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Double-Opt-in-Verfahren in Frage gestellt

Im Jahre 2008 gab es ein großes Tra-Ra rund um das Double-Opt-in-Verfahren zu den verschickten Kommentarbenachrichtigungen (Subscribe Comments). Nach vielen Diskussionen gab es zu den einschlägigen Plugins entsprechende Nachbesserungen und die ganze Aufregung rund um das  Double-Opt-in-Verfahren hatte sich wieder gelegt.

Vier Jahre lang war „alles in Ordnung“. Waren diese vier Jahre nur die Ruhe vor dem Sturm? Scheinbar, denn jetzt geht die Diskussion um das  Double-Opt-in-Verfahren wegen eines Urteils des OLG München erneut und wieder von vorne los. Es ist wirklich kein Wundern wenn sich der Gedanke breit macht, dass die deutschen Gerichte offenbar nicht verstehen wie das Internet im 21. Jahrhundert funktioniert.

Das OLG München ist nämlich mit diesem Urteil  das ich bei Perun gefunden habe der Auffassung, dass bereits jene E-Mail die zu Verifizierungszwecken verschickt wird als Spam gewertet und entsprechend geahndet werden kann. Zwar ist in dem Urteil nur von Newslettern und (noch) nicht von der Kommentarbenachrichtigung in Blogs die Rede, aber die Funktionsweise von Newslettern ist identisch mit Funktion „Subscribe Comments“ in den Blogs.

Wie wichtig die Funktion der Kommentarbenachrichtigung ist dürfte mehr als eindeutig sein wenn begonnene Diskussionen um ein Thema nicht unterbunden werden sollen. Kommentarfeeds sind meines Erachtens keine brauchbare Alternative, da die Übersicht mit der Zeit verloren geht.

Was dieses Urteil auslöst ist zumindest eine erneute Rechtsunsicherheit in der Bloggerwelt von der es eigentlich schon genügend gibt.  Die Frage, ob Plugins mit dem Double-Opt-in-Verfahren nun wieder „out“ sind bzw. werden  ist durchaus berechtigt. Die kommenden Wochen werden es zeigen müssen wohin der Weg nun geht.

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3 Gedanken zu „Double-Opt-in-Verfahren in Frage gestellt“

    1. @Martin: An dieser Ahnung darf man wahrlich zweifeln – verstehen muss man es absolut nicht.

      @Sascha: Stimmt, das OLG München ist nicht alleinig schuld. In erster Linie sind es unsere Gesetze die so einen Quatsch überhaupt zulassen. Da gäbe es so manches zu überarbeiten…

  1. Ich finde es schade, dass der „gesunde Menschenverstand“, mit dem in gar nicht allzu ferner Vergangenheit noch gearbeitet wurde, mehr und mehr verdrängt wird durch Paragraphenreiterei und daraus resultierender, teilweise hanebüchener Rechtsprechung, die zwar in letzter Linie konsequent ist, aber an der Lebensrealität meilenweit vorbei geht.

    Allerdings will ich die Schuld da nicht allein dem OLG München in die Schuhe schieben. Mindestens ebenso fassungslos macht mich der Gedanke, dass da überhaupt jemand in so einem Fall auf die Idee kam, eine Klage einzureichen?!

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