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Krankenhausaufenthalte genau dokumentieren

Akten - Dokumentation

Meine eigenen Erfahrungen haben es gezeigt – ohne die möglichst lückenlose Dokumentation eines Klinikaufenthaltes ist man hinterher unter Umständen nicht mehr in der Lage die Abläufe zu rekonstruieren.  Gerade Privatversicherten empfehle ich dringend einen Klinikaufenthalt zu dokumentieren, pflichtversicherte Patienten möchte ich davon jedoch nicht ausnehmen auch wenn hier speziell abrechnungstechnische Probleme eher selten auftreten.

Ob man selbst in eine Klinik muss oder ob es ein Angehöriger ist der sich dort in Behandlung geben muss spielt dabei gar keine Rolle. Im Gegenteil, ist der Patient ggf. sogar ein älterer Mensch ist das Augenmerk auf die Abläufe noch geschärfter zu legen. Gerade ältere Menschen sind mit so manchen Abläufen – speziell auch Formulare etc. – massiv überfordert.

Das diese geführte Dokumentation notwendig werden kann hat recht vielseitige Gründe. Die zwei wichtigsten davon möchte ich hier kurz erläutern.

Behandlungsfehler / Ärztepfusch

Fehler bei der Behandlung im Krankenhaus kommen öfter vor als man dies vielleicht vermuten würde. Auch ich hätte nie gedacht wie oft in Kliniken „gemurkst“ und versucht wird dies zu verheimlichen. In den Fachrichtungen (Unfall-)Chirurgie,  Orthopädie, Innere Medizin,  Gynäkologie, Urologie, Hals-Nasen-Ohren, Zahnmedizin und  Anästhesiologie /Intensivmedizin wurden im Jahr 2011 knapp 8000 Behandlungsfehler alleine im stationären Bereich gemeldet.

Die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen da viele Betroffene sich nicht zur Wehr setzen und somit in dieser Statistik erst gar nicht auftauchen.

Bei Behandlungsfehlern ist der Patient generell beweispflichtig. Doch wer kann detailliert wiedergeben was u.U. vor Wochen gelaufen ist wenn es keine eigenen Aufzeichnungen darüber gibt?

Ohne anwaltliche Beratung ist ohnehin nicht an eine erfolgreiche Inangriffnahme zu denken. Der Anwalt benötigt allerdings möglichst aussagekräftiges Material um gezielt vorgehen zu können. Zwar werden die Dokumentationen der Klinik hinzugezogen, doch hier können sich immer wieder einmal Widersprüche mit den eigenen Feststellungen ergeben.

Behandlungsvertrag / Wahlleistungsvereinbarung

Akten - DokumentationPrivatpatienten können davon ein Lied singen, kaum hat man als Patient das Krankenhaus betreten geht es schon los mit den Unterschriften. Chefarztbehandlung bzw. Ein- oder Zweibettzimmer sind hier bei den Wahlleistungen ganz oben anzuführen. Nicht jeder Privatpatient hat für solche Leistungen pauschal die Deckung seiner Kasse und darf am Ende selbst bezahlen.

Die Kliniken wissen das genau, beraten dahingehend aber nicht immer ausreichend. Teilweise unter Zeitdruck sowie „zwischen Tür und Angel“ werden seitenlange Verträge zur Unterschrift vorgelegt. Hier komme ich noch einmal auf die älteren Menschen zurück. „Beamtendeutsch“ und die Länge dieser Vereinbarungen sind für viele nicht auf einen Blick verständlich und werden nahezu ungelesen unterzeichnet.

Vorsicht: Eventuell vorhandene vorsorgebevollmächtigte Angehörige werden immer wieder mal geschickt umgangen.

Den Kliniken spült ein Wahlleistungsvertrag ordentlich viel Geld in die Kassen, ob speziell eine Chefarztbehandlung wirklich Sinn macht steht dabei auf einem völlig anderen Blatt. Nicht anders sieht es mit der Zimmerbelegung aus. Meistens sind Kliniken bereits auf Zweibettzimmer ausgelegt sodass eine derartige Vereinbarung völliger Unfug ist und meines Erachtens schon sehr nahe an Abzocke herangeht.

Selbst bei nächtlichen Einlieferungen via Notaufnahme wird kein Halt bei Wahlleistungsvereinbarungen gemacht. Schmerzen und Angst spielen gerade bei älteren Leuten eine große Rolle, in diesem Zustand dann noch mit Verträgen anzukommen halte ich für gelinde gesagt unfair weil der Betroffene gar nicht richtig mitbekommt was er hier unterschreibt.

Art und Form der Dokumentation

Sicherlich kann man nicht bei allen Situationen anwesend sein.  Ganz wichtig ist auch der Hinweis an das Stationspersonal – speziell im Falle einer vorhandenen  Vorsorgevollmacht – dass wichtige Entscheidungen (auch Unterschriften) nicht ohne das Beisein eines Angehörigen (Vorsorgebevollmächtigten) stattfinden.

„Wer hat wann was gesagt oder getan“?  Datum, Uhrzeit und Namen sind enorm wichtig. Wenn die Möglichkeit eines weiteren Zeugen besteht sollte diese auch genutzt werden. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Nirgends trifft das mehr zu als wenn es um die eigene Gesundheit oder die eines Angehörigen geht.

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Ein Gedanke zu „Krankenhausaufenthalte genau dokumentieren“

  1. Ist auf jeden Fall ne wichtige Sache, auch nicht Privatversicherte sollten das immer tun, schließlich muss man in der heutigen Zeit immer mehr selber berappen auch wenn man gesetzlich versichert ist und da sollte man doch den Überblick behalten, nicht dass man am ende zu viel zahlt oder nicht weiß, warum das Krankenhaus einem beim Verlassen ne Rechnung in die Hand drückt.

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