen.
    Ich kann die Sache hier nicht darstellen weil es zu lange dauern würde.
    Auf den widerspruch ist man überhaupt nicht eingegangen,nur so viel es wurden Sachen reingeschrieben
    die überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen,und die Therapeuten haben nie ein Portokoll geführt über
    Sachen die man nicht mitmachen konnte.
    Mir wurde ein Bewegungsbad verordnet…….lächerlich nie gemacht weil es erstens kaputt war für die gesamte
    Rehadauer und zweitens hätte ich es sowieso nicht gemacht weil ich eine Chlor unverträglichkeit habe.
    Was würden sie mir Raten,Rechtsweg einschreiten?Es sind leider zu viele Fehler und unwahrheiten in diesen
    Bericht.
    Mfg.Chr.Bienert

    1. Moin, wenn die Reha in Verbindung mit irgendwelchen Anträgen steht (Rente o.ä.) gibt es keine Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Hab ich selbst durch.
      Abwarten bis Entscheidung getroffen wurde, dann kann man Widerspruch und später beim Sozialgericht Klage einreichen. Ansonsten gleich beim Sozialgericht vorsprechen.
      Viel Glück!! MfG Ecki

  9. Vor 2 Monaten war ich zu einer Anschlußheilbehandlung in eine Reha Klinik gekommen. Wegen Brustkrebs hat man mir die ganze rechte Brust abgenommen Die Kur selbst hat mir soweit ganz gut gefallen, es gab auch gute Bewegungstherapien aber gestern las ich beim Hausarzt den Entlassungsbericht und bin fast in Ohnmacht gefallen!!!Seit 10 Jahren leide ich ( 58 Jahre alt und Langzeitarbeitslos) unter chronischen Schlafstörungen, die durch die antihormonelle Therapie noch erheblich verschärft wurden. Es existiert auch ein ärztl. Attest vom Hausarzt und vom Frauenarzt, das ich nur noch in Tagesschicht arbeiten darf. Laut Bericht kann ich auch mühelos zu jeder Tages- und Nachtzeit arbeiten und bin das Freiwild für das JobCenter. Pausenlose Dauerschikanen sind jetzt zu erwarten. Hinzu kommt noch, daß ich angeblich ständig in Vollzeit stehen, krumm sitzen oder gehen kann und das auch beim Heben keinerlei Einschränkungen existieren. Reha sport ist angeblich bei mir überflüssig, dabei leide ich sowieso schon seit Jahren an chronischen Rückenschmerzen, die von Muskelverspannungen herkommen. Durch die fehlende Brust und die Veränderung der Körperstatik, sowie durch das Lymphödömrisiko und die antihormonelle Therapie, die die Knochen schädigt ist eine schwere körperliche solche Belastung schon erst recht eine Zumutung und Rehasport ist mehr als lebensnotwendig. Die ärztlichen Atteste wurden einfach ignoriert. Es geht mir noch nicht mal um eine Frühverrentung, sondern darum, das ich angemessen vermittelt werden kann und meine ganze Kraft nicht durch permanente Quatschbewerbungen und Dauerschikanen verheize.Die Rentenversicherung sagt, die Korrektur müsste ich mit der Klinik ausmachen. Sie nehmen keine Widersprüche an. Der Klinik schrieb ich einen Widerspruch und hoffe auf Korrekturen.
    Es ist ja nicht zu fassen. Vor der Krebsdiagnose war ich weitaus besser vor unangemessenen Quatscharbeitsstellen geschützt wie heute. Es gibt sogar ein arbeitsmedizinisches Gutachten und in meinem Alter ist das sowieso ein Witz Selbstverständlich werde ich nirgens eingestellt, aber eine solche Falschaussage lasse ich nicht auf mir sitzen und wenn ich einen Anwalt benötige. Muß ich erstmal Krebskrank werden um schwere Arbeiten machen zu können. Die Ärztin hat mich gerade mal 20 Sekunden gestreift, wie kann die überhaupt Beurteilungen abgeben. Hoffentlich ist mein Schwerbehindertenausweis nicht in Gefahr. Was sagen Sie dazu?

