Immer wieder ist es notwendig medizinische Gutachten zu erstellen um einen Sachverhalt exakter darstellen zu können. Medizinische Gutachten sollten sehr ausführlich abgefasst werden, damit deren Nutzen zur Klärung einer gesundheitlichen Situation möglichst hoch ist. Wenn diese Gutachten von Versicherungen in Auftrag gegeben werden müssen die dafür entstehenden Kosten vom jeweiligen Auftraggeber – also der Versicherung – getragen werden.
Versicherungen sind bekanntlich stets bemüht Kosten zu sparen. Hiergegen spricht auch generell nichts, jedoch sollte nicht an der falschen Stelle und ggf. zum Nachteil des Patienten gespart werden. Bei Gutachten scheint mir ein solches „falsches Sparen“ aufgrund der dafür eingesetzten Kostenerstattung gegenüber dem Gutachter relativ häufig der Fall zu sein.
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Gutachten sind aufwendige Stellungnahmen
Gutachten haben nicht selten 10, 20 und noch mehr Seiten in denen auf die Beschwerden des Patienten eingegangen und die Untersuchung zusammengefasst wird. Es darf auch nicht vergessen werden, dass der Gutachter auch die bisherige Krankenakte durcharbeiten und mitbewerten muss. Die Ausarbeitung einer solchen Stellungnahme nimmt abgesehen von der Untersuchung selbst einen Zeitaufwand von mehreren Stunden in Anspruch.
Haben Sie schon mal einen Gutachter gesucht, der für eine Berufsgenossenschaft ein medizinisches Gutachten schreibt? Wenn ja, dann wird auch ihnen schon öfter dieser sinngemäße Satz zu Ohren gekommen sein:
Tut mir leid, für die Berufsgenossenschaft schreibe ich keine Gutachten weil mir die dafür gezahlte Entschädigung zu gering ist.
In der Tat – und das konnte ich selbst einigen Gutachtern beim Telefonat entlocken – zahlt die Berufsgenossenschaft für Gutachten nur eine Entschädigung von ~ 70 bis 100 Euro oder knapp darüber. Es hat absolut nichts mit Geldgier der jeweiligen Ärzte zu tun, wenn sich diese für 100 Euro nicht mehrere Stunden lang „ausbeuten“ lassen. Jede Arbeit hat schließlich ihren Preis.
Das Ende des Liedes ist, dass nur „ausgesuchte“ Ärzte als Gutachter zur Verfügung stehen, bei denen es dann die Masse an Gutachteraufträgen macht. Man könnte an dieser Stelle aber schon eher von Masse statt Klasse hinsichtlich des Inhaltes eines Gutachten sprechen. Ein Umstand der nicht selten gegen den Patienten und für die Versicherung spricht, die sich letztlich von eigentlich dem Patienten/Versicherten zustehenden Leistungen distanziert.
„Billig-Gutachten“ sind immer öfter fehlerhaft
Wird für eine Tätigkeit ein Festpreis bezahlt so kann es unter Umständen dazu kommen, dass etwas ungenauer begutachtet wird weil Zeit eingespart werden soll. Mit „ungenauer“ meine ich hier explizid, dass gerade bei den vom Patienten gemachten Angaben Übertragungsfehler durch „nicht genau zuhören“ gemacht werden. Wie sonst könnte es sein, dass z.B. der im Gutachten erwähnte Beruf eines Patienten völlig falsch ist und so definitiv nicht angegeben wurde? Mit den geäußerten Beschwerden sieht es u.U. genauso aus.
Nicht selten ist es so, dass ein aktuelles Gutachten nicht das einzigste ist welches geschrieben wurde. Und so ist zu beobachten, dass die einst gemachten Fehler im Copy&Paste-Verfahren einfach übernommen und weitergetragen werden. Dies hat wiederum zur Folge, dass sich die Versicherung zum einen und ggf. irgendwann das Gericht darin bestätigt sieht und Leistungen per Beschluß oder Urteil versagt.
