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Behandlungsfehler kleinreden – die Macht der Klinikanwälte

streitgespräch

Eigentlich sollte man darauf vertrauen können, dass ein durch unabhängige Fachärzte erstelltes medizinisches Gutachten auch Gerichte von einem Behandlungsfehler überzeugen kann. Insbesondere dann, wenn das Gutachten durch persönliche Vorsprache der verfassenden Fachärzte vor Gericht bis ins kleinste Detail dargelegt und begründet wird. Wer allerdings darauf vertraut hat die Rechnung definitiv ohne die Klinikanwälte gemacht.

Von dieser Seite wird der ggf. eingeräumte Behandlungsfehler solange kleingeredet, ich möchte sogar sagen beschönigt, bis am Ende so gut wie nichts mehr davon übrig bleibt. Die Richterinnen und Richter der jeweiligen Gerichte, so hat man jedenfalls den Eindruck, schauen dieser teils haarsträubenden „Wortklaubereien“ von Fakten in aller Ruhe zu. Auf der Strecke bleibt am Ende natürlich der Patient mit all seinen Problemen die er durch den Behandlungsfehler davon getragen hat.

Es stellt sich in der Tat die Frage wie es sein kann, dass ein seitens des Gerichts in Auftrag gegebenes Gutachten eindeutig Behandlungsfehler feststellt und diese auch begründet aufschlüsselt und exakt dieses Gutachten dann von der Gegenseite (beklagte Klinik) nicht selten komplett „widerlegt“ wird? Die Medizin, die Behandlung von Menschen ist doch nicht mit einem „kann man machen, muss man aber nicht“ zu beurteilen. Und genau dieses „kann man machen muss man aber nicht“ kommt sehr häufig in den Begründungen der Gegenseite vor.

Ab wann ist ein Behandlungsfehler denn in den Augen so manches Gutachters auch tatsächlich ein solcher? Immer nur dann wenn die Auswirkungen der Fehler besonders groß sind bzw. gar tödlich enden? Es ist einerseits insoweit nachvollziehbar, dass die Klinik die den Behandlungsfehler zu verantworten hat sich so weit als irgendwie möglich „schadlos“ halten will, mit anderen Worten „glimpflich aus der Sache heraus kommen möchte“. Andererseits ist jede Klinik entsprechend versichert. Fehler sind menschlich, niemand will dabei einem Arzt die böse Absicht unterstellen.

Einen Behandlungsfehler einzuräumen braucht „Mumm“

Und wenn nun mal ein Fehler geschehen ist sollte man angesichts dessen dass man versichert ist auch dazu stehen und nicht den Patienten am Ende aussehen lassen, als wäre er quasi „selbst schuld“ oder „bilde sich das nur ein“. Beide Modelle – „selbst schuld“ und „man bildet sich etwas ein“ sind durchaus gängige Vorgehensweise bei einem Prozess rund um den Behandlungsfehler. Ich drücke es mal salopp aus – dazu braucht es auch einen Ars.. in der Hose. Und genau dieser fehlt so manchem Mediziner wenn es darum geht Schuld einzugestehen.

Die jährliche Dunkelziffer der in Deutschland vorkommenden Behandlungsfehler ist mit großer Wahrscheinlichkeit noch viel höher als die rund 15000 bekannt gewordenen Fälle. Das liegt größtenteils auch mit daran, dass sich viele Patienten nicht trauen gegen Ärzte und/oder Kliniken rechtlich vorzugehen. Nicht zuletzt deswegen, weil man viel darüber lesen kann wie nervtötend ein solcher Prozess sein kann, nicht nur im Hinblick auf die Zeit. Nicht selten dauern Verfahren zu einem Behandlungsfehler viele Jahre.

Patientenrechte die nur auf dem Papier stehen haben ein sehr geringen Wert wenn im Fall der Fälle massivst und manchmal auch „mit allen Mitteln“ daran gerüttelt wird. Bleibt nur jedem Patienten zu wünschen, dass er nicht von einem Pfusch heimgesucht wird wenn er sich in ärztliche Behandlung begibt. Und falls doch – hab den Mut und setze Dich zur Wehr!

2 Gedanken zu „Behandlungsfehler kleinreden – die Macht der Klinikanwälte“

  1. Hi Thomas,

    letztlich ist es nur juristisches Geklüngel und derjenige, der den besten Anwalt hat, gewinnt. Das ist unsagbar ungerecht, ist aber in ganz vielen Bereichen so. Ich frage mich sowieso, wie Kliniken aus Kunstfehler-Prozessen immer so schadlos rauskommen oder maximal eine mickrige Geldstrafe zahlen müssen.

    Wir kannten mal eine Dame, die mit einer Hirnblutung ins Krankenhaus kam und behauptet wurde, sie hätte Migräne. Erst als es lebensbedrohlich wurde, hat man eingegriffen. Du kannst Dir sicher vorstellen, wie der Rechtsstreit, den sie danach angestoßen hatte, ausging? Ja, genau so! Die Klinik hat ihr die Schuld gegeben (sie hätte sich klarer ausdrücken sollen, was ihr fehlt) und darauf hingewiesen, dass man ja bei Kopfschmerzen nicht gleich ahnen könnte, dass das eine Hirnblutung sein kann. Unglaublich. Auf den Anwaltskosten ist die arme Frau sitzengeblieben und zu allem Überfluss hat sie noch Spätfolgen.

    Ich kann es einfach nicht begreifen…

    1. Man muss es nicht begreifen können. Und ohne eine Rechtsschutzversicherung braucht man hier gar nicht anfangen zu klagen. Das Kostenrisiko ist enorm und aufgrund der Tatsache, dass „Recht“ hier nicht unbedingt auf höchster Ebene zum Einsatz kommt wird dieses Risiko der Kosten nochmals um ein vielfaches gesteigert.

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