    1. Guten Tag U. Weber, ich kann die einzelnen Fakten hier nicht bewerten und Ihnen auch keine rechtliche Beratung geben. Sie können nur dem Verfasser des Abschlussberichts gegenüber darauf bestehen, dass falsche bzw. fehlerhafte Passagen nachgebessert werden. Notfalls ist dies nur unter Mitarbeit von z.B. VdK oder eines anderen Rechtsanwaltes möglich. Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute und vor allem viel Kraft, welche in solchen Streitigkeiten leider stets von Nöten ist.

  10. Hallo Herr Liedl, die Saxchbearbeiterin der DRV Bayern Süd hat mir heute mitgeteilt, das es keinen Rechtsanspruch auf einen Widerspruch gegen den ärztlichen Entlassungsbericht gibt. Sie wertet meinen Widerspruch als Beschwerde. Was kann ich jetzt noch als Begründung verwenden, da es sich um einen Widerspruch handelt … gegen einen fehlerhaften Entlassungsbericht der Reha-Klinik.

    1. Hallo KG,
      Ob Widerspruch oder Beschwerde, Fakt ist dass dieser Bericht eine oder mehrere Behauptungen enthält welche nicht der Wahrheit entsprechen.

      Es ist schon richtig, rechtlich betrachtet ist dieser Bericht kein Verwaltungsakt, demnach kann kein Widerspruch in dieser Form eingelegt werden. Nichts desto trotz können Sie mit Ihrer „Beschwerde“ darauf bestehen, dass die falsch gemachten Angaben nachgebessert oder komplett entfernt werden wenn letztere „völlig aus der Luft gegriffen“ sprich erfunden sind. Auf keinen Fall entmutigen lassen. Mit den Worten „gibt es nicht“, „haben wir nicht“ oder „geht nicht“ wird sehr gerne versucht den Patienten davon abzubringen womit er begonnen hat – den Anspruch auf Richtigkeit und Ehrlichkeit im Bericht durchzusetzen.

  11. Guten Tag Herr Liedl,
    zunächst einmal vielen Dank für Ihre Mühe, diesen Blog zu schreiben und über Jahre hinweg zu betreuen – Hut ab!
    Zu meiner Sachlage: ich habe auf meine Nachfrage an die Reha-Einrichtung bezüglich einer Diagnose nur eine ausweichende Antwort erhalten. Meiner Meinung nach ist diese Diagnose falsch und müsste aus dem Entlassungsbrief gestrichen werden.
    Nun meine Anliegen:
    1. Mit Sicherheit ist der erste Entlassungsbrief schon bei der DRV angekommen und abgeheftet. Angenommen, ich erreiche es tatsächlich, dass der Brief neu formuliert wird – was geschieht mit der ersten Version? Wird die vernichtet?

    2. Wie erreiche ich, dass der Entlassungsbericht tatsächlich geändert wird? Im Moment habe ich den Eindruck, dass die Reha-Klinik es mit „Aussitzen“ versucht. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten…

    3. Sie schreiben oben, dass ein Entlassungsbrief nicht als Verwaltungsakt gesehen wird. Ich habe aber im Internet eine Quelle gefunden, die behauptet, dieser Brief könne auch im Nachhinein noch rechtlich relevant werden: „Diese, auch nachträglich mögliche Bestimmung zu Beweiszwecken (sog. Zufallsurkunden) erhält der Arztbrief spätestens bei zivil- oder strafrechtlichen Auseinandersetzungen, etwa anlässlich von Behandlungsfehlern oder Abrechnungsfragen.“
    Ist Ihnen ein solcher Fall bekannt?
    https://www.jura.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Juristische_Fakultaet/Hilbig_Lugani/Fotos/AEJT/Vortraege/Vortrag_MAKOSKI.pdf

    Vielen Dank im Voraus,
    Steffi

    1. Gerne gebe ich zu Ihren Fragen eine persönliche Einschätzung ab. Diese stellt aber keine Art von Rechtsberatung etc. dar und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
      1. Wenn es für eine Sache zwei Versionen gibt, dann ist immer die neueste auch die aktuellste Version. Ob nun die „alte Version“ vernichtet wird ist schwer zu beantworten.

