Eine Parkscheibe gehört generell in jedes Auto. Parkflächen auf denen das Auslegen einer Parkscheibe Pflicht ist gibt es in allen Städten und auch in ländlichen Gebieten. Die Problematik ist nur, viele Autofahrer haben zwar „das blaue Kärtchen“ in Fahrzeug liegen, vergessen es aber immer wieder auch entsprechend einzustellen und sichtbar zu platzieren. Die Folge daraus im schlimmsten Fall – ein „Liebesbrief der städtischen Parküberwacher“.
Ärgerlich und unnötig zugleich, denn für diese Verwarnung könnte man sich schöneres leisten als einen Strafzettel. Und ich räume ein, ich habe auch schon vergessen die Parkscheibe auszulegen, ließ sie versehentlich im Seitenfach der Fahrertüre stecken und erhielt dafür den erhobenen Zeigefinger in Form von 10 € „Lehrgeld“. Damit ist nun Schluss, denn mit zwei solcher Lehrgelder ist sie nämlich schon bezahlt, die elektronische Parkscheibe. Offiziell zugelassen vom Kraftfahrtbundesamt (und darauf sollte man stets achten beim Kauf) ist diese Parkscheibe also gleichwertig mit jener aus Pappe oder Plastik mit manueller Einstellung und völlig rechtens.
Die digitale Uhr in dieser Parkscheibe läuft dauerhaft mit, bleibt das Fahrzeug stehen und parkt stellt sich die Uhr automatisch auf die zu verwendende Uhrzeit ein. Damit ist der Vorschrift Genüge getan, ein mögliches Knöllchen abgewehrt. Nur an die Höchstparkdauer, an diese muss sich der Fahrzeugführer selbst erinnern und halten. Dafür ist dieser kleine elektronische Helfer dann wirklich nicht mehr verantwortlich.
Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass alle KnöllchenschreiberInnen dies auch wissen bevor sie loslegen…..