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Jobcenter umständlich und schlichtweg ignorant

Bürokratie im Jobcenter

Bürokratismus wird in Deutschland ganz groß geschrieben. Nicht völlig umsonst heißt es von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare. Das ist nichts Neues, das kennen wir zur Genüge. Wenn sich dann aber zur Bürokratie noch schlechte Organisation und Ignoranz mischen kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln.

Geschichten von (Negativ-)Erlebnissen mit deutschen Jobcentern gibt es jede Menge. Hier kommt eine weitere, zugegeben zynisch etwas aufbereitete Anekdote mit dazu.

„Kundennummern“ geändert

Über den Sinn des Begriffs Kundennummer kann man sowieso streiten, doch das soll mir hier egal sein. Wenn eine solche „Kundennummer“ aber aus welchen Gründen auch immer geändert wird, dann sollte dies in einem Satz des Schreibens zumindest erwähnt werden. Erst recht dann, wenn sich der Inhalt des Schreibens konkret auf diese Nummer bezieht. Mit dem Einfügen von vorgefertigten und nicht immer passenden Textböcken im Copy&Paste-Verfahren haben die Sachbearbeiter ja einschlägige Erfahrungen.

Wird diese vorgenommene Änderung nicht erwähnt muss das Jobcenter eigentlich damit rechnen Anrufe mit entsprechenden Nachfragen zu erhalten. Jetzt kommt aber leider die nächste Organisationspanne zum tragen und es sollte noch lange nicht die letzte sein.

Wie benennt man einen „unbekannten Sachbearbeiter“?

Beim Jobcenter ist es ein bisschen wie beim Buchbinder Wanninger. Dort auf Anhieb jemanden telefonisch zu erreichen grenzt schon an eine besondere Seltenheit. Dafür kann man sich mit dem amtseigenen Blechdeppen unterhalten, hat halt nur den Nachteil, dass dieser keine Fragen beantworten kann. Und ob Frauchen oder Herrchen des Blechdeppen diesen auch mal abhören darf sowieso in einigen Fällen bezweifelt werden.

Um aber einen Rückruf anzuleiern ist es aber unbedingt erforderlich den Namen des Sachbearbeiters zu benennen. Ein Punkt an dem die strukturelle Abstimmung zwischen Anrufbeantworter und Briefkopf sowie der leserlichen Unterschrift tendenziell auseinander gehen. Denn Sachbearbeiter wird keiner benannt und die Unterschrift ähnelt massiv der Wachsmalkreidenprobe eines schätzungsweise 3-jährigen Kindes. Ich kann also gar keinen Sachbearbeiter nennen, erhalte deswegen wahrscheinlich tagelang keinen Rückruf.

Bürokratie im Jobcenter

Rufnummer ist nicht vergeben

Eine zweite im Fußbereich des Briefkopfes angegebene Telefonnummer ist mein nächster Versuch. Doch da trifft es mich noch viel schlimmer. Nicht mal ein Blechdepp ist auf der anderen Seite der Leitung. Zwar ertönt eine Stimme, doch diese gehört nicht zum Jobcenter. „Die von Ihnen gewählte Nummer ist nicht vergeben“. Nochmal nachgeschaut und verglichen – nein kein Zahlendreher oder ähnliches. Ein erneuter Anruf führt zum selben Ziel. Der nächste Versuch telefonisch etwas zu erreichen geht über die Hauptverwaltung am Standort und nicht die „Zweigstelle“.

Dort bekomme ich erklärt, dass alles was auf dem Briefkopf stimmen schon richtig ist. Denn sonst würde es dort ja auch nicht stehen. Ja ne ist klar, ich bin ja auch ein „dummer Kunde“ der nicht mal eine Telefonnummer ablesen geschweige denn tippen kann. Und außerdem müsse ich mich an den Sachbearbeiter wenden und nicht an ihn, brummelt der sehr motiviert klingende Herr weiter. Würde ich ja gerne tun wenn….. ja genau…. es ruft ja keine Sau zurück. Mit den Worten „das ist eben so“ wird das Gespräch dann beendet. Na toll. Da hätte ich meinen Metzger auch anrufen können.

Ein Schelm der hier was Böses denkt. Keine 3 Minuten später klingelt das Telefon und ich werde zurückgerufen… von der Dame mit der Wachmalkreidenunterschrift. Ob es da jetzt einen Weckanruf des brummeligen Herrn von eben gegeben hat? Ich werde es wohl nie erfahren – sei es drum.

Doppelt gemoppelt – doppelte Kosten

Das bereits erwähnte Schreiben welches dieses Erlebnis überhaupt erst ins Leben rief forderte 2 weitere Formulare im Rahmen der sogenannten Mitwirkungspflicht im Rahmen eines Weiterbewilligungsantrages nach. Merkwürdig nur, dass die jetzt per Formular nachgeforderten Unterlagen ursprünglich bereits eingereicht wurden. Auf meinen Hinweis darauf bekam ich zur Antwort…

… ja das ist richtig, aber diese Formulare werden nicht zusammen mit dem Weiterbewilligungsantrag verschickt, wir fordern das immer nachträglich wie auch zusätzlich noch an…

Ähm… wieso werden diese Verfahren durch eine solche Unlogik derartig verzögert? Wenn diese Formulare zur Vermögensauskunft zum Standard gehören, warum schickt man diese dann nicht gleich mit? Verstehen muss man das jetzt nicht wirklich.

Ignoranz löst keine Probleme

Auch meine Frage wegen der falschen Telefonnummer brachte eine sehr interessante Sichtweise des Jobcenters an den Tag.

Ja das wissen wir. Das liegt aber nicht in unserer Zuständigkeit, das steuert alles die Zentrale von welcher aus die Briefe verschickt werden.

Einfach die Zuständigkeit von sich weisen löst dieses Problem ganz bestimmt nicht. Und dem war auch so, denn Wochen später haben die Briefköpfe nach wie vor die „falsche Rufnummer“ aufgedruckt. Klar.. es ist ja niemand zuständig dafür. Und so eine falsche Rufnummer hat ja auch noch den Vorteil, dass man dem Kunden ggf. vorwerfen kann, er hat ja nicht angerufen…. oh mann oh mann.

Dass man mit einem solchen Verhalten immer wieder in der Presse landet scheint mir normal. Doch wie sagte man mir als ich das Thema anschnitt

so etwas ist uns völlig egal, das lesen wir erst gar nicht…

Ignorant eben, sag ich doch. Oder ein wenig anders formuliert… „wenn der Amtsschimmel dreimal wiehert“.

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