      2. Nun, wenn ein Bericht fehlerhaft ist sollte man meinen, dass darüber gesprochen wird. Das mit dem „Aussitzen“ kommt mir bekannt vor. Frei nach dem Motto „irgendwann gibt der andere auf weil es ihm zu dumm ist“. Deswegen immer dran bleiben. Bezüglich eines Anwaltes: Es gibt neben dem SoVD auch noch den VdK der hier für einen geringen Jahresbeitrag Unterstützung anbietet. Dies ist billiger als ein Rechtsanwalt aber immer noch besser als gar keinen Beistand. Hierzu würde ich Ihnen in jedem Falle raten!

      3. Ja, aber das macht den Entlassungsbrief immer noch zu keinem Verwaltungsakt in der Hinsicht. „eingesetzt werden“ kann so was immer und irgendwo. In welcher Form genau und was es letztlich bewirkt ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Mir persönlich ist hier nichts bekannt.

      Alle guten Wünsche für die Zukunft.

  12. Hallo Herr Liedl,

    Kann man bei fehlerhaften Aussagen in einem Entlassbrief / Diagnoseschreiben eines Krankenhauses (keine Rehaklinik ) auch um Nachbesserung bitten?

  13. Hallo Herr Liedl,
    super, dass es diese Seite gibt. Auch mir ist es vor einigen Jahren passiert, dass ich Widerspruch einlegen musst. Von der RV kam dann, dass man daran nichts ändern könne, weil die Klinik bei Ihrer Einschätzung bleibt. Den Widerspruch habe ich mir aber aufgehoben.

    2016 war ich wieder in einer Anschlussheilbehandlung. Geringfügiges stimmt an der Aussage des ärztl. Entlassungsberichtes nicht, vor allem aber: jetzt kann ich plötzlich mehr wie 6 Std. arbeiten, obwohl mir vorher nur bis 5-6 Std. bescheinigt wurden. (Sie wussten, dass ich nur an 3 Tg. á 5 Std arbeite!)

    Macht es Ihrer Meinung nach jetzt noch Sinn einen Widerspruch einzulegen – ich könnte die vdk dazu ziehen.

    Was würden Sie mir bitte raten?

    Gruß
    C.

    1. Ein Entlassungsbericht ist kein Bescheid, also kein Verwaltungsakt. Man kann gegen ihn keinen Widerspruch im klassischen Sinne einlegen. Aber eine Richtigstellung der fehlerhaften Angaben eines solchen Berichts kann ich geltend machen. In wie weit das dann zum Erfolg führt steht auf einem anderen Blatt. Einen rechtlichen Beistand hinzuzuziehen ist nie ganz verkehrt.
      Viel Erfolg.

