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Weshalb wissen Ärzte so wenig über Berufskrankheiten?

Fragen - Antworten

Max möchte im Rahmen meiner Kategorie „Frag einfach“ wissen: Weshalb wissen Ärzte so wenig über Berufskrankheiten?

Zunächst stellt sich bei der Diagnoseerstellung die grundsätzliche Frage was eine Berufskrankheit ist und was eben nicht. Als Berufskrankheit deklariert werden dürfen nur Krankheiten die einerseits tatsächlich als eine solche anerkannt worden sind, anderer seitens muss das Krankheitsbild durch die berufliche Tätigkeit ausgelöst worden sein. Das nennt sich dann das Kausalitätsprinzip. Alle anerkannten Berufskrankheiten werden in einer Liste der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) namens BK-Liste geführt.

Arbeitsunfälle – wenn sie als solche anerkannt wurden – zählen ebenfalls in diese Kategorie. Bei Arbeitsunfällen und deren Folgen ist die Diagnosestellung in vielen Fällen etwas einfacher als dies bei anderen gesundheitlichen Problemen, ohne Unfallgeschehen, der Fall ist.

Wichtig bei der Erstellung einer exakten Diagnose welche beruflichen Umstände dem jeweiligen Leiden zuzuordnen ist – ausführliche Kommunikation mit dem Arzt! Nicht alle Berufskrankheiten sind in ihrer Symptomatik auf den ersten Blick so eindeutig, dass sie von einem Arzt sofort „richtig erkannt“ werden. Wichtig ist auch die richtige Wahl des (Fach-)Arztes. Nichts gegen Allgemeinmediziner, aber sie können unmöglich alle Details kennen und stützen sich in manchen Fällen auch auf eventuelle Vermutungen.

Diagnose Berufskrankheit

Aus der emotionalen Betrachtung und Bewertung des Patienten heraus gehen hier die Meinung schnell einmal auseinander. Die vorgetragenen Beschwerden können zeitlich betrachtet in ihrer eigentlichen Entstehung sehr weit zurückreichen. Das macht die sichere Diagnose „Berufskrankheit“ für den Arzt – die generelle Listung in der BK-Liste einmal vorausgesetzt – nicht unbedingt einfacher. Krankheitsbilder können viele Ursachen haben die letztendlich alle erst ausgeschlossen werden müssen. Ist ein krankheitsbild nicht anerkannt müssen erst aus der medizinischen Wissenschaft neue Erkenntnisse vorliegen um im Einzelfall ein Anerkenntnis zu erlassen.

Wie lange solche medizinischen Forschungsergebnisse etc. unter Umständen dauern können ist uns alle bekannt. Diese Tatsache nützt dem Betroffen natürlich wenig und er muss sich meist lange mit den Versicherungen streiten – den Erfolg mal ganz außen vor gelassen.

Berufskrankheit

Insbesondere wenn es sich um Erkrankungen handelt die nicht „rein äußerlich sichtbar“ sind ist die Ursachen zunächst im Dunkeln. Da die Zuständigkeit bei der Kostenfrage im Falle einer Berufskrankheit an die Berufsgenossenschaft „abgeschoben“ wird wird diese vor einer Anerkennung sehr genau hinsehen und entsprechende Gutachten einholen. Auf die Gefahr hin, dass eine voreilig getroffene Diagnose für den Arzt zum verwaltungstechnischen Bumerang wird scheuen sich viele (Haus-)Ärzte dieses Terrain zu betreten. Eines muss nämlich auch klar sein. Keine Versicherung – auch nicht die Berufsgenossenschaften – kommen für Kosten auf wenn sie nicht unbedingt müssen!

Wenn Ärzte abwinkend reagieren

Selbstverständlich gibt es auch (Fach-)Ärzte die aus welchen Gründen auch immer ein Krankheitsbild nicht erkennen, komplett falsch deuten und daraus dann noch größere Gesundheitsprobleme entstehen. Es ist unbedingt seitens des Patienten ein aufmerksames Auge erforderlich was die Diagnose und/oder Behandlung betrifft.

Im Zweifelsfall sollte man unbedingt eine Zweitmeinung einholen. Vorallem aber nicht nur um größeren Schaden zu vermeiden, sondern der Diagnose Berufskrankheit ein Stück näher zu kommen.

Mangelndes Wissen um Berufskrankheiten der Ärzte

Leider ist es so, dass das Wissen rund um Berufskrankheiten in der Ärzteschaft nicht besonders hoch ausgeprägt ist. Ein Schelm der hier vielleicht denken mag, dass dies eine Taktik ist um den zuständigen Versicherungen Geld zu sparen oder die Fallzahlenstatistik so gering wie möglich zu halten.

Seitens des Medizinstudiums ist das fachgebiet Arvbeitsmedizin (darunter fallen Berufskrankheiten) mit enthalten und wird auch mit einer Prüfung abgeschlossen. Dabei handelt es sich natürlich nur um das Grundwissen. Das Grundwissen alleine reicht für komplexere Fälle jedoch nicht aus. Hier mehr Wissen zu erlagen obliegt dem jeweiligen Arzt selbst, wie große sei Interesse ist bzw. welche Fortbildungsmaßnahmen er besucht. Im § 202 SGB VII steht zwar, dass bei beründetem Verdacht dies den zuständigen Stellen zu melden ist. Dieser Paragraf nützt jedoch nichts, wenn mangels besserem Wissen ein solcher Verdacht beim Arzt erst gar nicht entsteht. Papier ist eben geduldig.

Schaden kann es nicht wenn man auf jeden Fall die Berufskrankheiten-Verordnung im Auge behält. Notfalls muss eben der Weg über einen Sozialverband oder Rechtanwalt beschritten werden. Ein nerviger und auch lästiger Weg, den man in Deutschland leider immer öfter gehen muss. Denn wer sich nicht wehrt hat bereits verloren ehe er begonnen hat „zu spielen“.

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