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Das Arbeitszeugnis – Tipps und Tricks für professionelle Gestaltung

arbeitszeugnis

 

Arbeitszeugnisse sind wichtiger Bestandteil aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, die dem potenziellen Arbeitgeber sowie dem Bewerber von großem Nutzen sein können. Während Arbeitgeber Leistungen möglicher zukünftiger Mitarbeiter besser einschätzen können, stellt das Arbeitszeugnis für Bewerber eine sehr gute Möglichkeit dar, einen positiven Eindruck herzustellen oder zu verstärken.

Darauf ist zu achten
Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Diesen kann er notfalls auf juristischem Wege durchsetzen, wodurch Schadensersatzansprüche entstehen können. Bei der Erstellung des Arbeitszeugnisses sind viele Dinge zu beachten. So hat sich in der Praxis eine Vielzahl von Standards etabliert, die zwingend berücksichtigt werden sollten.

Werden diese nicht eingehalten, besteht die Gefahr einer Fehlinterpretation. Außerdem kann das Arbeitszeugnis z.B. wegen falscher Formulierungen angefechtet werden.

Verschiedene Formen von Arbeitszeugnissen

arbeitszeugnisBei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Endzeugnis. Falls Änderungen im Arbeitsverhältnis eintreten, z.B. bei Versetzung, Beförderung oder Änderung des Aufgabengebietes, können Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen.

Es wird zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis unterschieden. Während das einfache Zeugnis lediglich Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung enthält, beurteilt das qualifizierte Zeugnis auch Leistungen und Verhalten.

Arbeitshilfen

Für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses können viele Hilfsmittel eingesetzt werden. Neben Literatur gibt es auch zahlreiche Online-Portale sowie Software-Programme. So erstellt beispielsweise der „Zeugnis Manager Premium 2016“ von Haufe mit nur wenigen Klicks und der Eingabe einiger Stammdaten ein professionelles Arbeitszeugnis. Näheres dazu unter: http://arbeitszeugnis.haufe.de/

Einzuhaltende Zeugniscodes

Besonders wichtig ist die Einhaltung des Zeugniscodes, welcher durch die Verwendung bestimmter Floskeln und Redewendungen die Leistungsbewertung verschlüsselt. Dies ist Ergebnis der Regelungen der Gewerbeordnung, wonach ein Arbeitszeugnis „wohlwollend“ sein muss. So werden mangelhafte Leistungen nicht direkt als solche bezeichnet, sondern mit Floskeln umschrieben.

Folgende Codes sollten daher unbedingt zur Beurteilung der jeweiligen Leistung verwendet werden:

  • Sehr gut: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
  • Gut: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „zu unserer vollsten Zufriedenheit“
  • Befriedigend: „zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • Ausreichend: „zu unserer Zufriedenheit“
  • Mangelhaft: „hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden“

Neben der Leistungsbeurteilung werden auch Austrittsgründe sowie die Schlussformel mithilfe bestimmter Redewendungen codiert. Außerdem muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert und maschinenschriftlich verfasst sein. Die Unterschrift des Arbeitgebers ist zwingend erforderlich.

Aufbau und Inhalt

Qualifizierte Arbeitszeugnisse sollten folgendermaßen aufgebaut sein:

  • Überschrift
  • Personalien des Arbeitnehmers
  • Dauer der Beschäftigung
  • Aufgaben und Tätigkeiten inklusive Kompetenzen, Verantwortung, Position und Werdegang im Unternehmen
  • Bewertung der Leistung mit Angaben zur Motivation, zur Auffassungsgabe, zu Weiterbildungen, zur Arbeitsweise sowie zum Arbeitserfolg
  • Zusammenfassende Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens
  • Austrittsgrund
  • Schlussformel
  • Unterschrift

In keinem Fall sollten Arbeitszeugnisse Angaben enthalten, die nicht mit dem Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers in Zusammenhang stehen. Hinweise auf Gesundheitszustand, Behinderungen, eine Gewerkschafts- oder Betriebsratstätigkeit sind ebenso unzulässig, wie Schilderungen von Fehlzeiten.

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