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Ahnungslos

Generell setze ich eigentlich voraus, dass eine bescheiderstellende Behörde weiß was sie schreibt. Beim Steuerbescheid scheint das nicht so zu sein.

Die Eurojongleure schrieben:

Erläuterung zur Festsetzung: Ohne einen Nachweis ist der Pauschbetrag nicht berücksichtigungfähig.

Stellt sich die Frage, welchen Pauschbetrag die bearbeitende Dame da überhaupt meinte und mit was hier in welcher Form etwas nachgewiesen werden muss??

Zumindest hatte ich mir erhofft, dass telefonisch etwas Licht ins Verwaltungsdunkel gebracht werden kann. Aber auch hier bin ich einem Irrtum aufgesessen. Meine Bitte um Klärung dieser ominösen Erläuterung beantwortete mir man mit

… das kann ich ihnen jetzt auch nicht erklären…

Find ich klasse. Obwohl man sich nicht unbedingt wundern muss, wenn bei einem derartig undurchsichtigen Steuersystem nicht einmal mehr die „eigenen Mitarbeiter“ einen Durchblick besitzen. Ich soll mich jetzt jedenfalls Monatg wieder melden, denn Aufklärung kann scheinbar nur eine Person leisten die ausschließlich montags und mittwochs von 8 – 12 Uhr da ist.

Da bin ich ja mal gespannt.

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