  14. Hallo Herr Liedl,
    ich hatte im Oktober eine Reha, die war Urologisch angedacht, es gab für mich während der Reha nur 3 Urologische Anwendungen, hierbei waren es auch immer nur 2 Übungen die dabei gemacht wurden. Ich hatte mich jeden 2. Tag bei dem behandelnden Arzt beschwert, da ich weiß, dass es für meine Erkrankung noch mehr Übungen und Anwendungen gibt (vergleich zur AHB und vorherigen Reha) Der behandelnde Arzt vertröstete mich jedes mal und es kam nichts dabei rum. Es waren auch nur 4 urologische Patienten in der Klinik von 180, der Rest war Orthopädisch und Onkologisch.
    Als ich dann von der Reha nach Hause kam, habe ich den Mangel dem Versicherungsträger DRV-RLP in Speyer mitgeteilt. 2 Wochen später kam dann der Abschlussbericht. Nachdem ich den durchgelesen hatte, war ich am zweifeln ob ich der Jenige war, der darin beschrieben wurde. Es passte rein gar nichts, es gab keine ausführliche Aufnahmeuntersuchung, ich saß lediglich bei dem Arzt am Schreibtisch, er las meine Akte durch , fragte ein paar Sachen nach und legte dann die Anwendungen fest, hierbei wurde ich noch nicht einmal vom Arzt angefasst. Im Bericht stand dann, Herz und Lunge abgehört, abgetastet, abgeklopft, ausführlich Ultraschall untersucht…. Nichts Stimmte davon, lediglich Körpergröße und Gewicht sowie Blutwerte.
    Ich habe dann dem Versicherungsträger zu jedem Punkt mitgeteilt was wirklich gemacht wurde und dass meine Beschwerden sich nicht verbessert haben. Der Versicherungsträger hatte dann eine Stellungsnahme des Behandelnden Arztes angefordert, welche gestern dann gekommen ist. Hier musste ich feststellen, dass mich der Arzt als Lügner darstellte, bzw. dass ich die Behandlungen (70% waren Vorträge) falsch Interpretieren würde und das alles so stimme wie er es Beschrieben habe. Wie kann ich jetzt weiter dagegen vorgehen, es war für mich 4 Wochen verschwendete Zeit ohne dass es mir besser geht.

  15. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hatte auf Grund eines Unfalles mit Folge Wirbelfraktur, und dadurch dorsale Spondylodese (interner Fixateur) mit anhaltenden starken Schmerzen eine Reha. Alles, was ich in der Visite sate, wurde ignoriert, und mein Entlassungsbrief war so, dass ich als arbeitsunfähig für meinen Beruf entlassen wurde. Allerdings stimmte sehr viel in dem Bericht nicht. Aus meiner Sicht war sehr viel geschönt, damit die Klinik gut darsteht. Mir ging es bei Entlassung allerdings schlechter, als bei Aufnahme. … Ich befand mich auch in psychotherapeutischer Behandlung auf Grund einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sowohl die chronische Schmerzstörung, wie auch die posttraumatische Belastungsstörung wurden nicht mal erwähnt, angeblich auf Grund von Datenschutz. Ich legte sofort Widerspruch ein. Inziwschen ist dies 4 Monate her. Ich telefoniertwe erneut zumindest mit der Psychologin dort, und schrieb die Klinik erneut an, um an meinen Widerspruch zu erinnern, und um umgehende Bearbeitung zu bitten. Auch das ist inzwischen schon wieder 3 Wochen her. Nichts tut sich. Jetzt meine Frage.: Was kann ich tun? Wohin kann ich mich wenden? Oder muß ich auch dies über einen Anwalt regeln? Das ist alles nicht mehr normal. Man kommt unverschuldet in einen Unfall, und hat nur Ärger und Lauferei. Die Beschwerden alleine reichen allerdings schon. Warum geht man in Deutschland mit Unfallopfern so um? Mich macht es echt wütend.

  16. Hallo an Alle anderen und Herrn Liedl,
    bin auf diese Weseite gestoßen weil der Bericht des Gutachters von der RV wegen Erwerbsminderungsrente völlig falsch ist! Befunde von MRT hat dieser Arzt weggelassen, oder besser einfach ignoriert. Migräne, die seit 43 Jahren besteht und verdammt weh tut, keine Anzeichen dafür entdeckt, mir eine Suchterkrankung angedichtet allerdings auf was, steht da nicht, weil es die Sucht gar nicht gibt, wie das möglich sein kann ist mir unvorstellbar, und Lügen würde ich auch aber im normalen Rahmen. Das sind nur die gröbsten Fehler! Aber die Rentenkasse bezieht sich jetzt nur noch auf dieses Gutachten.
    Da dies ja ein offizieller Bericht ist, kann man dagegen Rechtsmittel einlegen oder Klagen?
    Vielen Dank für Ihre Mühe und Grüße
    Birgit Tharann