Gutachten anfordern und unbedingt auf Fehler überprüfen
Als Patient/Versicherter ist man leider nicht in der Position „Billig-Gutachten“ in irgendeiner Form zu verhindern. Gutachten selbst in Auftrag zu geben ist zwar eine gute Alternative, diese ist jedoch sehr teuer. Ein medizinisches Gutachten kostet schnell mal einen deutlichen 4-stelligen Betrag. Wer nicht die Möglichkeit besitzt ein Gutachten über die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung anzustreben sollte zumindest das angefertigte Gutachten anfordern und sehr genau auf Fehler hin zu überprüfen.
Nehmen Sie zu Fehlern schriftlich Stellung und bestehen auf eine Berichtigung bzw. lehnen Sie das Gutachten eben wegen dieser Mängel generell ab. Niemand kann dafür garantieren, dass ein Gutachten welches Fehler in der persönlichen Anamnese aufweist nicht auch im rein medizinischen Bereich mangelhaft abgefasst wurde.
Fazit
Medizinische Gutachten entscheiden nicht selten über die Existenz eines Patienten. Keinesfalls sollte man sich schweigend einem falschen Gutachten beugen und die darauf basierenden Entscheidungen der Versicherung stillschweigend hinnehmen. Versicherungen spekulieren sehr oft damit, dass die Mitglieder ihre Entscheidungen nicht widersprechen. Jede Niederlage eines Versicherten ist ein „Gewinn“ für die Versicherung, ein Gewinn der auf den dem Versicherten eigentlich zustehenden Leistungen rangiert.
Niemand hat sich sein gesundheitliches Schicksal freiwillig und gerne ausgesucht. Die zustehenden Leistungen sollten deswegen nicht leichtfertig und gewissermaßen durch Ignoranz weggeworfen werden. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge wurden letztlich für den Versicherungsfall einkassiert.
Die BG BAU Hannover geht nach Unfallschäden wie folgt vor:
1) Ansprüche bestreiten
2) Ansprüche ablehnen
3) Ansprüche als nicht unfallbedingt erklären
4) Vorhandene Schäden waren schon vor dem Unfall vorhanden
5) Das Ergebnis im Widerspruchsbescheid bestimmt die BG, nicht der Ausschuss
6) Der Widerspruchsausschuss hat nur das von der Verwaltung Vorgelegte zu unterschreiben
7) Die Sozialgerichte berufen sich auf das Ergebnis des Widerspruchsbescheides
8) Gutachten werden durch ihre beratungsärztlichen (Angestellte) Ärzte abqualifiziert
9) Bremer Sozialgerichte urteilen auf der Basis beratungsärztlicher Feststellungen
10) Vom Kläger präsentierte Gutachten / Befunde fanden kein Gehör
11) Rechtliches Gehör wurde in meinem Falle 30 Jahre versagt, und medizinische Sach-
verhalte – ohne Nachweis der richterlichen medizinischen Sachkunde – beurteilt.
Die BGHW Bremen geht nach Unfallschäden wie die BG BAU vor. Es ist wohl die Masche aller Berufsgenossenschaften und die Richter am SG+LSG Niedersachsen-Bremen machen mit.
Die Beweismittel (interne Unterlagen der BGHW) sind auf meiner Webseite http://www.unfallmann.de eingebracht.
Es wurde gesagt, die Webseite – unfallmann.de – wäre einmalig und das Regiebuch für einen Psychotriller. .
Ich schließe mich den Vorschreiben an.
Auch die BG ETEM betreibt ein gesetzeskonformes Ablehungsgremium.
Man könnte fast von mafiösen Strukturen schreiben.
Das SG Augsburg unterstützt dann großzügig die Masche der BG ETEM.
Merkt man dort nicht, dass Sätze von Textbausteinen wie:
wir haben alles richtig gemacht – siehe Akte zu erheblichen Arbeitsaufwand der Gerichte führt!
Beim LSG München (3`ter Senat) mit den Richtern Hofmeister, Dr. Kainz und Frau Lilienthal sitzen aus meiner Sicht befangene Richter.
Dr. Willi Kainz hat eine lügenuntermauerte dienstliche Stellungnahme abgegeben und trotzdem wurde er nicht suspendiert.
Hatte wohl aus Sicht des Oberstaatsanwaltes bei der Generalstaatsanwaltschaft München zum Zeitpunkt der Niederschrift einen geistigen Blackout in Bezug auf die Befangenheit des med. Sachverständigen Dr. Glatzmaier.
Nachzulesen unter http://www.aet-ernst.de