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Beweissicherung im Garantiefall

Keiner hofft es und trotzdem kann es jederzeit eintreten, ein Garantiefall bei elektronischen Geräten. Nun geht man davon aus, dass man dem Garantiegeber vertrauen kann und er zu seiner Leistung steht, Reparatur anbietet oder das Gerät austauscht. Auf dem Meinungstrichter war ich zumindest bislang gewesen.

Künftig werde ich bei einem solchen Fall wohl etwas umdenken müssen und vor der Einsendung eine Beweissicherung vornehmen, vorallem was den allgemeinen Gerätezustand zum Zeitpunkt des Versandes betrifft. Der von Gilly geschilderte Fall stünde mit so einer durchgeführten Beweissicherung zum gegenwärtigen Moment rechtlich auf sichereren Beinen. Aus dieser Vorgehensweise kann man nun alle möglichen „stricken“, ein Schuft der hier böses dahinter vermuten würde.

Als Verbraucher lernt man irgendwie nie aus :roll: .

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