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Autobahndrängler: Herausforderung oder Freibrief?

Politik Gesetze

Auf Deutschlands Straßen wird verbreitet und aktiv nach Verkehrssündern gefahndet. Dabei spielen die Zivilfahrzeuge der Polizei (Provida genannt) eine ganz bedeutende Rolle. Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, Verstöße gegen Überholverbote sowie Mindestabstand und Nötigung in Form von Drängelei stehen dabei ganz besonders im Visier. Wir alle kennen haben schon mal von schrecklichen Unfällen gehört oder gelesen die von solchen Verkehrsrowdys verursacht werden.

Überall können die Beamten der entsprechenden Polizeidienststellen jedoch nicht sein, einige der notorischen Verkehrssünder huschen deswegen immer und immer wieder durch die Maschen der Fahnder.

Wer nun denkt, dass er einen solchen Raser mit einer Anzeige dran kriegen kann irrt sich gewaltig. Selbst wenn man den Beifahrer als Zeugen benennen kann nützt das gar nichts. Diese Erfahrung habe ich nun selbst machen müssen, das Verfahren gegen einen Drängler der bei Tempo 120 nur einen Abstand von etwa 2-3 Fahrzeuglängen hatte und dann auch noch mit überhöhter Geschwindigkeit rechts überholt hatte wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt. Kennzeichen, Fahrzeugtyp etc. waren den ermittelnden Behörden bekannt.  Weiter hieß es in dem Schreiben:

…. der anhand des Kennzeichens ermittelte Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen!

Vor allem wegen Dunkelheit, schlechten Witterungsverhältnissen (das macht sein Handeln noch bedenklicher) und der entstandenen Gefahrensituation konnte der Fahrer von uns nicht identifiziert werden.

Dass sich der Beschuldigte zu den Vorwürfen nicht geäußert hat ist logisch, angesichts der Folgen eines solchen Verhaltens. Gewusst hatte er meines Erachtens genau um was es geht. Es ist natürlich auch sein gutes Recht zu schweigen.

Wenn Staatsanwaltschaften allerdings solche Verfahren einstellen und die Täter nicht zur Strecke bringen (wollen), eröffnet dies Tür und Tor für Raser, Drängler & Co. sowie deren Bleifuß. Alles was Autobahnrowdys tun müssen ist scheinbar dafür zu sorgen, dass sie in ihrer Person nicht erkannt werden und im Falle einer Anzeige zu schweigen. Bevor aus diesem „Freibrief“ eine Verurteilung wird muss es wohl erst zu einem ordentlichen Crash kommen.

Sowas schreit ganz laut nach einer Halterhaftung. Welchen Zweck erfüllt eigentlich das Kennzeichen am Auto wenn nicht den, dass es einer bestimmten Person zugeordnet werden kann? Aber was will man von einer Rechtssprechung erwarten, die sich selbst in Frage stellt in dem Videokontrollen im Straßenverkehr gegen das Selbstbestimmungsrecht verstoßen und darauf sogar plädiert werden kann?

9 Gedanken zu „Autobahndrängler: Herausforderung oder Freibrief?“

  1. Ja, auch fahre gerne mal flotter – aber im Rahmen, wenn man es so nennen möchte. Und dennoch finde auch ich, dass die Strafen und das Vorgehen hierzulande zu lasch sind. Wenn man da mal über die Grenzen schaut, weiß man warum die meisten Holländer, Belgier, etc. sich in ihrem Land so schön an die Geschwindigkeit halten, die Strafen sind horrend und (zumindest für Ausländer wie uns Deutsche) sofort vor Ort zahlbar.

    Andererseits sind hier aber viele Vorschriften auch nicht nachvollziehbar. Da darf ich auf einem alten zweispurigen Autobahnteilstück so schnell fahren (ja, 130 Richtgeschwindigkeit, ich weiß) wie ich will und auf dem neuen gut ausgebauten 4-spurigen Teil soll ich 100 fahren, in strahlendem Sonnenschein an einem ruhigen und vor allen Dingen verkehrsarmen Sonntagvormittag. Da vermisse ich den logischen Ansatz.

    Aber ich schweife ab. In deinem Fall ist es ja anders und leider so, wie Du gesagt hast: es wäre erst richtig ermittelt worden, wenn Du im Graben gelandet wärst …

    1. Auch ich bin gerne flott unterwegs, allerdings sowohl der Verkehrsdichte als auch allen anderen Gegebenheiten angepasst. Auf der linken Spur beharren geht allerdings gar nicht. Wegen der Nachvollziehbarkeit….. stimmt. Nachts vor einem Kindergarten 30 km/h ist mindestens genauso schwachsinnig. Allerdings muss eine Vorschrift hinsichtlich deren Beachtung nicht nachvollziehbar sein. Hier war ganz klar Straßenverkehrsgefährdung im Spiel welche nicht geahndet wurde. Und das alles weil der Täter schweigt? Ne sorry, das kann es wirklich nicht sein. Wer auf der Autobahn so fährt tut dies nicht das erste Mal und auch nicht das letzte Mal. Eins auf den Deckel bekommt er halt erst dann wenns kracht….. so eine Logik verstehe ich noch weniger als manche Vorschrift der StVO! :nenene:

  2. Du hattest in deinem Artikel ja die Halterhaftung angesprochen. Ist es nicht so, dass immer dann, wenn der Fahrer nicht einwandfrei ermittelt werden kann, der Halter zumindest herangezogen wird? Weiß aus eigener Erfahrung, dass es so läuft, wenn man ohne Foto geblitzt wird. Falls man als Halter dann nicht den Fahrer benennen kann oder will, ist man eben selber dran, auch dann, wenn man sich „nicht einlässt“. Dann geht das Ding eben vor Gericht. Aber kann natürlich sein, dass Staatsanwaltschaften hier einen Spielraum haben und sich mit solchen Lappalien nicht abgeben müssen.