  17. Hallo Herr Liedl,

    ich hatte heute meine Abschlussuntersuchung in der Reha : Arme nach vorne, zur Seite, nach oben und hinter dem Rücken verschränken. Das wars. Mit dem Ergebniss wieder voll Arbeitsfähig.
    Nun bin ich aber Pre-Operativ hierher gekommen. Heißt, mein Arzt hat mich hierher um auch mal den Kopf frei zu kriegen vor den Op´s.
    BSV LWS, HWS, Arthrose, Hüftarthrose und eben beide Knie und HWS sollen operiert werden. Das passt doch nicht oder?!?
    Desweitern im Arztbrief gleich mal Psychische und Verhaltensstörung aufgrund Opioide und Cannabinoide. Ich bekomme seit kurzem aufgrund von Gastritis nach Jahrelangen Medi´s nun Cannabis. Bekam es 3 mal verschrieben, während der Reha hatte ich nur noch kurz etwas. Oxycodon habe ich halbiert um es langsam abzusetzen. Ab dem ersten moment hat mich der Arzt auf Cannabisbhängig reduziert.
    Nun habe ich natürlich Angst das mir das wieder riesige Steine in den Weg legt. Ich kämpfe seit 20 Jahren mit Schmerzen, werde hier bei weitem nicht geheilt oder gar Schmerzfrei entlassen. Ich bin lediglich ein wenig beweglicher in der bereits vor 8 Jahren operierter Schulter.
    Ich bin froh das ich diesen Blog gefunden habe………
    Nebenbei, der Arzt hat mich in den 3 Wochen 3 mal jeweils zwei Minuten gesehen, inklusive Entlassungsuntersuchung, dann schreibt der so einen Mist.
    Den Ausführlichen Bericht fürchte ich natürlich erst richtig.

    1. Für eine Rehaklinik sieht es in der Statistik natürlich erheblich besser aus, wenn die Patienten als „geheilt“ entlassen werden. Dass es Krankheitsbilder gibt, die dahingehend nicht behandelbar sind scheint dort nur zweitrangig zu sein. Entsprechend fallen dann die Entlassungsberichte etc. aus. Und auf die Psyche zu schieben ist der in meinen Augen „billigste und einfachste Weg“ – leider. Lange Rede kurzer Sinn, jetzt erst einmal abwarten bis der Bericht in endgültiger Version vorliegt (man braucht immer alles schriftlich). Und dann entsprechend reagieren. Mit dem Hausarzt (Orthopäden) sprechen, ihm den Bericht zeigen und hören was der meint. Manche Ärzte haben dann doch Hirn und merken was da schief läuft. Und in der Hinterhand immer an eine rechtliche Vertretung denken, entweder via VdK oder ein Rechtsanwalt für Sozialrecht.

      Ich drücke zum einen die Daumen, dass sich die Gesundheit nicht weiter verschlechtert und zum anderen wünsche ich alles viel Erfolg beim Kampf gegen diesen Apparat. Man braucht einen langen Atem, Geduld und viele Nerven. Doch immer daran denken, nur wer aufgibt hat verloren!

  18. Hallo, auch mein Rehabericht war fehlerhaft. Ich habe in der Rehaklinik angerufen. Die Mitarbeiterin am Telefon hat mich gebeten, die Fehler aufzuschreiben und zu korrigieren und ihnen zu zuschicken. Habe ich gemacht und der Bericht kam innerhalb kürzester Zeit korrigiert zurück.

