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Makler – wenn Berufe vom Aussterben bedroht sind

Geld

Um ganz ehrlich zu sein, der Beruf des Immobilienmaklers erschien mir seit jeher schon als ein sehr lukratives Betätigungsfeld ohne dafür wirklich schwere Arbeit leisten zu müssen. Zwei Monatsmieten (exkl. der Nebenkosten) machen je nach Wohnungsgröße ganz schnell mal 1000 € und mehr aus die ein Makler für sich „einstreicht“.

Der besondere Hohn an der ganzen Sache, der Immobilienmakler muss den Mietvertrag nicht mal selbst vermitteln und hat somit nicht mal den „Schriftkram“ zu erledigen.

Für die Berechnung der Maklercourtage reicht es vollkommen aus, wenn der Makler den Nachweis der Möglichkeit führt den Mietvertrag hätte abschließen zu können.

Wenn ich dann noch von Betroffenen höre, dass zu den Maklergebühren entsprechende „Bestechungsgelder“ hinzukommen um den Makler „gnädig zu stimmen“ mir die Wohnung zu geben und nicht etwa einem anderen Bewerber wird die ganze Wohnungsvermittlung regelrecht zu einer Farce.

Es ist aus Sicht der Mieter kein Wunder, dass rund 68% der Befragten die Auffassung haben, der Vermieter soll die Maklergebühren selbst tragen müssen. Schließlich ist der Vermieter der Auftraggeber und hat den größten Nutzen – er hat keine Arbeit damit seine Wohnung neu zu vermieten. Der wirklich freie Wohnungsmarkt schläft bei dieser Handhabung immer mehr ein weil sich immer mehr Eigentümer eines Maklers bedienen – „kostet ja nichts“!

Welche zusätzlich negativen Auswirkungen dies auf die sowieso in vielen Städten herrschende Wohnungsnot hat ist nicht besonders schwer zu erraten. Wer nicht „schmieren“ kann hat verloren bevor das Zocken um ein Dach über dem Kopf überhaupt erst beginnt.

Die gute alte Zeitungsannonce würde auf einer wesentlich faireren Ebene dem Eigentümer einen neuen Mieter präsentieren und die Chancengleichheit – nicht zuletzt im Hinblick auf die „Sonderbonis“ – käme wieder ins Gleichgewicht.

Vermieter sollen Maklerkosten selbst tragen

Man kann nur hoffen, dass die Bundesratsinitiative Erfolg hat und die Maklergebühren künftig vom Vermieter nach dem sog. Bestellerprinzip getragen werden müssen. Die Frage ob man das Veto der CDU Mieter zukünftig zu entlasten als eine gewisse Stimmensicherung in Maklerkreisen werten soll würde ich gegenwärtig mit einem Ja beantworten – Erfolg natürlich vorbehalten.

Soviel ist natürlich auch klar, der Beruf des Immobilienmaklers geht im Falle einer Umsetzung dieser Initiative definitiv schwereren Zeiten entgegen. Die Auftragslage wird sich für Immobilienmakler  merklich dünner gestalten wenn Eigentümer zum Selbstzahler werden.

Dies hat aber sein Gutes – so einige Makler müssen künftig erkennen, dass Geld nicht einfach so vom Himmel fällt.

2 Gedanken zu „Makler – wenn Berufe vom Aussterben bedroht sind“

  1. Ich bin da immer noch skeptisch. Vom Grundsatz her ist es natürlich vollkommen in Ordnung (und nach gesundem Menschenverstand wohl auch logisch), dass derjenige die Musik bezahlt, der sie bestellt hat. Insofern wäre es nur folgerichtig, wenn Vermieter den Makler bezahlen müssen, wenn sie ihn beauftragt haben, und nicht etwa die Mieter.

    Nur habe ich so meine Zweifel, dass sich das in der Praxis in der Art durchsetzen wird. Ofiziell natürlich ja, wenn die Gesetzeslage es so will. Aber inoffiziell hindert ja niemand den Vermieter daran, die Kosten einfach mehr oder weniger heimlich in den Mietpreis zu inkludieren, so dass der Mieter dann halt nicht mehr direkt, sondern nur noch indirekt den Makler bezahlen würde. Klar setzt der Mietspiegel bei der Miethöhe gewisse Grenzen, aber einen gewissen „Spielraum“ werden die meisten Vermieter da wohl haben.

    Und wenn der Wohnraum eh knapp ist -so wie es in Großstädten ja oftmals ist, weswegen es Makler vermehrt ja in diesen Gegenden gibt- dann sagt der potentielle Mieter auch nicht, dass ihm die Miete zu hoch ist, sondern ist einfach nur froh, wenn er überhaupt eine Bude bekommt.

    Von mir aus kann man natürlich gerne gesetzlich verankern, dass künftig derjenige den Makler bezahlen soll, der ihn gerufen hat. Das wäre wenigstens ein passendes Zeichen in die richtige Richtung. Nur fürchte ich, dass letzten Endes dennoch weiterhin der Mieter die Zeche zahlen „darf“… ob direkt oder indirekt, macht da nur verfahrenstechnisch einen Unterschied, nicht aber im Geldbeutel :(

    1. Deine Zweifel hinsichtlich „offizieller und inoffizieller“ Handhabung der Regelung kann ich nachvollziehen. Es ist natürlich immer möglich, dass Vermieter im Gegenzug einen Aufschlag zur Miete packen. Aber…. der ist natürlich nicht ganz so einfach in jeder Höhe möglich – Stichwort Mietspiegel – Du hattest es erwähnt. Dahingehend sollte die Diskussion in jedem Fall auch geführt werden wenn es um dieses Thema geht um vorneweg die Fakten klar zu stellen.

      Die lieben Vermietern sollte man an mancher Stelle natürlich auch die Flügel stutzen. Hier gibt es auch einige aus der Kategorie „schwarze Schafe“. Nur in Kombination mit einem Makler können speziell diese Vermieter bisher treiben was sie wollen.

      Man wird sehen ob es nur heiße Luft ist und wieder im Sande verläuft. Um die Makler tut es mir nicht leid – manche müssen dann halt die S-Klasse oder den Drittwagen abschaffen und auch auf den Boden der Tatsachen zurückkommen.

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