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Das Tempolimit und die Gesetze

Jeder der Auto fährt weiß dass es ein Tempolimit gibt. Doch mal ehrlich: Daran halten tun sich bei weitem nicht alle Verkehrsteilnehmer. In einer 30er-Zone mit 35 zu fahren ist ja auch prozentual betrachtet schon eine „massive Überschreitung“. Nicht selten blitzt es dann auch mal. Die Geschichte mit dem „so fahren, dass man jederzeit anhalten kann“ kennt man ja – § 3 Abs. 1 StVO. Genau genommen Blödsinn, denn auch wenn ich nur mit 10 km/h unterwegs bin und mir dann jemand vors Auto springt kann ich den Zusammenstoß nicht mehr wirklich verhindern.

Dennoch gibt es für meine Begriffe große Unterschiede. Die zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten hat ja nicht unmittelbar mit Raserei zu tun. 50 km/h ist das Tempo in geschlossener Ortschaft – zumindest weitestgehend. Hält man sich daran zählt man ja schon fast als rollendes Verkehrshindernis zum Ärger von anderen Verkehrsteilnehmern. 60 km/h ist die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit. Einen Verstoß gegen die StVO stellt es in jedem Fall dar, der auch geahndet wird wenn die „fotografierenden Wegelagerer“ unterwegs sind.

Übertreiben sollte man es natürlich nicht, denn da endet auch mein Verständnis. Jedes Verständnis und noch mehr endet bei dem Vorfall auf der A24 in Hamburg. Mit 291 km/h bei erlaubten 100 km/h stellt für meine Begriffe mehr als nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Als solches wird dies nämlich geahndet. Zwar mit saftigen 1800 Euro, 4 Punkten in Flensburg und ein Fahrverbot für ein Vierteljahr, doch das scheint mir doch ein wenig lächerlich. Mit 191 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit ist für mich mindestens ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – wenn nicht noch mehr. Nicht auszudenken wenn hier ein anderen „in die Quere“ kommt….. :denk: .

Das Punktesystem der Verkehrssünderkartei schreit hier schon ganz laut nach einer Reform. Jede Übertretung der Geschwindigkeit ab 70 km/h bringt vier Punkte aufs Konto und 3 Monate Fahrverbot. Bei einer nahezu Verdreifachung des Erlaubten sollten hier schon massivere Maßnahmen greifen. Bei erlaubten 10 km/h mit 30 km/h zu fahren ist das eine – mit fast 300 km/h bei gestatteten 100 km/h das andere.

Dieser Fahrer dürfte den Lappen auf Lebenszeit nicht mehr bekommen, ohne jede Diskussion!

8 Gedanken zu „Das Tempolimit und die Gesetze“

  1. Die Strafen müssen endlich nach Einkommen berechnet werden…
    Mir würden 1.800 Euro richtig weh tun, der Halter des 750 lacht vermutlich leise und rundet auf 2.000 auf.

    1. @Marc: Ja und nein. Ja, damit es dem jeweiligen Einkommen entsprechend gleichmaßen weh tut, da stimme ich Dir zu. Nein deswegen, weil wenn jemand mit knapp 300 km/h über die Autobahn prescht ist ihm in diesem Moment vollkommen egal was mit anderen ist. Noch schlimmer, er nimmt billigend in Kauf dass es zu Todesfällen kommen kann, obwohl er nüchtern und im Besitz seiner Sinne war (naja….).

      Denn für die Tatsache dass es bereits Nacht war ist uns doch allen klar – den wirklichen Überblick über den restlichen Verkehr hatte er definitiv nicht mehr. Hier würde ich den Führerschein komplett entziehen, für die Wiedererlangung mindestens eine Sperre von 8-10 Jahren verhängen und obendrein eine Geldstrafe aussprechen. Diese sollte dann aber schon mindestens das zehnfache eines Monatseinkommens liegen – ersatzweise sofortige Haft.

      Klingt vielleicht hart, gebe ich zu. Aber mal ehrlich, wie würdest Du denken wenn so ein Vollpfosten eines Deiner Familienmitglieder ins Jenseits befördern würde? Wahrscheinlich noch härter :wink: .

  2. Ich dachte eigentlich in Deutschland produzierte Autos werden eh bei 250 abgeriegelt. Nichts desto trotz, eine starke Sache. Ist auch erst ein paar Tage her, da war was in der Zeitung, dass jemand innerorts (Tempo 50) mit 153 geblitzt wurde. Da ist wohl 3 Monate Fahrverbot auch deutlich zu wenig.

    1. @Yps: Willkommen bei Nicht spurlos. Diese Abriegelung kann man garantiert mit dem nötigen Wissen wieder rückgängig machen. Das Fahrzeug war in Polen zugelassen… sagt irgendwie alles. Ob dort nur abgeriegelte Fahrzeuge unterwegs sind wage ich mal zu bezweifeln.

      Dein Beispiel mit 153 km/h ist so ne Sache. 3 Monate sind allemal zu wenig. Ich würde hier noch unterscheiden wie hoch die Gefährdung war. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn ist m.E. anders zu sehen als im Stadtverkehr mit 153 km/h unterwegs zu sein. Manche Gesetze und Vorschriften muss man nicht verstehen.

  3. Pingback: Raser bei Hamburg mit 291 km/h unterwegs

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