  19. Hallo Herr Liedl,
    danke für diesen Artikel. Ich habe heute meinen Rehabericht bekommen und auch dieser enthält diverse Falschangaben, die ich richtigstellen werde. Eine Sache ist mir dabei besonders unangenehm aufgefallen. Ich habe das Angebot einer psychologischen Beratung in Anspruch genommen und nachgefragt, ob für die Psychologin in diesem Gespräch die Schweigepflicht besteht, also was im Raum besprochen wird, bleibt im Raum. Das hat sie mit ja beantwortet. Nun finde ich Aussagen im Entlassungsbericht, die da nicht hinein sollten, die nirgendwo hingeschrieben werden sollten. Auch Falschaussagen aus dieser Sitzung stehen da. Dürfen psychologische Sitzungen im Detail überhaupt in den Entlassungsbericht?
    Danke

    1. Es ist natürlich „eine Sauerei“ wenn dort Passagen enthalten sind, die dort nicht hin gehören. Die sog. „Falschaussagen“ kommen sehr häufig vor, es wird behauptet was man selbst nie gesagt hat. Letztlich wirklich klären und ggf. dagegen vorgehen kann man nur mit einem Fachanwalt, dem VdK o.ä. Institutionen. Selbst und alleine erreicht man hier leider gar nichts. Ich wünsche viel Erfolg bei allem was Sie anpacken und natürlich auch Gesundheit.

  20. Guten Tag,

    ich würd vor 8,5 Wochen aus der orthopädischen Reha entlassen und viele Darstellungen stimmten nicht überein. Der Entlassbrief beschrieb z.B. eine deutliche Besserung ab der dritten Woche, dabei verschlechterte sich mein „Zustand“ ab dann erst richtig u.v.m.
    Ich habe nach Erhalt des Entlassbriefs in voller Länger direkt einen Widerspruch geschrieben und diesen an die Rehaklinik, das Beschwerdemanagement der Rehaklinik und den Kostenträger die DRV geschickt. (per Einschreiben)
    Sie sind auch alle eingegangen und die DRV bat darum, dass ich sie auf dem Laufenden halte.
    Nach 4 Wochen habe ich nochmals in der Rehaklinik schriftlich darauf hingewiesen, dass ich bisher keine Rückmeldung erhalten habe und dringlichst um Stellungnahme bzw. Abänderung der Briefes bitte.
    Es kam immer noch keine Rückmeldung.

    Gibt es generell Fristen, in denen die sich zurückmelden müssen? Ist die DRV vielleicht verpflichtet dem ebenfalls nachzugehen, wenn ich als Patient keinerlei Rückmeldungen bekomme? Solange ich keinen den Tatsachen entsprechenden Entlassbrief erhalte, kann ich keinen Verschlimmerungsantrag für meinen GdB stellen u.a.
    Kann der VdK oder SovD bei solchen Dingen weiterhelfen?

    Bei meiner Rechtschutz habe ich leider nur die ernüchternde Rückfrage erhalten: „Was wollen Sie denn damit erreichen? Wollen Sie in Rente oder was?!“
    Das ist absolut nicht mein Ansinnen, aber ich bin gerade mal 29, arbeite, habe ein kleines Kind und schaffe kaum meinen Alltag. Das ist doch nicht richtig.

    Ich bin über jeden Tipp und jede Hilfe dankbar.

  21. Ich wurde im April aus der Reha psychosomatische Einweisung von der Reha Ärztin Orthopädie für sofort voll arbeitsfähig mit min 6 Std mittlere Tätigkeit entlassen. Bei der Aufnahme hatte ich mehrere Beschwerden u.a. linkers Sprunggelenk und LWS ( Diagnose nach Entlassungen fusheberparalese und Bandscheiben Vorfall) während der Reha musste ich sportliche Tätigkeit wie schwimmen, Radfahren Wandern aufhören, wegen Li. Fuß zusätzlich noch Entzündung im rechten Fuß (deshalb sogar Untersuchung im Krankenhaus) und rechts Handgelenk (chronische Entzündungen) .
    Mir wurde in der Reha Physiotherapie verweigert obwohl ich zu Hause für Fuss und Rücken Verordnung hatte, weil es nicht im Sinne des Trägers sei, selbst bei privater Zahlung wurde Behandlung abgelehnt. Darf das sein? Mit Schmerzen im linken Fuß die Reha angetreten und mit Schmerzen in beiden Füssen und geschwollen entlassen. Der ganze Entlassungsbericht, Eingangsanamnese, verordnet Behandlung, Medikamente Vergabe ist fehlerhaft und ungenau stimmt teilweise nicht Mal mit der Krankenakte und den Notizen der Ärztin überein. Ich streite mich seit April mit der Klinik herum und habe auch bei der DRK Beschwerde eingereicht, doch es passiert nichts der Bericht wird nicht geändert, die DRK vertaut auf das Wissen der Fachärzte… Alles sei korrekt. Was kann ich noch tun.. viele Fehler im Bericht können schriftlich belegt werden.

