Zum Inhalt springen

Brandschutzbelehrung

Der Beipackzettel eines schwenkbaren Rasierspiegels hatte neben der Montageanleitung auch einen Sicherheitshinweis dabei.

Irgendwie haben solche Grafiken für mich auch eine gewisse „Nachmachanregung“ mit im Gepäck… für die jüngeren Mitbürger.

3 Gedanken zu „Brandschutzbelehrung“

    1. Verhindern kann eine Firma gar nichts, schon klar. Aber die Sache mit den Schadensersatzansprüchen gegen ein Unternehmen im Falle eines Falles zeugt zum einen von einer kranken Gesellschaft (weil sie solche Ansprüche erhebt) und zum anderen von einer merkwürdigen Gesetzeslage (weil sie solche Klagen zulässt).

      Denn geht es letztendlich nur um die Absicherung gegen Klagen, dann müsste bei 75 % aller Waren ein 200-seitiges Handbuch nur mit „Warnhinweisen“ dabeiliegen. Im Falle des Spiegels fehlt noch der Hinweis auf die Gefahr von Schnittverletzungen, wirft der Filius den Spiegel runter. Denn ein Schadensersatzanspruch hier könnte enorm hoch werden, wenn sich der Filius eine Sehne am Finger durchtrennt und deswegen seine steile Klavierkarriere nicht vollenden kann.

      Aber wäre das dann wirklich die Schuld des Unternehmens?

  1. Ich finde das wirklich sehr originell.
    Wer kommt denn bitte auf die Idee einem Rasierspiegel so einen „Beipackzettel“ bei zu legen?!
    Ein Hoch auf die Weltverbesserer.

    Und ja, mich würde es in diesem speziellen Fall auch reizen es aus zu probieren. ;)

    VG
    krYstaL :roll:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Du kannst Dich informieren lassen wenn es Folgekommentare gibt.