    1. @HansdasJo:

      Ist es nicht so, dass immer dann, wenn der Fahrer nicht einwandfrei ermittelt werden kann, der Halter zumindest herangezogen wird?

      Genau aus diesem Grund bin ich entsetzt wie „leichtfertig“ seitens der Staatsanwaltschaft damit umgegangen wurde. Diese Halterhaftung gibt es nur für den ruhenden Verkehr, sprich Parkverstößre etc. ! So betrachtet ist das Parken an einer abgelaufenen Parkuhr schlimmer als Straßenverkehrsgefährdung – schon äußerst fragwürdig das ganze, muss ich schon sagen. Lappalien? Ist natürlich Ansichtssache was eine Lappalie ist, parken oder Nötigung :cool: .

  3. Mit „Lappalien“ meinte ich, dass die Staatsawaltschaft solche Nötigungen usw. ohne polizeiliche Zeugen erst dann als verfolgungswürdig ansieht, wenn dabei wirklich etwas passiert. Hätte es vielleicht gleich in Anführungszeichen setzen sollen :oops:

  4. @HansdasJo: Missverständnis… kommt vor. Wäre natürlich der Hammer, wenn dies wirklich so gesehen werden würde. Ich vermute mal, wenn Herr Staatsanwalt persönlich der Genötigte / Gefährdete gewesen wäre… die Verfolgung der Tat würde nicht im Papierkorb landen. Setzt man bei der Rechtssprechung natürlich zweierlei Maß an können wir es sowieso vergessen.

  5. Ja, ist schon merkwürdig, was bei uns so alles möglich ist, was bestraft wird und was nicht.

    Die USA lassen schön grüßen.

    Was die Halterhaftung angeht:

    Im ruhenden Verkehr ist es ja in Ordnung, wenn dort die Halterhaftung greift. Schließlich kann dort nichts großartiges passieren, ausser das ihr vielleicht 20 Euro zahlen müsst.

    Aber mal folgendes Szenario angenommen:

    Ein Bekannter von Euch / Euer Bester Freund, dem ihr durchaus vertraut, leiht sich euren Wagen aus und ballert damit wie eine besenkte Sau über die Piste. Dabei bedrängt / nötigt er eine(n) andere(n) Autofahrer(in) und ist dadurch an einen oder mehreren Todesopfer(n) schuld.

    Siehe den Mercedes-Testfahrer vor ein paar Jahren

    Weil er aber dann dazu schweigt, werdet ihr nicht nur zu x Punkten in Flensburg verurteilt, sondern kriegt x Monate den Führerschein entzogen und müsst … € Strafe zahlen! Nicht zu vergessen der etwaige Schadenersatz für Hinterbliebene

    Wat nu…?

    Sagt ihr Euch: Gut, ich war ja zu blöde ihm das Auto zu leihen, geht eben die 2 Monate zu Fuss, zahlt die Geldbuße, den Schadenersatz, seid vorbestraft und lasst es darauf beruhen? Oder würdet ihr vor Gericht ziehen und ihn (erfolglos) verklagen, weil ihr als Halter für etwas Haftbar gemacht wurdet das ihr gar nicht unter Kontrolle hattet?

    Ich schätze mal letzteres. Aber wenn Euer Freund dazu dann schweigt, wird bei der Halterhaftung auf jedenfall jemand anderer verurteilt werden. Und das seid ihr. Egal, ob ihr ihm nun mit dem Wissen das er das tun würde oder ohne selbiges das Auto leiht.

    Und das kann es – auch wenn es (in diesem Fall als Opfer) durchaus schwer verständlich ist – dann ja auch nicht sein.

  6. Also wenn es dann schon so weit gekommen ist und so ein dramatischer Fall vorliegt, wie du ihn entwirfst, dann kann man nur hoffen, dass es verwertbare Zeugenaussagen dazu gibt, denn dann kann „mein Freund“ schweigen so viel er will ……… Ich find es jedenfalls ziemlich absurd, bei sowas für Parkknöllchen unbedingt jemanden haftbar zu machen, wohingegen weit folgenschwerere Dinge aus Mangel an Beweisen mal eben so durchrutschen können.

  7. @Marcus: Ich kann Dich schon verstehen, ich kann es ein kleines Stück weit auch nachvollziehen. Trotzdem… wenn ich mein Auto verleihe und der Ausleiher damit Straßenverkehrsgefährdungen begeht kann es nicht angehen, dass dies alles im Sande verläuft. Da hat HansdasJo schon recht, die 20,- Euro treibt man ein und Nötigung lässt man einfach durchgehen.

    Nötigungen sind im StGB verankert und strafbare Handlungen. 10 Minuten im eingeschränkten Halteverbot zu stehen, weil in der Apotheke ein größerer Andrang war alte ich für nicht schlimm. Niemand wurde dadurch geschädigt oder gefährdet. Kann man so also nicht vergleichen.

    Angenommen ich würde mein Auto verleihen – egal an wen – und damit kommt es zu einer solchen Tat, dann würde ich den Fahrer natürlich angeben. Versteht er das nicht tut es mir leid. Aber einfach nur schweigen und sagen “ hu hu, war ja gar nix“, das geht wirklich nicht. Und sowas gehört in meinen Augen genau so im Gesetz verankert. Wer sein Kfz verleiht muss für die entstehenden „Taten“ gerade stehen, will er den wirklichen Fahrer zu dem Zeitpunkt nicht nennen.

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