  22. Hallo, ich war so bescheuert mich selbst in eine psychosomatische Privatklinik einzuweisen.
    Habe dafür alle Hebel in Bewegung gesetzt u.a. eine Krankenhauseinweisung organisiert.
    Aber was in der Klinik geboten wurde spottet jeder Beschreibung. Ich habe dann irgendwann sowas von genug gehabt, dass ich in einer Email an eine der Arzt*Ärztin dort Dampf abgelassen habe. Ich wurde dann innerhalb weniger Tage entlassen.
    Wenige Wochen zu vor wurde seitens der Klinik noch ein Verlängerungsantrag bei meiner PKV gestellt. In einem Gespräch zwei Wochen nach dem Verlängerungsantrag sagte besagte Arzt*Ärztin, dass er/sie es mir wünschen würde, dass ich noch drei, vier Monate in der Klinik bleibe.

    Meine Email muss diesem Arzt*Ärztin aber der Art im Halse stecken geblieben sein, dass er/sie mich jetzt im Entlassbericht komplett vernichtet. So viel zur Aussage des Arzt*Ärztin im Abschlussgespräch „wir können damit umgehen“.

    Frage: Kann ich gegen den Entlassbericht vorgehen?
    Problem ist, sollte mein Arbeitgeber vom Entlassbericht Wind bekommen, bin ich dort unten durch, da Aussagen die ich im Vertrauen auf die ärztliche Schweigepflicht machte drin stehen und weiterhin Dinge behauptet werden die ich so nie gesagt habe. Mir werden Sachen einfach in den Mund gelegt und Tatsachen verdreht dargestellt.

  23. Super Seite, vielen Dank. Auch in meinem Entlassbericht stehen Unwahrheiten drin und was aber für mich aber unglaublich ist, ist der letzte Satz:

    „Im psychologischen Abschlussgespräch gab die Patientin an, ihren Zielen nicht näher gekommen zu sein. Es gehe ihr schlechter als zu Beginn der Behandlung – vor dem Hintergrund des Rentenbegehrens können wir davon ausgehen, dass es im Erleben der Patientin auch zu keiner Besserung kommen durfte“

    Unfassbar – eine Unterstellung sondergleichen und dann vor dem Hintergrund meiner 30jährigen Leidensgeschichte und meinen Diagnosen.

    Kann ich darauf bestehen, dass diese unsachliche Unterstellung entfernt wird?

    1. Darauf bestehen, dass etwas entfernt wird kannst Du nicht, alleine schon mal gar nicht. Dazu müsstest Du mindestens einen rechtlichen Beistand (Rechtsanwalt/Fachanwalt oder VdK) haben. Und auch dann müssten „falsche Aussagen“ wiederum von einem anderen Arzt widerlegt werden. Was Du aber tun kannst ist,m dass Du Deinen Einspruch auf diesen Punkt mit in Deine Akte einbringst, einfach stehen lassen würde ich falsche Angaben auch nicht.

  24. Gerade halte ich den korrigierten Entlassbericht meiner Kur in der Hand. Ich bin sehr froh, dass ich einen Widerspruch gegen den ursprünglichen Bericht verfasst habe. Da habe ich mir gute Anregungen von Ihrer Seite geholt. Vielen Dank!

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